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Pflichtausstattung für Neuwagen: Die EU-Regeln erklärt

Lesezeit: 3 Min.

Von preiswert-leasen.de Redaktion

Veröffentlicht am
Fachlich geprüft am
Zuletzt aktualisiert

Am 7. Juli 2024 endete eine zweijährige Übergangsfrist: Seitdem darf in der EU kein neuer Pkw mehr zugelassen werden, der nicht mit einem festgelegten Paket an Sicherheits- und Assistenzsystemen ausgestattet ist. Was damals wie eine bevorstehende Änderung klang, ist heute, mehr als zwei Jahre später, schlicht der Serienstandard: Jeder Neuwagen, den Sie aktuell kaufen oder leasen, bringt dieses Paket mit — unabhängig von Marke, Fahrzeugklasse oder Ausstattungslinie.

Dieser Artikel ordnet die Rechtsgrundlage kurz ein, listet die Systeme auf, die seit 2022 beziehungsweise 2024 gelten, zeigt, was seit Juli 2026 neu hinzugekommen ist — und was das für Sie als Leasingnehmer praktisch bedeutet.

Die Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/2144

Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, auch als General Safety Regulation (GSR) bekannt. Sie schreibt für Kraftfahrzeuge ein zweistufiges Inkrafttreten vor: Eine neue Anforderung gilt zunächst nur für Fahrzeuge, die erstmals eine Typgenehmigung erhalten, und erst zwei Jahre später für jede einzelne Neuzulassung — unabhängig davon, wie lange das zugrunde liegende Modell zu diesem Zeitpunkt schon im Programm ist.

Für den Kern der Systeme lief diese Frist am 6. Juli 2022 (neue Fahrzeugtypen) und am 7. Juli 2024 (jede Neuzulassung) ab. Ein Modell, das schon vor 2022 auf dem Markt war, musste die Systeme also spätestens für jedes ab Juli 2024 zugelassene Fahrzeug nachrüsten oder aus dem Programm nehmen.

Acht Systeme, die seit dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und seit dem 7. Juli 2024 für jede Neuzulassung eines Pkw vorgeschrieben sind.
SystemAufgabe
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)Erkennt Tempolimits über Kamera und/oder Kartendaten und warnt bei Überschreitung optisch, akustisch oder per Gegendruck am Gaspedal.
Notbremsassistent (erweitert)Erkennt Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer vor dem Auto und leitet bei drohender Kollision automatisch eine Bremsung ein.
Notfall-SpurhalteassistentGreift aktiv ins Lenkrad ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
Müdigkeits- und AufmerksamkeitswarnerWertet Lenk- und Fahrverhalten aus und fordert bei Anzeichen von Ermüdung zu einer Pause auf.
RückfahrassistentErkennt über Kamera oder Sensoren Personen und Hindernisse hinter dem Fahrzeug.
NotbremssignalLöst bei einer Vollbremsung ein zusätzliches, schnell blinkendes Warnsignal für den nachfolgenden Verkehr aus.
Ereignisdatenspeicher (Blackbox)Zeichnet einen eng definierten, gesetzlich geregelten Datensatz unmittelbar vor und während eines Unfalls auf.
Schnittstelle für alkoholempfindliche WegfahrsperreVerpflichtend ist nur eine standardisierte Anschlussmöglichkeit für ein Atemalkohol-Messgerät — kein aktives Alkolock-System.

Neu seit Juli 2026: der erweiterte Ablenkungswarner

Die Verordnung läuft nicht in einem einzigen Schritt aus, sondern in mehreren Wellen. Die nächste betrifft ein System, das die EU als Advanced Driver Distraction Warning bezeichnet, auf Deutsch meist erweiterter Ablenkungswarner: Es beobachtet die Blickrichtung des Fahrers und warnt, wenn der Blick längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abweicht — etwa beim Blick auf ein Smartphone im Schoß.

Pflicht war das System seit dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeugtypen und ist es seit dem 7. Juli 2026 für jede Neuzulassung — also erst seit wenigen Wochen. Wer heute einen fabrikneuen Wagen least, bekommt damit inzwischen neun statt acht verpflichtende Systeme, ohne dass sich am Bestellprozess grundsätzlich etwas ändert: Auch der Ablenkungswarner ist Teil der Typgenehmigung und damit serienmäßig verbaut.

Was die Pflichtausstattung für Ihr Leasingauto bedeutet

Weil all das an die Typgenehmigung gekoppelt ist, gilt es unabhängig davon, welchen Hersteller, welche Fahrzeugklasse oder welche Ausstattungslinie Sie wählen. Ein Kleinwagen in Basisausstattung trägt dieselben neun Systeme wie ein Oberklasse-Modell in der teuersten Konfiguration.

  • Kein Extra auf der Rechnung. Da die Systeme gesetzlich vorgeschrieben sind, tauchen sie nicht als separat bepreiste Sonderausstattung auf — anders als etwa ein Navigationssystem oder eine Anhängerkupplung.
  • Keine Nachrüstpflicht für bestehende Fahrzeuge. Die Fristen gelten für Neuzulassungen. Ein Auto, das vor dem für sein Modell geltenden Stichtag zugelassen wurde — ob geleast, finanziert oder gekauft —, muss nicht nachgerüstet werden.
  • Bei einem gebrauchten Leasingfahrzeug lohnt der Blick aufs Erstzulassungsdatum. Wer einen Leasingrückläufer least oder kauft, der vor Juli 2022 erstmals zugelassen wurde, erhält möglicherweise nicht das vollständige Paket. Das Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein zeigt, welcher Stand für dieses konkrete Fahrzeug gilt.

Häufige Fragen zur Pflichtausstattung

Muss ich mein aktuelles Auto nachrüsten?

Nein. Die Verordnung regelt Typgenehmigungen und Neuzulassungen, keine Nachrüstung. Ein Fahrzeug, das vor dem für sein Modell geltenden Stichtag zugelassen wurde, bleibt ohne die betreffenden Systeme zulässig.

Was zeichnet der Ereignisdatenspeicher (Blackbox) genau auf?

Einen eng begrenzten, gesetzlich geregelten Datensatz aus den Sekunden unmittelbar vor, während und kurz nach einem Unfall — etwa Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Lenkbewegungen. Es handelt sich nicht um eine durchgehende Aufzeichnung der gesamten Fahrt.

Kann ich Systeme wie den Spurhalteassistenten dauerhaft abschalten?

Nur für die laufende Fahrt. Die Verordnung schreibt vor, dass sich die Warnfunktion einzelner Systeme temporär deaktivieren lässt, sie beim nächsten Motorstart aber automatisch wieder aktiv sein muss. Eine dauerhafte Abschaltung ist nicht vorgesehen.

Gilt die Pflichtausstattung auch für Gebrauchtwagen?

Nur mittelbar: Maßgeblich ist das Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs, nicht das Kaufdatum. Ein 2023 erstmals zugelassener Gebrauchtwagen trägt bereits die Systeme aus der 2022er-Welle, aber noch nicht zwingend den Ablenkungswarner, der erst für Neuzulassungen ab Juli 2026 verpflichtend ist.

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