Ein Verbandkasten gehört in Deutschland zur Pflichtausstattung im Auto — nicht als Empfehlung, sondern als gesetzliche Vorgabe. Wer ihn vergisst, unvollständig lässt oder mit abgelaufenem Inhalt weiterfährt, riskiert bei einer Kontrolle mehr als nur einen Hinweis.
Dieser Ratgeber erklärt, was § 35h StVZO tatsächlich verlangt, welche Norm über den Inhalt entscheidet, warum das Ablaufdatum der häufigste Stolperstein ist — und wo der Kasten im Fahrzeug am besten aufgehoben ist.
Die Mitführpflicht nach § 35h StVZO
§ 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtet Fahrzeugführer dazu, geeignetes Verbandmaterial zur Ersten Hilfe mitzuführen. Für Personenkraftwagen bedeutet das in der Praxis: ein normgerechter Verbandkasten, jederzeit griffbereit im Fahrzeug.
Fehlt der Verbandkasten bei einer Verkehrskontrolle ganz, ist er unvollständig, beschädigt oder das aufgedruckte Verfallsdatum überschritten, drohen Verwarnungsgelder — in der Regel 5 Euro für den Fahrzeugführer und 10 Euro für den Halter. Bei der Hauptuntersuchung gehören Vorhandensein, Vollständigkeit und Haltbarkeit fest zum Prüfumfang. Ein fehlender oder abgelaufener Verbandkasten zählt dort als geringer Mangel: Die Plakette gibt es trotzdem, der Mangel sollte aber zeitnah behoben werden.
Was ein zulässiger Verbandkasten enthalten muss
Den Inhalt regelt die DIN 13164, die speziell für Kfz-Verbandkästen gilt. Aktuell sind drei Ausgaben parallel zulässig: Januar 1998, Januar 2014 und Februar 2022. Ein älterer Kasten, der einer der beiden früheren Fassungen entspricht und noch nicht abgelaufen ist, muss nicht gegen einen neuen ausgetauscht werden — eine Nachrüstpflicht besteht laut Bundesverkehrsministerium nicht.
Wer einen neuen Verbandkasten kauft, bekommt automatisch die aktuelle Ausgabe. Seit Februar 2022 gehören zusätzlich Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Hautreinigung zur Pflichtausstattung, außerdem wurden einzelne Mengenangaben bei Pflastern und Verbänden gegenüber den älteren Ausgaben angepasst. Im Kern besteht ein normgerechter Kasten aus diesen Kategorien:
- Verbandmaterial. Sterile Kompressen, Verbandpäckchen, Mullbinden und Pflasterstrips in unterschiedlichen Größen für die Erstversorgung von Wunden.
- Schere. Zum schnellen Zuschneiden von Verbandmaterial oder Kleidung.
- Einmalhandschuhe. Schützen Helfer und Verletzte vor Infektionen.
- Rettungsdecke. Schützt vor Unterkühlung, bis Rettungskräfte eintreffen.
- Erste-Hilfe-Anleitung. Kurzanleitung für die wichtigsten Sofortmaßnahmen.
- Gesichtsmasken und Feuchttücher. Seit der Ausgabe Februar 2022 verpflichtend — die Masken mindestens vom Typ I nach DIN EN 14683.
Das Ablaufdatum richtig prüfen
Das sterile Verbandmaterial im Kasten hat ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung beziehungsweise auf den einzelnen sterilen Bestandteilen aufgedruckt ist. Nach diesem Datum ist die Sterilität nicht mehr garantiert — genau das wird bei der Hauptuntersuchung geprüft, unabhängig davon, ob der Kasten schon einmal geöffnet wurde oder original verpackt im Fahrzeug liegt.
Sinnvoll ist eine Kontrolle mindestens einmal jährlich, zum Beispiel beim saisonalen Reifenwechsel oder vor einer längeren Fahrt. Prüfen Sie dabei nicht nur das Datum, sondern auch, ob Verpackungen beschädigt sind — und ob nach einem Einsatz alle verbrauchten Teile ersetzt wurden. Ein halb leerer Kasten erfüllt die Mitführpflicht im Ernstfall nicht besser als gar keiner.
Wo der Verbandkasten im Auto hingehört
Der beste Aufbewahrungsort ist der, den Sie im Ernstfall ohne Suchen erreichen — Handschuhfach, ein Seitenfach im Kofferraum oder unter dem Sitz sind die gängigen Varianten. Ebenso wichtig: Der Kasten muss fest verstaut sein. Bei einer Vollbremsung oder einem Unfall kann ein loser Verbandkasten selbst zum Geschoss im Innenraum werden.
Vermeiden Sie außerdem direkte Sonneneinstrahlung und dauerhafte Feuchtigkeit — beides kann Klebstoffe, Verpackungen und die Wirksamkeit der medizinischen Inhalte beeinträchtigen. Ein geschlossener Kofferraum ohne Sonneneinstrahlung ist dafür in der Regel geeigneter als die Hutablage.
Häufige Fragen zum Verbandkasten im Auto
Ist ein Verbandkasten im Auto Pflicht?
Ja. § 35h StVZO verpflichtet Fahrzeugführer, geeignetes Verbandmaterial mitzuführen. Für Pkw heißt das in der Praxis: ein normgerechter Verbandkasten nach DIN 13164, jederzeit griffbereit im Fahrzeug.
Was passiert, wenn der Verbandkasten fehlt oder abgelaufen ist?
Bei einer Verkehrskontrolle drohen Verwarnungsgelder — in der Regel 5 Euro für den Fahrzeugführer und 10 Euro für den Halter. Bei der Hauptuntersuchung wird ein fehlender, unvollständiger oder abgelaufener Verbandkasten als geringer Mangel eingestuft: Die Plakette gibt es trotzdem, der Mangel sollte aber zeitnah behoben werden.
Muss ich einen älteren Verbandkasten gegen einen mit Gesichtsmasken austauschen?
Nein. Aktuell gelten drei Ausgaben der DIN 13164 parallel als zulässig — Januar 1998, Januar 2014 und Februar 2022. Ein älterer, noch nicht abgelaufener Kasten bleibt gültig; eine Nachrüstpflicht mit Masken und Feuchttüchern besteht laut Bundesverkehrsministerium nicht. Nur wer neu kauft, bekommt automatisch die aktuelle Ausgabe.
Wie oft sollte ich den Inhalt kontrollieren?
Mindestens einmal jährlich, zum Beispiel beim saisonalen Reifenwechsel — und zusätzlich immer dann, wenn der Kasten schon einmal geöffnet wurde. Prüfen Sie Verfallsdatum, Vollständigkeit und den Zustand der Verpackungen.
Wo sollte der Verbandkasten im Auto liegen?
An einem Ort, den Sie ohne Suchen erreichen und der fest verstaut ist, damit der Kasten bei einer Vollbremsung nicht durch den Innenraum fliegt — üblich sind Handschuhfach, ein Kofferraum-Seitenfach oder unter dem Sitz. Direkte Sonneneinstrahlung und dauerhafte Feuchtigkeit sollten Sie vermeiden.
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