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Leasingfahrzeug online zulassen: Das müssen Sie wissen


Leasingnehmer, die ihren neuen Wagen anmelden müssen, haben es ab sofort noch leichter: Seit Oktober 2019 können in Deutschland Kraftfahrzeuge auch online zugelassen werden. Die Umschreibung und Abmeldung funktioniert ebenfalls im Internet. Wir erklären, wie die Online-Zulassung eines Leasingfahrzeugs funktioniert.

Leasingfahrzeug online anmelden: Voraussetzungen

An Papieren bzw. Zahlungsmitteln sind nötig:

  • Personalausweis mit eID-Onlinefunktion
  • Zulassung Teil I + II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • EC- oder Kreditkarte

Nur damit lässt sich der Online-Service nutzen. Beim neuen Personalausweis muss die eID-Onlinefunktion aktiviert sein, es gehört eine PIN dazu. Die Online-Ausweisfunktion dient dazu, sich sicher an Automaten oder im Internet zu identifizieren, diverse Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten lassen sich damit elektronisch erledigen. Bei der Datenübermittlung wird angezeigt, wo die Daten hingehen, das Verfahren ist sicher. Für die Anmeldung des Leasingfahrzeugs ist außerdem ein Smartphone mit Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät erforderlich. Der verdeckte Sicherheitscode in den Zulassungsbescheinigungen Teil I + II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) muss freigerubbelt werden. Es gibt diese Codes bei der Zulassungsbescheinigung Teil I seit 2015, beim Teil II erst seit 2018.

Vorteile für Leasingnehmer und alle Fahrzeughalter

In Deutschland wurden im Jahr 2018 etwa 4,3 Millionen Kraftfahrzeuge neu zugelassen. Jeder Fahrzeughalter kennt den mühseligen Weg zur Zulassungsstelle für die Fahrzeuganmeldung, doch nun (exakt seit dem 1.10.2019) ist diese auch online möglich. Gerade Leasingnehmer dürfte das sehr erfreuen, voll allem dann, wenn sie ihr Leasingfahrzeug öfter wechseln. Das Online-Verfahren ist die nunmehr dritte Stufe der sogenannten i-Kfz (internetbasierten Kfz-Zulassung). Vorgänge wie das Abmelden und Wiederzulassen durften schon länger online erledigt werden.

Der Vorgang im Detail

Wer sein Fahrzeug online anmelden will, ruft das Online-Portal seiner örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf und identifiziert sich dort zunächst. Das geschieht mit dem neuen Personalausweis mit der eID oder alternativ (für ausländische MitbürgerInnen) mit dem elektronischen Aufenthaltstitel. Die nächsten Schritte sind:

  • Eingabe der FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, in der Zulassungsbescheinigung vermerkt)
  • Eingabe des vorab freigelegten Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Eingabe eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, weist den Abschluss der Kfz-Haftpflicht nach)
  • Eingabe der eigenen Kontodaten (dient dem Einzug der Kfz-Steuer)

Jeder Halter kann nun entweder sein reserviertes Wunschkennzeichen das nächste freie Kfz-Kennzeichen eingeben. Danach erfolgt die Bezahlung der Anmeldung. Die Antragsdaten prüft das Online-Tool vorab automatisch. Die Bezahlung erfolgt per ePayment, also mit einer Kreditkarte oder mit Giropay über die EC-Karte. Die Zulassungsstellen sollten beides akzeptieren, doch im Einzelfall könnte nur eine Möglichkeit zur Verfügung stehen. Nach der Bezahlung prüft nochmals ein Sachbearbeiter der Zulassungsstelle alle Angaben und veranlasst dann das Versenden per Post von

  • Zulassungsbescheid und -bescheinigungen,
  • HU-Plakettenträgern und
  • Stempelplakettenträgern.

Der Halter besorgt sich das Kennzeichen (auch online möglich) und bringt es an, klebt die Plakettenträger auf und kann losfahren.

Leasingfahrzeug online zulassen und Kennzeichen bestellen

Leasingfahrzeug online zulassen und Kennzeichen bestellen

Umgekehrter Vorgang bei der Abmeldung

Die Abmeldung des Fahrzeugs funktioniert ebenfalls online. Es wird das Kfz-Kennzeichen plus Sicherheitscode des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingegeben. Besitzer (nicht Leasingnehmer) möchten manchmal ihr Fahrzeug nur vorübergehend abmelden und später wieder anmelden, sie können sich dann ihr Kennzeichen reservieren. Dazu müsste allerdings die Wiederanmeldung im selben Zulassungsbezirk erfolgen. Wiederum wird per ePayment bezahlt, es erfolgt eine Überprüfung des Antrags. Nach dessen Bestätigung lässt sich die Abmeldung online abrufen. Ähnlich funktioniert die Online-Umschreibung bei einem Halterwechsel. Hierfür ist – ebenso wie bei einer Wiederzulassung – der Nachweis über die gültige HU (Hauptuntersuchung) erforderlich.

Was kostet die Online-Zulassung?

Es werden bundesweit einheitliche Gebühren verlangt. Sie liegen bei einer Außerbetriebsetzung unter denen beim klassischen Vorgang auf den Zulassungsstellen, nämlich bei 5,70 Euro statt 6,90 Euro. Die Zulassung hingegen ist online unwesentlich teurer, sie kostet 27,90 Euro. Vor Ort in der Zulassungsstelle wären es nur 27 Euro. Auch die Umschreibung beim Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk ist mit 28,20 Euro statt 27 Euro etwas teurer als vor Ort in der Zulassungsstelle. Hierzu verweist das Bundesverkehrsministerium auf Personal- und Sachkosten bei der Online-Abwicklung. Die Nutzer erhalten beispielsweise ein Begleitschreiben zum neuen Service. Möglicherweise verzichten die Zulassungsstellen künftig darauf und stellen alle Erläuterungen nur noch online, dann dürften die Kosten sinken. Doch auch jetzt sollte der sehr geringe Mehrpreis einen Autofahrer und Leasingnehmer nicht stören, wenn dadurch der Gang zur Zulassungsstelle entfällt. Das Versenden des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) an Besitzer kostet als Postzustellungsurkunde oder Einschreiben nochmals 10,20 Euro.

Welche Kraftfahrzeuge können schon online zugelassen werden?

Mit Stand Oktober 2019 können Pkws, Motorräder und Anhänger online zugelassen werden. Die Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk ist derzeit noch nicht möglich, soll aber noch im Jahr 2019 ermöglicht werden.


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