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Preiswert leasen

Auto-Abo-Anbieter im Vergleich

Wer Abos anbietet, wie viele Fahrzeuge davon aktuell verfügbar sind und ab welcher Rate.

Seitenbestand: Auto-Abos · ohne zusätzliche Suchfilter

Angebote
2.727
Günstigste
199 €/Monat
Ø Rate
825 €/Monat

Stand: 14.09.2026 · je günstigster Monatsrate

Auto-Abo-Anbieter im Detail

Ein Auto-Abo buchen Sie nicht bei einem Fahrzeug, sondern bei einem Haus: Versicherung, Steuer, Zulassung und Wartung stecken in der Rate, weil der Anbieter Halter ist und seinen eigenen Vertrag mitliefert. 2.727 Abo-Angebote stehen dafür bereit, ab 199 €/Monat, verteilt auf die Anbieter in der Liste darüber. Woran sich zwei dieser Häuser unterscheiden, steht allerdings nicht in der Liste, sondern in ihren Bedingungen. Die folgenden Abschnitte sagen, welche Angaben das sind, wo sie festgelegt werden und was es bedeutet, wenn eine davon fehlt.

Stand: 14.09.2026

Was die Liste der Auto-Abo-Anbieter zeigt

Die Liste über diesem Text ist aus Fahrzeugen gebaut und nicht aus Partnerverträgen. Ein Anbieter erscheint dort, sobald er mindestens ein Fahrzeug im Abo führt, und er fällt heraus, wenn er keines mehr führt. Ein Haus, das Sie kennen und hier nicht finden, hat also gerade keinen Abo-Bestand in dieser Übersicht — über das Unternehmen selbst sagt das nichts.

Die Reihenfolge ist die Bestandsgröße und sonst nichts. Sie sagt, wer viele Fahrzeuge im Abo führt, und nicht, wer die kürzere Kündigungsfrist, die niedrigere Selbstbeteiligung oder das passendere Kilometerpaket hat. Ein großer Bestand erhöht allein die Aussicht darauf, ein bestimmtes Modell überhaupt zu finden.

Jeder Eintrag führt auf die Seite des jeweiligen Anbieters. Dort steht sein gesamter Bestand, Leasing und Abo nebeneinander — für den Abo-Vergleich achten Sie also darauf, welche der Angebote dort Abo-Angebote sind.

Was am Auto-Abo die Produktform vorgibt und was der Anbieter entscheidet

Der geläufigste Rat zum Anbietervergleich lautet: Sehen Sie nach, was jeweils enthalten ist. Er führt in die Irre, denn der Leistungskern gehört zur Produktform und nicht zum einzelnen Haus. Versicherung, Kfz-Steuer, Zulassung, Wartung und Reifen trägt die Aborate, sonst wäre es keine Aborate. Wer zwei Anbieter an dieser Liste misst, misst zweimal dasselbe.

Der Unterschied sitzt im Vertrag um dieses Bündel herum, und er besteht aus Angaben, die keine Eigenschaft des Fahrzeugs sind: wie hoch Ihr eigener Anteil an einem Schaden ausfällt, wie lange Sie gebunden sind, welche Kilometerpakete überhaupt wählbar sind, was zu Beginn einmalig fällig wird, wer außer Ihnen fahren darf und ob das Fahrzeug zu Ihnen kommt oder Sie zu ihm.

Eine Position aus dem Bündel ist trotzdem beweglich, und es ist ausgerechnet die, nach der selten gefragt wird: die Lieferung. Sie kann im Preis enthalten sein, sie kann als kostenpflichtige Position daneben stehen, und sie kann ganz fehlen — dann holen Sie das Fahrzeug an einem Standort ab, und der Weg dorthin gehört in Ihre Rechnung.

Wo eine Abo-Bedingung festgelegt wird: beim Anbieter oder am Fahrzeug

Vergleichstabellen drucken je Anbieter einen Wert: ein Mindestalter, eine Selbstbeteiligung, einen Startbetrag. Das unterstellt, die Angabe gelte für das ganze Haus. Für einen Teil der Angaben stimmt das, für andere nicht: Derselbe Anbieter kann für den stärkeren Wagen ein höheres Alter verlangen und einen anderen Schadenanteil ansetzen, weil beides an der Einstufung des Fahrzeugs hängt und nicht an der Firma.

Daraus folgen zwei Leseregeln, die für alle Angaben zugleich gelten. Prüfen Sie jede Bedingung am Fahrzeug, das Sie buchen wollen, und nicht am Anbieter im Allgemeinen. Und lesen Sie eine Leerstelle als offene Frage, nicht als Null: Wo an einem Angebot keine Selbstbeteiligung steht, ist keine ausgewiesen — nicht: keine fällig.

Welche Angabe wo festgelegt wird — und wo sie zu finden ist
AngabeFestgelegtZu finden
Versicherung, Steuer, Zulassung, Wartung, Reifenvon der Produktform — enthalten, weil der Anbieter Halter istam Angebot als Leistungsumfang
Lieferung an Ihre Adressevom Anbieter: enthalten, kostenpflichtig oder nicht angebotenam Angebot, sonst in den Bedingungen
Mindestalter des Fahrersvom Anbieter, häufig zusätzlich je Fahrzeugam Angebot, wo angegeben — sonst in den Bedingungen
Mindestdauer des Führerscheinbesitzesvom Anbieter; nicht jeder setzt eineam Angebot, wo angegeben — sonst in den Bedingungen
Selbstbeteiligung Vollkasko und Teilkaskovom Versicherungsvertrag des Anbieters, teils je Fahrzeugzwei getrennte Beträge, am Angebot oder in den Bedingungen
Mindestlaufzeit und Kündigungsfristvom Anbieter, je nach Vertragsform verschiedenin den Bedingungen
Kilometerpaket und Satz für Mehrkilometervom Anbieter als Raster, gewählt am einzelnen Angebotam Angebot
Einmalbetrag zu Vertragsbeginnvom Anbieterteils am Angebot ausgewiesen, sonst in den Bedingungen
Kautionvom Anbieterin den Bedingungen — an keiner Angebotszeile
Fahrerkreisvom Anbieterin den Bedingungen

Mindestalter und Führerscheinbesitz: die Angaben, an denen eine Buchung scheitert

Ein Abo wird nicht verkauft, es wird vergeben. Zwei Angaben können eine Absage begründen, bevor überhaupt jemand Ihre Bonität ansieht: das Mindestalter des Fahrers und die Mindestdauer des Führerscheinbesitzes. Beide legt der Anbieter fest.

Beim Mindestalter bleibt es aber oft nicht bei einer Entscheidung für das ganze Haus. Derselbe Anbieter kann für den kleinen Wagen weniger verlangen als für den starken, weil die Grenze am Fahrzeug hängt. Eine Tabelle, die je Anbieter eine einzige Altersgrenze druckt, ist deshalb für das Fahrzeug, das Sie im Sinn haben, keine verlässliche Auskunft — die verlässliche steht am Angebot.

Nicht jeder Anbieter nennt außerdem eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes, und wo nichts steht, ist nichts geklärt: Die Frage gehört dann an das Haus, bevor Sie ein Fahrzeug aussuchen. Dasselbe gilt für eine Altersobergrenze, die nur ein Teil der Anbieter überhaupt setzt. Welche Nachweise sonst vor einer Buchung geprüft werden, steht unter Auto-Abo.

Selbstbeteiligung im Auto-Abo: zwei Beträge aus dem Vertrag des Anbieters

Weil das Fahrzeug über den Versicherungsvertrag des Anbieters gedeckt ist, ist Ihr Anteil an einem Schaden dessen Entscheidung. Es sind zwei Beträge und nicht einer: Vollkasko und Teilkasko werden getrennt festgelegt, und ein Angebot kann den einen nennen und den anderen nicht.

Die Höhe hängt zudem nicht allein am Haus. Innerhalb desselben Anbieters kann sie sich zwischen Fahrzeugen unterscheiden, weil die Einstufung am Fahrzeug hängt. Ein einzelner Wert in einer Anbietertabelle ist damit ein Beispiel und keine Zusage.

Fehlt der Betrag am Angebot, steht er in den Bedingungen. Ihn dort zu suchen, lohnt vor der Buchung: Er ist der Betrag, der im Schadensfall zusätzlich zur Rate anfällt. Wo mehrere Personen dasselbe Fahrzeug bewegen, wiegt er schwerer — dazu Auto-Abo für Gewerbe.

Laufzeiten und Kilometerpakete: das Raster gehört dem Anbieter

Eine Aborate ist keine einzelne Zahl, sondern eine Fläche über zwei Achsen: Laufzeit und Kilometer. Welche Punkte auf dieser Fläche Sie überhaupt wählen können, gibt der Anbieter vor — und darin gehen die Häuser weiter auseinander als in der Rate selbst.

  • Am einen Ende: eine einzige Kombination. Das Angebot kennt genau diese Laufzeit und genau dieses Kilometerpaket, nehmen oder lassen. Passt eine der beiden Größen nicht zu Ihrem Bedarf, ist das Angebot für Sie erledigt, wie günstig die Rate auch aussieht.
  • Am anderen Ende: ein feines Raster. Dasselbe Fahrzeug lässt sich über viele Kombinationen verschieben, und Sie tauschen Monate gegen Kilometer, bis die Rate zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt.
  • Und die Ränder des Rasters gehören ebenfalls dem Haus: die kürzeste Laufzeit, die es überhaupt anbietet, und die höchste Kilometerzahl, die es noch verkauft. Beides unterscheidet Anbieter deutlich.

Für den Vergleich heißt das: Zwei Einstiegsraten verschiedener Anbieter beschreiben zwei verschiedene Punkte. Vergleichbar werden sie erst, wenn Laufzeit und Kilometerpaket auf beiden Seiten dieselben sind — und es kann sein, dass ein Haus Ihre Kombination gar nicht führt. Wie kurz eine Bindung überhaupt ausfallen kann, steht unter Auto-Abo für 1 Monat. Zur Laufzeit gehört dabei immer die zweite Angabe, was nach der Mindestlaufzeit geschieht; auch sie ist Anbietersache.

Einmalbetrag, Kaution und Lieferung: was neben der Rate stehen kann

Neben der Monatsrate können drei Posten stehen, und alle drei entscheidet der Anbieter. Der erste ist ein einmaliger Betrag zu Vertragsbeginn — je nach Haus Start-, Anmelde- oder Bereitstellungsgebühr genannt. Manche Anbieter weisen ihn am Angebot aus, andere führen ihn nur in ihren Bedingungen.

Wo er am Angebot steht, lässt er sich mitrechnen: Auf die Laufzeit umgelegt beginnt das günstigste Abo-Angebot bei 201 €/Monat. Wo er nicht steht, ist er damit nicht ausgeschlossen — er taucht dann in keiner Rate auf, auch in dieser nicht. Wie ein solcher Betrag korrekt auf die Monate verteilt wird, ist unter Auto-Abo vorgerechnet.

Der zweite Posten ist die Kaution, und sie erreicht keine Angebotszeile: Sie ist eine Angabe der Bedingungen und keine des Angebots, also kann keine Angebotsliste sie zeigen, diese eingeschlossen. Ob ein Haus eine verlangt und woran ihre Rückzahlung hängt, ist deshalb eine Frage an das Haus — gestellt, bevor Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen.

Der dritte ist die Lieferung. Ist sie enthalten, steht neben der Rate nichts; ist sie eine kostenpflichtige Position, steht dort ein Betrag; wird sie nicht angeboten, steht dort eine Fahrt zum Standort des Anbieters und wieder zurück.

Wenn dasselbe Modell bei mehreren Anbietern im Abo steht

Ein Modell im Abo ist nicht an ein Haus gebunden. Steht derselbe Wagen bei mehreren Anbietern, ist die Anbieterwahl eine echte Wahl: gleiches Fahrzeug, verschiedene Verträge. Dann entscheiden genau die Angaben aus den vorigen Abschnitten, und die Rate ist nur eine von ihnen.

Der Weg dahin ist kurz und geht in beide Richtungen. Sie suchen zuerst das Fahrzeug und sehen danach, welche Häuser es führen — oder Sie lesen die Bedingungen eines Hauses und suchen erst danach in seinem Bestand. Beides endet bei derselben Prüfliste, nur die Reihenfolge unterscheidet sich. Welche Anbieter außerdem Leasingfahrzeuge führen, steht unter Leasinganbieter.

Häufige Fragen zu Auto-Abo-Anbietern

Woran unterscheiden sich Auto-Abo-Anbieter?

Kaum am Leistungskern — Versicherung, Steuer, Zulassung, Wartung und Reifen gehören zur Produktform und tragen jede Aborate. Der Unterschied sitzt im Vertrag darum herum: Selbstbeteiligung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist, das Raster der wählbaren Kilometerpakete, ein möglicher Einmalbetrag, die Kaution, der Fahrerkreis und die Frage, ob das Fahrzeug geliefert wird.

Wie viele Auto-Abo-Anbieter gibt es?

Der Markt bewegt sich: Häuser kommen hinzu, andere stellen ihr Abo wieder ein. Eine feste Zahl wäre an dem Tag falsch, an dem Sie sie lesen. Die Liste auf dieser Seite nennt die Anbieter, die aktuell Fahrzeuge im Abo führen, samt ihrem jeweiligen Bestand.

Warum steht ein Anbieter, den ich kenne, nicht in dieser Liste?

Weil die Liste aus Fahrzeugen gebaut ist. Ein Anbieter erscheint, sobald er ein Fahrzeug im Abo führt, und fällt heraus, wenn er keines mehr führt. Sein Fehlen beschreibt den aktuellen Bestand und nicht das Unternehmen.

Gilt das Mindestalter für den ganzen Anbieter oder für das einzelne Fahrzeug?

Beides kommt vor. Manche Häuser setzen eine Grenze für ihre gesamte Flotte, andere staffeln sie nach Fahrzeug und verlangen für stärkere Wagen mehr. Verlassen Sie sich deshalb auf die Angabe am Angebot, das Sie buchen wollen, und nicht auf einen Wert, den eine Anbietertabelle für das ganze Haus druckt.

Wo finde ich die Selbstbeteiligung eines Auto-Abo-Anbieters?

Am Angebot, wo der Anbieter sie ausweist, sonst in seinen Bedingungen. Es sind zwei Beträge: Vollkasko und Teilkasko werden getrennt festgelegt, und ein Angebot kann nur einen von beiden nennen. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass keine Selbstbeteiligung anfällt — es heißt, dass sie nicht ausgewiesen ist.

Verlangt jeder Auto-Abo-Anbieter eine Kaution?

Nicht jeder. Und ob ein Haus eine verlangt, lässt sich aus einer Angebotsliste nicht ablesen: Eine Kaution ist eine Angabe der Bedingungen und keine des Angebots. Fragen Sie danach, bevor Sie zwei Anbieter nebeneinanderlegen, und fragen Sie mit, woran ihre Rückzahlung hängt.

Kann ich Laufzeit und Kilometer bei jedem Anbieter frei wählen?

Nur innerhalb des Rasters, das der Anbieter vorgibt, und die Raster gehen weit auseinander. Manche Angebote kommen in genau einer Kombination aus Laufzeit und Kilometerpaket; bei anderen verschieben Sie beides in feinen Schritten. Auch die Ränder gehören dem Haus: die kürzeste Laufzeit, die es anbietet, und die höchste Kilometerzahl, die es noch verkauft.

Ist der Anbieter mit der niedrigsten Rate der günstigste?

Nicht ohne Weiteres. Eine Rate gilt für eine bestimmte Laufzeit und ein bestimmtes Kilometerpaket, und daneben können ein Einmalbetrag, eine Kaution und eine kostenpflichtige Lieferung stehen. Vergleichbar sind zwei Raten erst, wenn Laufzeit und Kilometer auf beiden Seiten übereinstimmen und die Posten daneben mitgerechnet sind. Ein Quotient aus Rate und Listenpreis hilft dabei nicht: In einer Aborate stecken Versicherung, Steuer und Wartung, also Beträge, die mit dem Listenpreis des Fahrzeugs nur mittelbar zu tun haben.

Wer darf ein Abo-Fahrzeug außer mir fahren?

Das legt der Anbieter fest, und die Regelungen gehen auseinander: Manche Häuser beschränken den Fahrerkreis auf den eigenen Haushalt oder auf Angehörige, andere ziehen die Grenze weiter. Die Angabe steht in den Bedingungen und nicht am Fahrzeug. Für betrieblichen Bedarf mit wechselnden Fahrenden gelten eigene Konditionen, dazu Auto-Abo für Gewerbe.

Erst die Bedingungen des Anbieters, dann das Fahrzeug

Selbstbeteiligung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist, das Kilometerraster, ein möglicher Einmalbetrag und der Fahrerkreis: Diese Angaben entscheiden den Anbietervergleich — und keine davon steht am Auto.