BMW weitet die Erhebung von Bild- und Sensordaten aus Kundenfahrzeugen auf die gesamte EU aus. Ab Mitte September können in dafür ausgerüsteten Fahrzeugen zusätzlich bis zu 120 Sekunden lange Videoaufnahmen übertragen werden. Voraussetzung ist die Einwilligung der Kunden. Die Daten sollen helfen, Fahrerassistenzsysteme und teilautomatisierte Fahrfunktionen weiterzuentwickeln.

Ganz neu ist das Verfahren nicht. In Deutschland sammelt BMW seit April entsprechende Daten aus Fahrzeugen der neuen Modellgeneration. Gestartet ist das Programm mit dem BMW iX3. Mit der europäischen Ausweitung nennt der Hersteller nun auch den neuen i3, X5 und 7er sowie weitere kommende Modelle und Modell-Updates, sofern die notwendige Sensorik und Datenverarbeitung an Bord ist.

Wann die Kameras aufzeichnen

Die Videos sollen nicht fortlaufend entstehen, sondern nur bei bestimmten Fahrsituationen. BMW nennt unter anderem Notbremsungen, starke manuelle Bremsungen, plötzliche Ausweichmanöver und Situationen, in denen Assistenzsysteme eine Kollision beim Spurwechsel verhindern.

Neben den Aufnahmen der Außenkameras können auch Daten der Umfeldsensorik und fahrdynamische Informationen wie Geschwindigkeit, Fahrtrichtung oder Lenkwinkel übertragen werden. Für die ergänzenden Videoaufnahmen setzt BMW eine Obergrenze von 120 Sekunden pro Ereignis. Die Videodaten werden nach Angaben des Herstellers unverändert aus dem Fahrzeug übertragen.

Was mit den Aufnahmen passiert

BMW will die Aufnahmen vor allem für die Entwicklung seiner Assistenzsysteme nutzen. Reale Verkehrssituationen sollen dabei die virtuelle Erprobung und die Tests mit Entwicklungsfahrzeugen ergänzen. Verbesserungen können anschließend über Software-Updates in Fahrzeuge einfließen.

Beim Datenschutz setzt der Hersteller auf mehrere Schritte. Die Fahrzeugidentifikationsnummer soll unmittelbar nach der Übertragung in das BMW-Backend gelöscht werden. BMW erklärt außerdem, dass die eigenen Systeme keine einzelnen Verkehrsteilnehmer identifizieren. Müssen berechtigte Mitarbeiter Aufzeichnungen für Entwicklungszwecke ansehen, sollen Gesichter und Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer soweit technisch möglich vor der Wiedergabe unkenntlich gemacht werden.

Die Datenerhebung bleibt an die Zustimmung des Fahrzeugnutzers gebunden. BMW beschreibt die Ausweitung und den Ablauf in seiner Mitteilung vom 7. September 2026.