Alle Volvo-Modelle mit aktuell verfügbaren Leasingangeboten — Anzahlung und Überführung in die Monatsrate eingerechnet.
Stand: 31.08.2026 · je günstigster Monatsrate
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Basis: 783 aktive Angebote. Stand 31.08.2026. Ø über die günstigste Monatsrate je Angebot, über alle Angebote des Bereichs. Ø Leasingfaktor effektiv, also inklusive anteiliger Anzahlung und Überführung, über 776 Angebote mit veröffentlichtem Faktor. Trend: Ø-Tagesbestpreis der letzten 45 Tage gegenüber den 45 Tagen davor.
Wie Deal-Score, Preisverlauf und Marktzahlen berechnet werden, steht vollständig in unserer Methodik.
Im Volvo-Leasing stehen 783 Angebote, ab 140 €/Monat. In der Liste liest man Titel wie „XC60 Plus Black Edition" neben „EX30 P5 electric Core". Die Wörter, die dabei am auffälligsten geschrieben sind — Core, Plus, Ultra, Black Edition —, bezeichnen bei dieser Marke die Ausstattungslinie, und die gibt es zu jedem Antrieb. Welcher Antrieb im Auto sitzt, steht an zwei anderen Stellen: im Modellnamen und in dem Kürzel vor der Zahl.
Stand: 31.08.2026
Ein Volvo-Modellname besteht aus Buchstaben und einer Zahl, und beide Teile haben eine feste Bedeutung. Die Buchstaben nennen die Aufbauform: XC steht für die höher gebauten Modelle, V für den Kombi, S für die Limousine, C für das flacher gezeichnete Crossover-Format. Die Zahl ordnet die Größenklasse ein — eine höhere Zahl bedeutet ein größeres Auto derselben Familie, keine bessere Ausstattung.
Vor diese Buchstaben tritt bei den rein batterieelektrischen Baureihen ein E: EX für den höher gebauten Aufbau, ES für die Limousine, EC für das Crossover-Format. Dieses E ist die einzige Stelle im Modellnamen, an der der Antrieb überhaupt vorkommt.
Weil die Zahl dabei erhalten bleibt, stehen die Namen paarweise: XC40 und EX40, XC60 und EX60, XC90 und EX90, S90 und ES90, C40 und EC40. Die beiden Namen eines Paares bezeichnen dieselbe Größenklasse — aber zwei verschiedene Fahrzeuge mit zwei eigenen Angebotslisten. Wer nach dem XC60 filtert, bekommt den EX60 nicht zu sehen, und umgekehrt. Nicht jede E-Baureihe hat dabei ein Gegenstück: Zum EX30 gehört kein Verbrennername mit derselben Zahl.
Ein älterer Namenszusatz kreuzt diese Systematik: Recharge. Volvo hat ihn eine Zeit lang sowohl für Plug-in-Hybride als auch für batterieelektrische Fahrzeuge geführt — ein „XC40 Recharge" konnte beides meinen. Als Antwort auf die Antriebsfrage taugt das Wort deshalb nicht. Die E-Baureihen tragen den Antrieb heute im Namen selbst.
Innerhalb einer Baureihe steht der Antrieb nicht im Modellnamen, sondern in einem Kürzel aus einem Buchstaben und einer Zahl. Der Buchstabe nennt die Antriebsart, die Zahl die Leistungsstufe innerhalb dieser Art — sie ist also nur innerhalb desselben Buchstabens eine Reihenfolge.
B — Verbrennungsmotor mit Mildhybrid-Unterstützung. Ein B-Modell fährt mit Kraftstoff und wird nicht von außen geladen; ein Elektroteil unterstützt den Verbrenner und lädt sich im Betrieb selbst. Der Buchstabe allein sagt dabei nicht, ob Benzin oder Diesel im Tank ist: Dieselbe Zahl kommt in beiden Ausführungen vor. Erst die Kraftstoffangabe des Angebots beantwortet diese Frage.
T — Plug-in-Hybrid. Ein T-Modell hat einen Ladeanschluss. Verbrennungsmotor und Elektromotor arbeiten zusammen, die Batterie wird von außen gefüllt — dieses Fahrzeug braucht also eine Lademöglichkeit, damit sein Antriebskonzept aufgeht.
P — rein batterieelektrisch. Das P-Kürzel steht an den E-Baureihen und nummeriert die Leistungsstufe des Elektroantriebs. Daneben tauchen dort Angaben auf, die sonst nirgends vorkommen: „Single Motor" und „Twin Motor" für einen oder zwei Elektromotoren — und damit Hinterrad- oder Allradantrieb —, „Long Range" oder „Extended Range" für die größere Batterie.
Was daneben im Titel steht, ist die Ausstattung: Essential, Core, Plus und Ultra bilden die Linien, Bright, Dark und Black Edition beschreiben die Ausführung. Diese Wörter kommen bei jeder der drei Antriebsarten vor. Ein „Plus Black Edition" kann ein B-, ein T- oder ein P-Modell sein — die Ausstattungsangabe trennt sie nicht.
Und wenn ein Angebotstitel gar kein Motorkürzel trägt, ist die Antriebsfrage damit nicht beantwortet, sondern nur nicht gestellt. Sie steht dann in den Fahrzeugdaten des Angebots: bei der Kraftstoffart und, genauer, beim CO₂-Wert und beim Stromverbrauch.
Die drei Buchstaben landen bei der E-Auto-Förderung an drei verschiedenen Stellen. Gegenstand der Förderung ist ausdrücklich „der Kauf oder das Leasing" eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1 — Leasing ist also kein Sonderfall, sondern ein vorgesehener Weg. Welche Antriebe die Richtlinie kennt, zählt sie abschließend auf: reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybride und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer.
Ein Verbrennungsmotor mit Mildhybrid-Unterstützung steht in dieser Aufzählung nicht. Für ein B-Modell ist die Förderfrage damit beantwortet, bevor sie beginnt. Ein P-Modell fällt als reines Batterieelektrofahrzeug darunter. Für ein T-Modell gilt der Plug-in-Zweig der Richtlinie — und der bringt eigene Bedingungen mit.
Für Plug-in-Hybride ist die Förderung an höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern geknüpft, und an eine Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge reicht das Erstzulassungsfenster bis Ende 2029. Maßgeblich ist dabei der geprüfte Wert des konkreten Fahrzeugs, nicht der Buchstabe im Titel: Ein M1 mit null Gramm CO₂ je Kilometer gilt als reines Elektrofahrzeug, ein M1 mit höchstens 60 Gramm gilt als Plug-in-Hybrid.
Drei weitere Bedingungen entscheiden beim Leasing häufiger als der Antrieb:
Nur echte Neufahrzeuge. Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen gewesen sein. Damit fallen Tageszulassung, Werkszulassung und Vorführwagen heraus, Gebrauchtwagen ohnehin: Im Gebrauchtwagen-Leasing ist die Förderung kein Bestandteil der Rechnung.
Privatvermögen. Gefördert wird nur ein Fahrzeug im Privatvermögen; Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nicht Gegenstand der Förderung.
36 Monate Mindesthaltedauer. Vorgeschrieben ist nicht die Vertragslaufzeit, sondern dass das Fahrzeug 36 Monate lang auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleibt. Ein Vertrag über 24 Monate endet mit der Rückgabe und damit vor Ablauf dieser Frist; erst eine Laufzeit von 36 Monaten trägt die Förderung ohne Zusatzannahme.
Eine Preisgrenze für das Fahrzeug kennt die Richtlinie dagegen nicht. Was die Höhe des Zuschusses steuert, ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Zahl der förderrelevanten Kinder — die Grenze liegt bei 80.000 Euro, erhöht um 5.000 Euro je Kind und gedeckelt bei 90.000 Euro. Statt hier eine „bis zu"-Zahl zu drucken, führt der Förderrechner die Tabelle der Richtlinie Zeile für Zeile. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Bewilligung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Und der Zuschuss steht nicht in der Rate. Der Antrag wird nach der Erstzulassung gestellt, die Auszahlung geht auf ein Konto der antragstellenden Person — nicht an den Händler und nicht an den Leasinggeber. Der Vertrag wird zu den Konditionen geschlossen, die im Angebot stehen; die beworbene Monatsrate ändert sich durch die Förderung nicht.
Derzeit stehen 198 rein batterieelektrische Volvo im Leasing. Wie sich das neben anderen Marken liest, zeigt die Übersicht zum Elektroauto-Leasing.
Volvo-Angebote können sich an Privat- und an Gewerbekunden richten, und die angezeigte Zahl bedeutet dann nicht dasselbe. Im Privatleasing ist die Rate ein Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer; im Gewerbeleasing wird sie üblicherweise netto ausgewiesen. Zwei Angebote nebeneinander sind deshalb nur dann vergleichbar, wenn beide für dieselbe Kundengruppe gelesen werden.
Dieselbe Unterscheidung entscheidet die Förderfrage mit: Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nicht Gegenstand der Förderung, und innerhalb der 36 Monate darf ein gefördertes Fahrzeug auch nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.
Wird ein Volvo als Dienstwagen auch privat gefahren, bemisst sich der geldwerte Vorteil am inländischen Bruttolistenpreis. Bei Fahrzeugen ohne CO₂-Ausstoß setzt das Gesetz diese Bemessungsgrundlage nur zu einem Viertel an — allerdings nur, wenn der Bruttolistenpreis 100.000 Euro nicht übersteigt und das Fahrzeug nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurde. Für von außen aufladbare Hybride ist die Bemessungsgrundlage zur Hälfte anzusetzen, wenn das Fahrzeug höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fährt. Beide Schwellen hängen am konkreten Fahrzeug und an seiner Konfiguration, nicht an der Baureihe.
Die beworbene Monatsrate ist der reine Ratenbetrag. Daneben steht, was einmalig fällig wird: eine Anzahlung, sofern das Angebot eine vorsieht, und die Überführung. Legt man beides auf die Laufzeit um, ergibt sich die effektive Rate — im Volvo-Leasing liegt die günstigste effektive Rate bei 248 €/Monat. Angebote, bei denen zu Vertragsbeginn nichts anfällt, sammelt Leasing ohne Anzahlung.
Die zweite Zahl ist der Leasingfaktor. Er setzt die Monatsrate ins Verhältnis zum Bruttolistenpreis und macht damit Angebote aus verschiedenen Preisklassen vergleichbar. Im Volvo-Leasing liegt er im Mittel bei 0,97 — eine Größenordnung, an der sich ein einzelnes Angebot einordnen lässt.
Eines leistet er dabei nicht: Er beurteilt eine Kondition, nicht eine Wahl. Ein XC60 und ein EX60 können mit demselben Faktor nebeneinanderstehen und sind trotzdem zwei verschiedene Fahrzeuge mit zwei verschiedenen Listenpreisen, zwei verschiedenen Antrieben und zwei verschiedenen Antworten auf die Förderfrage. Der Faktor sagt, ob ein Angebot zu seinem Auto passt — nicht, welches der beiden Autos gemeint war.
Das B kennzeichnet einen Verbrennungsmotor mit Mildhybrid-Unterstützung: Ein Elektroteil unterstützt den Verbrenner und lädt sich im Betrieb selbst, einen Ladeanschluss gibt es nicht. Die Zahl ist die Leistungsstufe innerhalb dieser Antriebsart, nicht die Ausstattung. Ob Benzin oder Diesel gemeint ist, sagt der Buchstabe nicht — dieselbe Zahl kommt in beiden Ausführungen vor, deshalb entscheidet die Kraftstoffangabe des Angebots.
Das T kennzeichnet den Plug-in-Hybrid: Verbrennungsmotor und Elektromotor arbeiten zusammen, und die Batterie wird von außen geladen. Die Zahl ist wieder die Leistungsstufe innerhalb dieser Antriebsart. Für die E-Auto-Förderung ist das der entscheidende Unterschied zum B-Modell — nur ein von außen aufladbarer Hybrid steht überhaupt im Anwendungsbereich der Richtlinie.
Das P steht an den rein batterieelektrischen Baureihen und nummeriert die Leistungsstufe des Elektroantriebs. Ergänzend tauchen dort „Single Motor" und „Twin Motor" auf — ein oder zwei Elektromotoren und damit Hinterrad- oder Allradantrieb — sowie „Long Range" oder „Extended Range" für die größere Batterie.
Das E vor dem Namen kennzeichnet die rein batterieelektrische Baureihe; die Zahl bleibt dabei erhalten und benennt weiter dieselbe Größenklasse. Dasselbe Muster gilt für XC60 und EX60, XC90 und EX90, S90 und ES90 sowie C40 und EC40. Es sind zwei verschiedene Fahrzeuge mit zwei eigenen Angebotslisten: Wer nach dem einen Namen filtert, sieht den anderen nicht.
Volvo hat den Zusatz eine Zeit lang für beides verwendet: für Plug-in-Hybride und für batterieelektrische Fahrzeuge. Ein Angebot mit „Recharge" im Titel sagt deshalb nicht, ob das Fahrzeug einen Verbrennungsmotor mitführt. Verlässlich ist das Motorkürzel — T für den Plug-in-Hybrid, P für den reinen Elektroantrieb — sowie die Kraftstoff- und CO₂-Angabe des Angebots.
Die Richtlinie zählt reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybride und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer auf. Ein Verbrennungsmotor mit Mildhybrid-Unterstützung steht nicht darunter. Bei einem Plug-in-Hybrid kommen zwei Bedingungen hinzu: höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite, und eine Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Gefördert werden außerdem nur Fahrzeuge, die zuvor nie zugelassen waren und dem Privatvermögen zugeordnet sind.
Nein. Der Antrag wird nach der Erstzulassung gestellt, und die Auszahlung geht auf ein Konto der antragstellenden Person — nicht an den Händler und nicht an den Leasinggeber. Der Vertrag wird zu den beworbenen Konditionen geschlossen; der Zuschuss kommt später und separat. Den möglichen Betrag rechnet der Förderrechner aus.
Reine Elektrofahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2030 sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31.12.2035. Die Befreiung läuft am Fahrzeug, nicht am Vertrag — beim Leasing zählt also die Restdauer und nicht der Vertragsbeginn. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Filtern Sie den Bestand nach Antrieb, Laufzeit und Kundengruppe — und lesen Sie am einzelnen Angebot das Kürzel vor der Zahl, bevor Sie zwei Raten nebeneinanderlegen.
Dieselben Modelle mit kurzer Laufzeit — Versicherung, Steuer und Wartung meist inklusive.
Nach Anzahl der aktuell verfügbaren Angebote sortiert.
Tipp: Laufzeit und Laufleistung müssen in derselben Kondition erfüllt sein. Angebote, die diese Kombination nicht anbieten, werden ausgeblendet — auch wenn sich die Laufzeit beim Anbieter oft noch anpassen lässt.
Zeigt auf förderbaren Angeboten zusätzlich die rechnerische Rate nach Förderung. Die Liste wird dadurch nicht gefiltert. Die Beträge gelten für reine E-Autos; für Plug-in-Hybride liegen sie um 1.500 € niedriger — auf der Karte steht der Betrag, der für das jeweilige Angebot gilt.
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