Der Aufruf richtet sich damit vor allem an Fuhrparks, die den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge bereits konkret planen. Eine einzelne Wallbox fällt nicht darunter: Das Gesamtprojekt muss mehr als 200.000 Euro kosten. Und selbst wer sämtliche Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Zuschuss nicht automatisch.

Förderung für neue Ladeanlagen am Betriebshof

Das Programm unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Ladepunkten für schwere Elektro-Lkw der Klasse N3 und nicht öffentlichen Anlagen für betriebliche Fahrzeugflotten. Bei letzteren umfasst der Förderrahmen auch leichtere Nutzfahrzeuge und Busse. Zu den möglichen Antragstellern zählen kleine und mittlere Unternehmen, weitere nach den Bedingungen zugelassene wirtschaftlich Tätige sowie Kommunen und kommunale Betriebe in Thüringen.

Die reguläre Förderquote beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für mittlere Unternehmen kommen 20 Prozentpunkte hinzu, für kleine Unternehmen 30 Prozentpunkte. Pro Vorhaben sind grundsätzlich höchstens zwei Millionen Euro Zuschuss vorgesehen, bei Gebietskörperschaften bis zu drei Millionen Euro. Entscheidend sind jeweils die förderfähigen Kosten, nicht der gesamte Fuhrparketat.

Im Mittelpunkt steht der Neubau der Ladeinfrastruktur einschließlich der damit verbundenen technischen Arbeiten. Eine bloße Erweiterung oder Modernisierung vorhandener Anlagen ist nach dem Aufruf nicht förderfähig. Wer seinen Betriebshof schrittweise elektrifizieren will, muss deshalb früh klären, welche Bauabschnitte tatsächlich in das Programm passen.

Was das für geleaste Nutzfahrzeuge bedeutet

Gerade bei gewerblich geleasten Fahrzeugen entscheidet nicht allein die monatliche Fahrzeugrate über die Wirtschaftlichkeit. Ein Betrieb, der nachts mehrere elektrische Transporter oder Lkw laden möchte, benötigt ausreichend Leistung am Standort, passende Ladepunkte und gegebenenfalls Arbeiten am Netzanschluss. Der Zuschuss kann diese einmaligen Infrastrukturkosten verringern. Die Konditionen eines Fahrzeugleasingvertrags ändern sich dadurch nicht.

Das Land vergibt die Mittel in einem Wettbewerb. Zunächst werden Projektbeiträge eingereicht. Erst ausgewählte Vorhaben gelangen anschließend in das eigentliche Antragsverfahren. Bei der Auswahl zählt unter anderem, wie viel Förderung pro installierter Ladeleistung beantragt wird. Eine hohe mögliche Förderquote allein sagt daher noch nichts über die Bewilligungschancen.

Beiträge können vom 9. November 2026 bis zum 1. März 2027 eingereicht werden. Die Landesenergieagentur ThEGA bietet am 13. November eine Online-Informationsveranstaltung an. Bereits im Oktober hatte der BDEW bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Ladeparks und Depotladen gefordert. Der Thüringer Aufruf schafft nun für förderfähige Projekte einen konkreten Zuschussweg, allerdings nur innerhalb des Landes und unter den festgelegten Auswahlbedingungen.