Ein neues Leasingfahrzeug wird im Regelfall ausschließlich mit Sommerreifen ausgeliefert. Nur bei einzelnen Aktionsangeboten ist ein Satz Winterkompletträder bereits enthalten — die Ausnahme, nicht die Regel. Da die Laufzeit fast immer mehrere Jahre beträgt, kommt der erste Winter aber sicher, und Sie brauchen einen Plan.

Die Besonderheit beim Leasing: Sie geben das Fahrzeug am Ende zurück und nehmen es nicht mit. Ein Radsatz, den Sie heute kaufen, passt aller Voraussicht nach nicht auf den nächsten Wagen — das spricht gegen jede Lösung, die auf Dauer teuer ist. Dieser Artikel ordnet die vier gängigen Wege zu Winterrädern, die konkret leasingrelevante Frage, wer zahlt, und was bei der Fahrzeugrückgabe mit den Rädern passiert.

Wer zahlt: die Winterbereifung ist Sache des Leasingnehmers

Sofern im Vertrag kein Reifen- oder Wartungspaket vereinbart ist, beschaffen und bezahlen Sie als Leasingnehmer die Winterräder selbst. Der Leasinggeber liefert das Fahrzeug mit Sommerreifen aus und stellt keinen zweiten Satz automatisch dazu — das gilt unabhängig davon, welchen der unten beschriebenen Wege Sie wählen.

Viele Anbieter verkaufen zum Fahrzeugleasing optional ein Wartungs- oder Reifenpaket gegen einen Aufpreis auf die Monatsrate. Je nach Ausgestaltung deckt es Verschleißreparaturen, den saisonalen Reifenwechsel oder auch die Einlagerung ab. Ob ein solches Paket existiert und was genau enthalten ist, steht in Ihrem konkreten Angebot — fragen Sie das bei der Konfiguration gezielt ab, wenn Sie sich um das Thema Reifen möglichst nicht selbst kümmern möchten.

Winterreifenpflicht: welche Kennzeichnung heute zählt

Die deutsche Winterreifenpflicht ist situativ: Sie gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen — Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte — und nicht an einem festen Kalenderdatum. Maßgeblich für die Wintertauglichkeit eines Reifens ist das Alpine-Symbol, das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Die Übergangsfrist, in der ein reines „M+S"-Zeichen ohne Alpine-Symbol noch anerkannt wurde, ist am 30. September 2024 ausgelaufen — ein Reifen, der nur „M+S" trägt, gilt seitdem nicht mehr als wintertauglich im Sinne der Pflicht.

Das gilt unabhängig davon, wie der Reifen vermarktet wird: Entscheidend ist die Kennzeichnung auf der Flanke, nicht die Bezeichnung „Winterreifen" oder „Ganzjahresreifen" auf der Verpackung. Alle vier Räder müssen dieselbe Kategorie tragen — gemischte Bereifung ist keine Option. Die Details zur Rechtslage und zur Kennzeichnung im Einzelnen finden Sie in unserem Beitrag Winterreifenpflicht in Deutschland.

Winterräder ins Leasing mitkonfigurieren

Bei manchen Herstellern und Leasinggebern lässt sich ein Satz Winterkompletträder direkt im Konfigurator dazubuchen. Die Kosten fließen dann in die monatliche Rate ein, und bei der Fahrzeugrückgabe geben Sie die Räder einfach mit ab — kein separater Verkauf, keine Einlagerungsfrage über die Vertragslaufzeit hinaus.

Wie günstig das ist, hängt stark vom Anbieter ab. Manche Leasinggeber verteilen den vollen Anschaffungspreis der Räder ohne Restwertabzug auf die Laufzeit, wodurch die Monatsrate stärker steigt, als es der reine Warenwert nahelegt. Fragen Sie deshalb vor Vertragsabschluss ausdrücklich nach der Berechnungsgrundlage, statt sich auf die im Konfigurator angezeigte Zusatzrate zu verlassen. Ein weiterer Punkt: Die Auswahl an Felgen- und Reifenmarken ist im Konfigurator meist auf das Werksprogramm des Herstellers begrenzt, und Schäden an den mitgeleasten Rädern werden bei der Rückgabe wie jeder andere Fahrzeugschaden behandelt.

Winterräder separat kaufen — und danach weiterverkaufen

Die Alternative: Sie kaufen einen Satz Winterräder unabhängig vom Leasingvertrag, im Fachhandel oder online. Das öffnet die Auswahl über das Werksprogramm hinaus und macht Sie unabhängig von der Kalkulation des jeweiligen Leasinggebers. Der Unterschied zu einem gekauften Auto: Weil Sie das Leasingfahrzeug zurückgeben, bleibt Ihnen der Radsatz am Ende übrig — Sie können ihn für das nächste Fahrzeug aufheben (wenn die Größe passt) oder privat weiterverkaufen, statt ihn wie einen mitgeleasten Satz abzugeben.

Genau dieser Restwert ist der Grund, warum ein Preisvergleich zwischen beiden Wegen nicht nur die Anschaffungskosten gegenüberstellen sollte, sondern auch, was am Ende jeweils übrig bleibt:

Rechenbeispiel mit frei gewählten Werten, keine Marktangabe: Winterräder mitleasen oder separat kaufen und nach Vertragsende privat verkaufen.
PositionMitleasenEigenkauf + Verkauf am Vertragsende
Aufpreis auf die Leasingrate15 €/Monat
Laufzeit36 Monate36 Monate
Kosten über die Laufzeit540 €780 € (einmalig beim Kauf)
Erlös bei Vertragsende0 € (Räder gehen mit dem Fahrzeug zurück)300 € (Beispielannahme Privatverkauf)
Effektive Kosten540 €480 €

Ganzjahresreifen als Alternative

Statt zwei Sätze zu wechseln, lässt sich auch ein Satz Ganzjahresreifen aufziehen. Das spart den zweiten Radsatz, den saisonalen Wechseltermin und die Einlagerung über die jeweils andere Jahreszeit — gerade beim Leasingfahrzeug ein Argument, weil am Vertragsende nur ein Satz zu berücksichtigen ist, nicht zwei.

Für die Winterreifenpflicht zählt auch hier ausschließlich das Alpine-Symbol auf dem konkreten Reifen — nicht die Bezeichnung „Ganzjahresreifen" als solche. Inhaltlich bleibt es ein Kompromiss: Ein guter Ganzjahresreifen kommt einem dedizierten Winterreifen bei Schnee und Eis näher, als es noch vor einigen Jahren der Fall war, erreicht dessen Grip in diesen Bedingungen aber in der Regel nicht. Wer in schneereichen Lagen unterwegs ist oder viel im Winter fährt, ist mit getrennten Sätzen weiterhin besser bedient; wer im Flachland mit seltenem Schnee wohnt, kann mit Ganzjahresreifen einen vertretbaren Kompromiss eingehen.

Gebrauchte Winterräder kaufen

Ein gebrauchter Satz mit ausreichender Profiltiefe und passendem Alter lässt sich gegenüber Neuware oft deutlich günstiger bekommen — der tatsächliche Vorteil hängt aber am Einzelfall: Zustand, Restprofil und wie dringend der Verkäufer den Satz loswerden möchte.

  • Passung prüfen. Lochkreis, Einpresstiefe und Reifengröße müssen zum konkreten Leasingmodell passen — das ist modellspezifisch und nicht am Hersteller allein ablesbar. Bei Aluräder mit eigener Zulassung (ABE) gehört das Papier ins Fahrzeug und wird bei einer Kontrolle mitgeführt.
  • Alter und Profil vor dem Kauf prüfen. Restprofil und DOT-Kennzeichnung geben Auskunft über Verschleiß und Alter — beides direkt an den Rädern ablesbar, bevor Geld fließt.
  • Früh in der Saison suchen. Gepflegte, günstige Sätze sind zu Beginn der kalten Jahreszeit deutlich schneller vergriffen als mitten im Winter.

Der Vorteil gegenüber dem mitgeleasten Satz bleibt derselbe wie beim Neukauf: Der gebraucht erworbene Radsatz gehört Ihnen und geht bei der Fahrzeugrückgabe nicht mit zurück.

Beim Kauf entscheidend: Reifenlabel, Alter und Komplettrad oder nur Reifen

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie an Ihren Radsatz kommen, sind dieselben Kriterien für die eigentliche Kaufentscheidung relevant:

  • EU-Reifenlabel. Nasshaftung und Kraftstoffeffizienz/Rollwiderstand sind jeweils in Klassen von A bis E ausgewiesen, das externe Rollgeräusch in Dezibel mit einer Klassifizierung. Alle drei Werte sind zwischen Reifenmodellen direkt vergleichbar. Eine Vertiefung dazu bietet unser Beitrag zu Reifenbreite und Reifenlabel.
  • Reifenalter. Die DOT-Nummer auf der Flanke nennt Produktionswoche und -jahr. Auch als neu verkaufte Reifen können bereits einige Zeit gelagert haben — ein Blick auf das Herstelldatum lohnt sich deshalb auch beim Neukauf.
  • Komplettrad oder nur Reifen. Ein Komplettrad kommt montiert und gewuchtet; wer nur Reifen kauft, muss Montage und Wuchten separat einplanen — und je nach Fahrzeug zusätzlich die Reifendrucksensoren berücksichtigen. Beide Kostenpunkte gehören in jeden Preisvergleich mit hinein, nicht nur der Warenpreis.
  • Einlagerung. Ein eigener Radsatz muss über die jeweils andere Jahreszeit irgendwo lagern. Worauf es dabei ankommt, steht ausführlich in unserem Beitrag zum Räderwechsel in Eigenregie.

Rückgabe: was mit den Winterrädern am Vertragsende passiert

Was bei der Fahrzeugrückgabe mit den Winterrädern geschieht, hängt davon ab, wie Sie sie erworben haben. Wurde der Radsatz über den Leasingvertrag mitfinanziert, gehört er zum Fahrzeug und muss bei der Rückgabe mit zurück. Haben Sie den Satz selbst gekauft — neu, gebraucht oder als Ganzjahresreifen —, gehört er Ihnen: Montieren Sie rechtzeitig vor dem Rückgabetermin wieder die Original-Sommerräder, die dafür während der gesamten Laufzeit sicher aufbewahrt werden sollten, und behalten Sie Ihren Winterradsatz für das nächste Fahrzeug oder zum Weiterverkauf.

Ob und wie ein vereinbartes Wartungs- oder Reifenpaket diese Aufteilung verändert, steht in Ihren individuellen Vertragsunterlagen — verlassen Sie sich hier auf das Kleingedruckte, nicht auf Annahmen. Die vollständige Checkliste rund um den Rückgabetermin, einschließlich der übrigen Prüfpunkte an den Reifen, finden Sie in unserem Beitrag Checkliste für die Leasingrückgabe.

Winterreifen geklärt — weiter zum passenden Leasingangebot?

Vergleichen Sie aktuelle Leasingangebote und fragen Sie ein mögliches Reifen- oder Wartungspaket direkt bei der Konfiguration ab.

Häufige Fragen zu Winterreifen beim Leasingfahrzeug

Muss ich als Leasingnehmer die Winterreifen selbst bezahlen?

In der Regel ja, sofern im Vertrag kein Reifen- oder Wartungspaket vereinbart wurde. Das Fahrzeug wird üblicherweise nur mit Sommerreifen ausgeliefert; ob ein Winterradsatz enthalten ist, muss vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart sein.

Zählen Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Nur, wenn sie das Alpine-Symbol tragen, das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Dieses Symbol entscheidet, ob ein Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen als wintertauglich gilt — unabhängig davon, ob er als „Winterreifen" oder als „Ganzjahresreifen" verkauft wird.

Lohnt es sich, Winterräder direkt mit dem Fahrzeug zu leasen?

Das ist bequem, weil die Räder bei der Rückgabe einfach mit abgegeben werden — wie günstig es ist, hängt aber vom Anbieter ab. Manche Leasinggeber rechnen den vollen Anschaffungspreis ohne Restwertabzug in die Rate ein, was sie teurer macht als ein Eigenkauf mit anschließendem Weiterverkauf. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach der Berechnungsgrundlage.

Was passiert mit den Winterrädern, wenn ich das Leasingfahrzeug zurückgebe?

Das hängt von der Beschaffung ab. Wurden die Räder über den Leasingvertrag mitfinanziert, gehören sie zum Fahrzeug und müssen mit zurück. Haben Sie sie selbst gekauft, gehören sie Ihnen — montieren Sie rechtzeitig die Originalräder und behalten Sie Ihren Winterradsatz.

Sind gebrauchte Winterräder für ein Leasingfahrzeug eine sinnvolle Option?

Bei ausreichendem Restprofil und passendem Alter ja. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Lochkreis, Einpresstiefe und Reifengröße zu Ihrem konkreten Leasingmodell passen, und lassen Sie sich eine eventuell nötige ABE aushändigen. Weil der Satz Ihnen gehört, können Sie ihn nach der Fahrzeugrückgabe für das nächste Auto behalten oder privat weiterverkaufen.

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