Dieser Artikel erklärt, warum das so ist, welche Sicherheiten in der Praxis akzeptiert werden, und was bei der steuerlichen Behandlung der Leasingrate grundsätzlich gilt — mit dem Hinweis, dass die individuelle Steuerfrage in jedem Fall zum Steuerberater gehört.

Warum Existenzgründer bei der Bonitätsprüfung schwerer haben

Bei einem etablierten Unternehmen stützt sich die Bonitätsprüfung auf Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und eine gewachsene Zahlungshistorie. All das fehlt bei einer Neugründung naturgemäß: Es gibt noch keinen ersten Steuerbescheid, keine Bilanz, keine Erfahrungswerte, ob die Raten pünktlich fließen. Ein überzeugender Businessplan und eine positive private Schufa-Auskunft allein reichen vielen Leasinggesellschaften deshalb nicht aus, um einen Vertrag ohne weitere Auflagen abzuschließen.

Hinzu kommt, dass die Einnahmen gerade in der Startphase eines Unternehmens schwanken — genau das Risiko, vor dem sich eine Leasinggesellschaft absichern will, denn sie finanziert das Fahrzeug in aller Regel selbst vor und trägt bei Zahlungsausfällen das Verlustrisiko. In der Praxis vieler Anbieter hat sich deshalb eine informelle Faustregel etabliert: mindestens rund drei Jahre selbstständige Tätigkeit, oft mit Nachweis über die letzten Jahresabschlüsse. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine übliche, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich streng gehandhabte Praxis — weshalb sich ein Vergleich mehrerer Leasinggesellschaften gerade für frisch Gegründete lohnt.

Businessplan und BWA als Nachweis

Auch wenn Businessplan und Schufa-Auskunft allein selten genügen, sind sie die Grundlage jeder Prüfung. Je konkreter der Businessplan die erwarteten Einnahmen und die Finanzierung des laufenden Betriebs beschreibt, desto eher lässt sich eine Leasinggesellschaft darauf ein. Sind die ersten Monate bereits gelaufen, hilft eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus der Buchhaltung: Sie zeigt Umsatz und Kosten zeitnah, während der erste Steuerbescheid oft erst nach über einem Jahr vorliegt.

Ersetzen kann das die fehlende Historie nicht — es verschafft der Leasinggesellschaft aber ein aktuelleres Bild als reine Planzahlen und wird bei der Vertragsprüfung häufig als zusätzliches Argument gewertet.

Anzahlung oder Kaution als Sicherheit

Eine der gängigsten Lösungen, wenn die Bonität allein nicht ausreicht, ist eine Leasingsonderzahlung zu Vertragsbeginn. Diese Anzahlung senkt die laufende Monatsrate, während die Leasinggesellschaft im Gegenzug bereits einen Teil ihres Risikos abgedeckt hat. Ein Nachteil ist das nicht zwingend: Wer die Liquidität zur Verfügung hat, zahlt über die Vertragslaufzeit betrachtet nicht mehr, sondern verschiebt lediglich einen Teil der Zahlung nach vorn.

Anders bei einer Kaution: Sie wird zusätzlich zur normalen Rate hinterlegt und erst nach Vertragsende zurückerstattet. Der Nachteil liegt hier klar auf der Hand — gerade in der Gründungsphase ist Liquidität oft knapp, und eine Kaution bindet genau das Kapital, das im laufenden Betrieb gebraucht wird. Ob Anzahlung oder Kaution infrage kommt, ist deshalb auch eine Liquiditätsfrage, nicht nur eine Bonitätsfrage.

Bürgschaft: Privatperson oder Bank

Reichen Unterlagen und Sonderzahlung nicht aus, bleibt die Bürgschaft. Am gängigsten ist eine Person mit festem Einkommen — ein Verwandter, der Ehepartner oder ein Geschäftspartner —, die in den Leasingvertrag mit aufgenommen wird und im Zahlungsausfall für die Raten einsteht. Die bürgende Person muss der Bürgschaft ausdrücklich zustimmen, denn sie haftet im Zweifel mit ihrem eigenen Einkommen.

Eine Variante, die viele Existenzgründer übersehen: Wer neben der Selbstständigkeit noch fest angestellt ist, kann unter Umständen als Privatperson für den eigenen gewerblichen Leasingvertrag bürgen — das feste Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis zählt dann als zusätzliche Sicherheit. Alternativ lässt sich über die Hausbank eine Bankbürgschaft einholen; sie kostet in der Regel eine laufende Gebühr, gilt bei Leasinggesellschaften aber als besonders belastbare Sicherheit.

Gewerbeleasing-Konditionen für Existenzgründer

Fahrzeugleasing für ein Unternehmen läuft technisch als Gewerbeleasing — meist als Kilometerleasing mit fester Laufzeit und vereinbarter Jahreslaufleistung. Die ausgewiesene Rate ist dabei netto, also ohne Umsatzsteuer; wer sie mit privaten Angeboten vergleicht, die brutto ausgewiesen werden, sollte das im Kopf behalten.

Wie bei jedem Leasingvertrag gilt: Bleiben vereinbarte Raten aus, kann die Leasinggesellschaft den Vertrag außerordentlich kündigen. Die genauen Voraussetzungen und Fristen dafür stehen im jeweiligen Vertrag und den zugehörigen AGB und unterscheiden sich zwischen Anbietern. Existenzgründer sollten diesen Passus vor der Unterschrift besonders aufmerksam lesen, denn schwankende Anfangseinnahmen treffen genau hier eher als ein etabliertes Unternehmen.

Steuerliche Behandlung: Leasingrate als Betriebsausgabe

Der steuerliche Vorteil ist ein Hauptgrund, warum Leasing für Existenzgründer attraktiv ist: Wird das Fahrzeug betrieblich genutzt, lässt sich die monatliche Leasingrate als Betriebsausgabe geltend machen und mindert damit den zu versteuernden Gewinn. Anders als beim Kauf entfällt die mehrjährige Abschreibungsrechnung — die Rate wirkt sich direkt im Monat der Zahlung aus.

Sind Sie umsatzsteuerpflichtig und fallen nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, können Sie zusätzlich die in der Rate enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Bei gemischter Nutzung — privat und betrieblich — muss der private Anteil versteuert werden. Wie hoch der abziehbare Anteil im Einzelfall ausfällt und welche Regelung sich für Ihre Situation lohnt, ist eine Frage, die Sie am besten direkt mit Ihrem Steuerberater klären — pauschale Aussagen dazu wären an dieser Stelle nicht seriös.

Häufige Fragen zum Fahrzeugleasing für Existenzgründer

Wie lange muss ich selbstständig sein, um ein Fahrzeug leasen zu können?

Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht. In der Praxis verlangen viele Leasinggesellschaften aber ungeschrieben rund drei Jahre selbstständige Tätigkeit mit entsprechenden Jahresabschlüssen, bevor sie ohne zusätzliche Sicherheiten finanzieren. Frisch gegründete Unternehmen kommen trotzdem an einen Vertrag — meist über Anzahlung, Kaution oder Bürgschaft, und die Bedingungen unterscheiden sich spürbar zwischen Anbietern.

Kann ich als Existenzgründer ganz ohne Sicherheiten leasen?

Möglich, aber selten der Regelfall. Ohne Geschäftshistorie verlangt ein Teil der Leasinggesellschaften zusätzliche Sicherheiten — Anzahlung, Kaution oder eine Bürgschaft. Wie streng das gehandhabt wird, hängt vom Anbieter, dem gewünschten Fahrzeug und Ihrer privaten Bonität ab; ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich gerade hier.

Was ist der Unterschied zwischen einer Leasingsonderzahlung und einer Kaution?

Die Sonderzahlung wird auf die Rate angerechnet und senkt die laufenden Kosten — Sie zahlen früher, nicht mehr. Die Kaution kommt zusätzlich zur normalen Rate hinzu und wird erst nach Vertragsende zurückerstattet; bis dahin bindet sie Liquidität, die in der Gründungsphase oft anderswo gebraucht wird.

Ist die Leasingrate für Existenzgründer steuerlich absetzbar?

Bei betrieblicher Nutzung zählt die Rate als Betriebsausgabe. Bei Umsatzsteuerpflicht ohne Kleinunternehmerregelung kommt der Vorsteuerabzug hinzu. Wie genau sich das in Ihrem Fall auswirkt, insbesondere bei gemischter privater und betrieblicher Nutzung, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Wer kann als Bürge für meinen Leasingvertrag auftreten?

Grundsätzlich jede Person mit einem festen, ausreichenden Einkommen und dem Einverständnis zur Bürgschaft — ein Verwandter, der Ehepartner oder ein Geschäftspartner. Auch Sie selbst können bürgen, wenn Sie neben der Selbstständigkeit ein Angestelltenverhältnis mit festem Gehalt haben. Alternativ akzeptieren viele Leasinggesellschaften eine Bankbürgschaft über die Hausbank.

Gewerbeleasing-Angebote für Existenzgründer

Aktuelle Konditionen im Gewerbeleasing im Überblick — die passende Grundlage, um mit Businessplan oder BWA in die Verhandlung zu gehen.

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