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Leasingsonderzahlung – Aufgepasst bei Leasing Sonderzahlung


Die Leasingsonderzahlung ist eine Anzahlung beim Leasing. Sie kann unterschiedlich hoch ausfallen, gängige Werte liegen zwischen 10 und 30 Prozent vom Neupreis des geleasten Fahrzeugs. Die Anzahlung ist nicht zwingend, es gibt auch Leasingverträge ohne diese Sonderzahlung.

Leasingsonderzahlung als Bestandteil der Leasingberechnung

Die Leasingsonderzahlung fließt in die Berechnung der Leasingraten mit ein. Diese Leasingraten werden im Wesentlichen durch die folgenden drei Faktoren bestimmt:

  • Laufleistung: Beim Kilometerleasing bestimmt die Laufleistung mit über die Höhe der Leasingrate.
  • Restwert: Beim Restwertleasing bestimmt der Restwert entscheidend die Leasingrate.
  • Leasingsonderzahlung: Eine Anzahlung senkt die Leasingrate.

Das bedeutet, dass neben den Nutzungskosten und dem Verschleiß die Höhe der monatlichen Leasingrate auch davon abhängt, ob zu Beginn des Vertrages eine größere Sonderzahlung entrichtet wurde. Dieses Prinzip kennen wir von Finanzierungen. Auch hier senkt eine Anzahlung die monatlichen Raten.

Leasingsonderzahlung - Aufgepasst bei Leasing Sonderzahlung

Leasingsonderzahlung – Aufgepasst bei Leasing Sonderzahlung

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Lohnt sich die Leasingsonderzahlung?

Wer nun ein Auto least, fragt sich, ob sich die Leasingsonderzahlung lohnt. Sie hat tatsächlich Vorteile. Dazu gehört, dass sich die Kosten des Leasings etwas besser kontrollieren lassen. Der Leasingnehmer zahlt kleinere Monatsraten. Er hat schon zu Beginn des Leasingvertrages eine größere Summe aufgebracht und kann damit langfristig besser planen. Auch können Personen mit etwas schwächerer Bonität durch die Sonderzahlung ein Fahrzeug leasen, die ansonsten vom Leasinggeber abgelehnt worden wären. Das sind Menschen mit geringerem Einkommen und Selbstständige, die ihr Geschäft erst kurze Zeit führen. Sie erfüllen nicht die üblichen Bonitätskriterien der Leasingfirmen:

  • regelmäßiges, nicht zu kleines Einkommen
  • Nachweis des Einkommens für einen längeren Zeitraum

Diese Bonitätsbedingungen sind in der Regel die Voraussetzung, damit jemand ein Fahrzeug auch ohne Teilzahlung leasen kann. Mit der Leasingsonderzahlung sinken aber die Bonitätsvoraussetzungen gemeinsam mit der monatlichen Rate. Wer also eine gewisse Zeit gespart hat und diese Sonderzahlung leisten kann, wird als verlässlich bewertet. Damit ist das Autoleasing auch unter etwas schwierigeren Bedingungen erreichbar.

Der größte Vorteil der Leasing Sonderzahlung

Die Sonderzahlung bringt einen effektiven Zinsgewinn, wenn es sich nicht gerade um ein Null-Leasing (Leasing ohne Zinsen) handelt. Der Leasingbetrag wird im Normalfall durch den Leasinggeber fortlaufend verzinst. Die Zinsen fließen in die monatlichen Raten ein, doch mit einer Leasing-Sonderzahlung sinkt der Zinsaufschlag. Das gesamte Leasing wird also günstiger. Rein optisch wirkt es zwar so, als hätte der Leasingnehmer “irgendwie” mehr gezahlt, weil er die Anzahlung und die Raten leistet, doch das ist ein Trugschluss. In Wahrheit spart er mit der Sonderzahlung Geld. Das muss aber in Ruhe ausgerechnet werden. Gute Leasinggeber weisen diesen Vorteil in Zahlen aus.

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Kann eine Leasing-Sonderzahlung auch Nachteile haben?

Natürlich ist eine höhere Zahlung auch mit Nachteilen verbunden. Wer sich dafür entscheidet, müsste bedenken, dass diese Vorabzahlung die eigene Liquidität belastet, denn das Geld steht für andere Dinge nicht mehr zur Verfügung. Die eigene Zahlungsfähigkeit sinkt damit. Es kann immer Situationen geben, in denen man etwas Liquidität benötigt, falls es unerwartete Ausgaben gibt. Solche Situationen entstehen schneller als gedacht. Wer also eigentlich kaum mehr Geld zur Verfügung hat, als er für die Leasing Sonderzahlung leisten muss, sollte diese gut bedenken. Dabei geht es auch darum, dass das Geld für die nächsten Jahre – die Laufzeit des Leasingvertrages – effektiv gebunden ist.

Das ist der Unterschied zu einem Kauf. Bei diesem könnte der Halter im allerschlimmsten Fall das Fahrzeug unproblematisch wieder verkaufen und sich nötigenfalls ein wesentlich preiswerteres Auto anschaffen, wenn er doch einmal sehr dringend Geld benötigt. Ein Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist zwar theoretisch auch möglich, aber praktisch gar nicht mal so einfach. Die Sonderzahlung ginge dabei voraussichtlich verloren. Ein weiterer Aspekt ist rein monetärer Natur.

Die Leasingsonderzahlung senkt zwar deutlich die monatlichen Ratenzahlungen, doch ein Gewinn entstünde daraus erst, wenn durch die verminderte Ratenzahlung die Sonderzahlung wieder erspart würde. Die finanzielle Belastung hat sich damit nur verlagert. Wir sehen also, dass eine Leasingsonderzahlung Vor- und Nachteile haben kann. Es kommt tatsächlich auf die individuelle Situation des Leasingnehmers an, ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen. Doch es gibt sehr unterschiedliche Varianten beim Leasing, auch die Höhe der Sonderzahlung und die Laufzeit der Raten sind wirklich individuell zu gestalten. Daher sollte jeder am Leasing interessierte Fahrer für sich eine passende Option finden.

Die passende Versicherung zur Leasingsonderzahlung

Bei einer Leasingsonderzahlung muss die Autoversicherung sorgfältig gewählt werden, denn es gibt in diesem Zusammenhang eine Besonderheit. Die Leasingkosten decken nämlich nur den Nutzungspreis. Auf den Leasingnehmer kommen natürlich noch weitere Zusatzkosten hinzu. Das sind im Detail:

  • Kraftstoff: Ohne Benzin oder Diesel fährt der Wagen nicht, der Fahrer trägt diese Kosten natürlich wie beim Privatfahrzeug selbst.
  • Wartung, Inspektion, Instandsetzungsarbeiten, Sommer- und Winterräder wechseln, Haupt- und Abgasuntersuchung: Wie beim Privatfahrzeug zahlt der Fahrer all das, was zum Service mit Inspektion- und Reparaturkosten rund um ein Auto dazugehört. Das ist der Unterschied zwischen einem Leasingfahrzeug und einem Mietwagen.
  • Kraftfahrzeugsteuer: Auch diese entrichtet der Leasingnehmer.
  • Versicherung: Die Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto obligatorisch, den Teilkaskoschutz verlangen Leasinggeber auch durchweg. Die Vollkaskoversicherung ist zwar zu empfehlen, könnte aber nach einer Leasingsonderzahlung unter Umständen nicht zwingend verlangt werden. Der Fahrer kann jedoch eine GAP-Versicherung abschließen, welche die Lücke zwischen dem versicherten Wert und eventuellen Mehrkosten schließt.

Eigentlich wünschen Leasinggeber auch die Vollkaskoversicherung. Doch die Sonderzahlung stellt eine Sicherheit dar, durch die möglicherweise diese teure Police nicht zwingend verlangt wird. Das wird allerdings von Fall zu Fall entschieden, es hängt unter anderem von der Art des Leasingfahrzeugs ab. In diesem Fall entstünde ein zusätzlicher Vorteil durch die Leasingsonderzahlung – jedenfalls dann, wenn der Fahrer niemals die Vollkaskoversicherung braucht.

Ist die Leasingsonderzahlung für Selbstständige eine Betriebsausgabe?

Selbstverständlich können Selbstständige die Leasingsonderzahlung steuerlich geltend machen. Das Einkommenssteuergesetz regelt diese Betriebsausgabe in § 11 Absatz 2 Satz 1: Demnach können Steuerpflichtige, die ein Leasingfahrzeug betrieblich nutzen, die Leasingsonderzahlung vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Die Sonderzahlung lohnt sich daher vor allem in Jahren mit hohem Gewinn. Achtung: Das einfache Absetzen funktioniert bei Leasingverträgen bis zu fünf Jahren und bei der EÜR nach § 4 Absatz 3 EStG. Bilanzierungspflichtige Selbstständige und Leasingnehmer, die einen einzelnen Vertrag länger laufen lassen möchten, sollten sich hierzu steuerlich beraten lassen.

Unterschied zwischen beruflichem und privatem Leasing

Beim privaten Leasing entstehen natürlich keine Steuervorteile, es kann sich aber dennoch lohnen. Privatleute entscheiden sich dafür, wenn sie zu geringen Mehrkosten alle drei bis vier Jahre ein neues Auto fahren und sich die Umstände des Kaufs und Weiterverkaufs dabei ersparen möchten. Leasing ist wirklich bequem, daher gibt es immer mehr private Leasingnehmer. Wenn beim gekauften Auto die ersten größeren Reparaturen anfallen würden, gibt der Leasingnehmer den Wagen zurück und steigt wieder auf ein neues Auto um.

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Kommentare



Ksenija Napoletani 30. Mai 2021 um 23:47

Wenn ich als Selbständiger eine Sonderzahlung vereinbare, zb über 1.000,00 Euro. Bekomme ich dann eine Rechnung über 1.000,00 zzgl 19% mwst.?

Wie ist es mit der Bafa über zb 4500,00, die ich erst mal vorstrecke? Zahle ich darauf auch 19%?

Antworten

Andre Krusche 3. Juni 2021 um 09:36

Hallo,
ja genau so ist es. Die Sonderzahlung oder auch die BAFA Prämie sind immer netto. Sie zahlen brutto und bekommen die Umsatzsteuer über Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück.

Grüße
Andre Krusche
Preiswert-leasen.de Team

Antworten

Alexander 19. April 2022 um 12:14

Wenn ich als Private Person ein Auto lease und eine Anzahlung bzw. Sonderzahlung leiste und ich möchte nach dem Leasing überhaupt kein Auto mehr. Bekomme ich dann die Sonderzahlung zurück?

Antworten

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