Alle aktuell verfügbaren Leasingangebote für den Audi A6 e-tron, auf eine gemeinsame Rechenbasis gebracht: Anzahlung und Überführung sind in die Effektivrate eingerechnet.
Wie Deal-Score, Preisverlauf und Marktzahlen berechnet werden, steht vollständig in unserer Methodik.
Der Audi A6 e-tron steht hier mit 824 Leasingangeboten, deren günstigstes bei 389 €/Monat beginnt; der mittlere Leasingfaktor über diese Angebote beträgt 0,78. Weil unter diesem Modellnamen jedes Fahrzeug denselben Antrieb hat, entscheiden zwei andere Angaben umso mehr: ob es schon einmal zugelassen war und wie hoch sein Bruttolistenpreis ist. Jede dieser beiden Angaben zieht zwei Konsequenzen nach sich — eine für die Kennzahl, mit der Sie vergleichen, und eine für Geld, das neben dem Vertrag läuft. Diese Seite führt beide aus.
Stand: 31.08.2026
Der A6 e-tron ist die batterieelektrische Baureihe unter dem Namen A6; der A6 ohne diesen Zusatz ist eine andere Baureihe mit eigener Preisliste und eigener Seite. Innerhalb dieser Baureihe ist der Antrieb damit keine Unterscheidung mehr — er gilt für jedes Angebot gleichermaßen. Die Unterscheidungslast, die anderswo das Kraftstoffkürzel im Titel trägt, liegt deshalb auf zwei Feldern, die weiter unten am Angebot stehen.
Das erste ist die Zulassungshistorie: ob dieser A6 e-tron schon einmal zugelassen war oder noch nie. Sie bestimmt, worauf die Monatsrate überhaupt aufsetzt — und, davon vollständig unabhängig, ob die E-Auto-Förderung dieses Fahrzeug erreichen kann. Das zweite ist der Bruttolistenpreis. Er ist der Nenner des Leasingfaktors, und er ist zugleich die Zahl, an der sich bei einem betrieblich gehaltenen Fahrzeug die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil entscheidet. Keine der beiden Angaben steht im Modellnamen; beide stehen am einzelnen Angebot.
Unter dem Modellnamen laufen zwei Karosserien nebeneinander, und ihre Namen sind nicht die Wörter, mit denen die meisten suchen. Die Kombiform heißt Avant. Die viertürige Form mit großer Heckklappe heißt Sportback — das Wort „Limousine" steht in einem A6-e-tron-Angebotstitel in aller Regel nicht, obwohl genau diese Angebote in Filtern und Listen unter der Karosserieform Limousine geführt werden. Wer nach dem einen Wort sucht und das andere im Titel liest, sortiert sonst eine ganze Karosserie versehentlich aus.
Wie groß die beiden Gruppen sind, lässt sich beziffern: Auf die Kombiform entfallen 587 Leasingangebote, auf die Limousinenform 237. Das ist keine Rangfolge, sondern eine Angebotslage. Für den Vergleich zählt etwas anderes: Beide Karosserien stehen mit eigenen Bruttolistenpreisen in der Preisliste, und eine Rate der einen sagt über die andere nichts. Nach Karosserie geordnete Angebote über alle Marken hinweg finden Sie unter und .
Längere Bindung, dafür die niedrigere Monatsrate. Versicherung, Steuer und Wartung zahlen Sie selbst.
ab 389 €/Monat· 824 Angebote
Kurze Laufzeit und in der Regel ein Rundum-Paket: Versicherung, Steuer und Wartung sind meist enthalten — deshalb ist die Rate höher, ohne dass das Abo teurer sein muss.
ab 899 €/Monat· 8 Angebote
Nach Anzahl der verfügbaren Angebote sortiert.
Stand: 31.08.2026 · je günstigster Monatsrate
Neben den regulären Antriebsstufen erscheint in derselben Liste der S6 e-tron. Er ist keine Ausstattung, sondern eine eigene Preisklasse auf der Basis derselben Baureihe, und es gibt ihn ebenfalls als Avant und als Sportback. Seine Monatsrate neben die einer regulären Stufe zu legen vergleicht zwei Preislisten und sagt über die Güte der beiden Verträge nichts.
Angebote über einen A6 e-tron, der noch nie zugelassen war, und Angebote über einen, der es bereits war, stehen in derselben Liste und sehen im Titel gleich aus. Am Angebot selbst ist der Unterschied dagegen ablesbar: Ein bereits zugelassenes Fahrzeug führt ein Erstzulassungsdatum und einen Kilometerstand, ein noch nicht zugelassenes eine Lieferzeit.
Rechnerisch schlägt das zuerst auf den Leasingfaktor durch, und zwar auf eine Weise, die man der Kennzahl nicht ansieht: Ihr Nenner ist auch bei einem Gebrauchtangebot der Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs, während die Rate auf dem heutigen Fahrzeugwert beruht. Die Kennzahl rutscht dadurch nach unten, ohne dass am Vertrag etwas günstiger geworden wäre. Wie weit das auseinandergeht, ist auf der Seite zum Audi A6 an einem Rechenbeispiel ausgeführt und gilt für den A6 e-tron unverändert.
Dieselbe Eigenschaft entscheidet eine zweite Frage, die mit der ersten nichts zu tun hat. Die E-Auto-Förderung nennt als Gegenstand ausdrücklich den Kauf oder das Leasing — aber nur für echte Neufahrzeuge: Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen gewesen sein. Damit fallen Tageszulassung, Werkszulassung und Vorführwagen ebenso heraus wie jedes Fahrzeug, das schon einmal auf einen Halter lief. Hinzu kommt ein Zeitfenster: Bei einem reinen Batteriefahrzeug muss die erstmalige Zulassung im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 erfolgen. Ein A6 e-tron, dessen Erstzulassung davor liegt, ist damit außerhalb der Förderung, wie gut sein Zustand auch sein mag.
Alles Weitere, was die Förderung verlangt, hängt nicht am Fahrzeug, sondern an Ihnen: Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen und Ihrem Privatvermögen zugeordnet sein, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen muss innerhalb der Grenzen der Richtlinie liegen, und das Fahrzeug muss 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben — eine Mindesthaltedauer, die ein kürzer laufender Vertrag nicht hergibt, weil er mit der Rückgabe endet. Wie die Förderung im Einzelnen abläuft, steht unter Elektroauto-Leasing; welcher Betrag für Ihren Haushalt herauskommt, rechnet der Förderrechner. Die vertraglichen Unterschiede zwischen den beiden Zuständen — Restgarantie, Rückgabemaßstab, Verfügbarkeit — behandeln Gebrauchtwagenleasing beziehungsweise Neuwagenleasing.
| Frage am Angebot | A6 e-tron, der noch nie zugelassen war | A6 e-tron, der schon einmal zugelassen war |
|---|---|---|
| Woran Sie es am Angebot erkennen | eine Lieferzeit, kein Erstzulassungsdatum | Erstzulassungsdatum und Kilometerstand |
| Wogegen der Leasingfaktor rechnet | Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs — dieselbe Größe, auf der auch die Rate beruht | ebenfalls der Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs, während die Rate auf dem heutigen Fahrzeugwert beruht |
| E-Auto-Förderung dem Grunde nach | möglich, wenn die Bedingungen an Person, Einkommen und Haltedauer erfüllt sind | ausgeschlossen — gefördert wird nur, was zuvor nirgends zugelassen war |
| Erstzulassung | muss bei einem reinen Batteriefahrzeug zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 liegen | liegt fest und steht am Angebot |
| Womit Sie das Angebot vergleichen | mit anderen noch nicht zugelassenen Angeboten derselben Karosserie | mit anderen bereits zugelassenen Angeboten derselben Karosserie |
Steht ein A6 e-tron im Betriebsvermögen und wird er privat mitgenutzt, ist bei der Listenpreismethode sein Bruttolistenpreis die Bemessungsgrundlage. Das Einkommensteuergesetz setzt diese Grundlage bei Fahrzeugen ohne CO₂-Ausstoß nur zu einem Viertel an, verlangt dafür aber zwei Dinge zugleich: keine CO₂-Emission je gefahrenen Kilometer und einen Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 €. Die Preisgrenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, greift die Vorschrift nicht.
Beim A6 e-tron ist der zweite Teil keine Formalie, sondern eine Frage, die die Konfiguration entscheidet. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis einschließlich Sonderausstattung: Jede ab Werk bestellte Option zählt hinein, von der Ausstattungslinie über die Anhängerkupplung bis zum Fahrwerk. Antriebsstufe, Karosserie und eine lange Optionsliste können dieselbe Baureihe deshalb auf beide Seiten dieser Grenze bringen. Nachprüfen lässt sich das nur an der Zahl, die am konkreten Angebot steht — nicht am Modellnamen und nicht an der Baureihe.
Manche Anbieter schreiben das Ergebnis dieser Prüfung gleich in den Angebotstitel. Wo an einem A6 e-tron „0,25 %" steht, ist diese Bewertungsregel gemeint und nichts anderes; sie hängt am Bruttolistenpreis dieses einen Fahrzeugs, nicht an der Baureihe. Mit der E-Auto-Förderung hat diese Grenze dabei nichts zu tun. Die Richtlinie enthält für das Fahrzeug keinerlei Preisobergrenze, und sie verlangt umgekehrt die Zuordnung zum Privatvermögen — ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ist nicht ihr Gegenstand. Was am Dienstwagen sonst zählt, steht unter Gewerbeleasing.
Eine einzelne Reichweitenangabe für „den A6 e-tron" gibt es nicht, und das liegt an der Baureihe selbst: Die beiden Karosserien und die verschiedenen Antriebsstufen tragen verschiedene Werte. Maßgeblich für einen Vertrag ist deshalb immer der Wert des Fahrzeugs, über das dieser Vertrag geschlossen wird — und der steht am einzelnen Angebot. Zwei Größen sind es, die dort ausgewiesen werden: die elektrische Reichweite und der kombinierte Stromverbrauch, beide nach dem genormten WLTP-Verfahren ermittelt.
Weil sie unter denselben Messbedingungen entstanden sind, lassen sich zwei Fahrzeuge an ihnen vergleichen; über Ihren eigenen Bedarf sagen sie nichts. Für den Vergleich zweier A6-e-tron-Angebote heißt das: erst Karosserie und Antriebsstufe festlegen, dann die Werte nebeneinanderlegen — nicht umgekehrt.
Wer Raten vergleicht, braucht zuerst Raten, die dasselbe bedeuten. Eine Sonderzahlung verschiebt Geld vom Monat auf den ersten Tag; Überführung beziehungsweise Bereitstellung kommt zu Vertragsbeginn hinzu und erscheint in vielen Angeboten gar nicht in der Rate. Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn beide Einmalbeträge auf die Monate der Laufzeit verteilt sind — und Angebote ohne Sonderzahlung ersparen Ihnen den halben Rechenweg.
Wie weit die beiden Zahlen beim A6 e-tron auseinanderliegen, lässt sich beziffern. Beworben wird als günstigste Monatsrate 389 €/Monat; verteilt man Sonderzahlung und Überführung auf die Vertragsmonate, bleibt als günstigste Rate 463 €/Monat. Je kürzer die Laufzeit, desto stärker schlägt derselbe Einmalbetrag auf die verteilte Zahl durch; zwei Angebote können darüber die Plätze tauschen. Wie eine Sonderzahlung sonst wirkt, führt Leasing ohne Anzahlung aus.
Ein dritter Betrag gehört ausdrücklich nicht in diese Rechnung. Die E-Auto-Förderung ist keine Sonderzahlung und kann auch keine sein: Beantragt wird sie erst nach der Erstzulassung, ausgezahlt wird sie auf ein Konto der antragstellenden Person — nicht an einen Händler und nicht an einen Leasinggeber. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gibt es sie also noch gar nicht. Jede Rate an einem A6-e-tron-Angebot ist deshalb eine Rate ohne staatliche Förderung, und ein Zuschuss lässt sich weder in eine Anzahlung noch in eine Monatsrate hineinrechnen.
Wer diese Baureihe erwägt, hat meist noch weitere elektrische Fahrzeuge im Blick. Aus anderen Häusern kommen dafür der BMW i5, der Volkswagen ID.7, der BMW i4, der Hyundai IONIQ 6 und der Volvo ES90 in Betracht. Der nächste Nachbar innerhalb der Marke ist dagegen der A6 ohne den Zusatz e-tron: dieselbe Ziffer, eine andere Baureihe mit eigenem Antrieb, eigener Preisliste und eigener Seite unter Audi A6 Leasing. Welche Baureihen die Marke sonst führt, zeigt Audi Leasing.
Ein Ratenvergleich über Marken hinweg trägt nur, wenn er dieselben Größen festhält, die er auch innerhalb der Baureihe festhalten müsste: Laufzeit, Jahreslaufleistung und Fahrzeugzustand. Und er braucht die Angabe daneben, auf welchen Bruttolistenpreis sich die jeweilige Rate bezieht — ohne sie ist ein Leasingfaktor eine Zahl ohne Bezugsgröße.
Unter dem Modellnamen stehen zwei Karosserien, mehrere Antriebsstufen und beide Fahrzeugzustände nebeneinander — entsprechend weit reichen die Raten auseinander. Getragen wird jede einzelne vom Bruttolistenpreis des konkreten Fahrzeugs einschließlich Sonderausstattung; darüber legen sich Vertragslänge, Jahreslaufleistung und Kundengruppe. Eine Einstiegsrate beschreibt damit eine einzige Konditionszelle und nicht die Baureihe.
Die Kennzahl teilt die Monatsrate durch den Bruttolistenpreis und multipliziert mit hundert. Eine feste Schwelle hilft hier wenig: In derselben Liste stehen Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren, neben solchen, die es schon waren — und bei den zweiten fällt der Wert allein deshalb niedriger aus, weil sein Nenner ein Neuwagenpreis bleibt. Aussagekräftig wird er erst, wenn Fahrzeugzustand, Karosserie, Laufzeit, Kilometerband und Ausstattungsumfang der verglichenen Angebote zusammenpassen.
Ja, die Kombiform heißt Avant. Die andere Karosserie ist der Sportback, eine viertürige Form mit großer Heckklappe, die in Filtern und Listen als Limousine geführt wird. Beide haben eigene Bruttolistenpreise, weshalb sich ihre Raten nicht unmittelbar gegeneinander halten lassen.
Weil Sportback der Karosseriename des Herstellers ist, während Limousine die Kategorie ist, unter der diese Angebote einsortiert werden. Es handelt sich um dieselbe Karosserie unter zwei Bezeichnungen — die eine steht im Angebotstitel, die andere im Filter.
Ja. Er steht auf der Basis derselben Baureihe, erscheint ebenfalls als Avant und als Sportback und bildet eine eigene Preisklasse. Seine Rate neben die einer regulären Antriebsstufe zu legen vergleicht zwei Preislisten.
Eine Zahl für die ganze Baureihe gibt es nicht: Karosserie und Antriebsstufe tragen verschiedene Werte. Am einzelnen Angebot stehen dafür zwei Größen, beide nach dem genormten WLTP-Verfahren ermittelt — die elektrische Reichweite und der kombinierte Stromverbrauch. Maßgeblich für einen Vertrag ist der Wert des Fahrzeugs, über das er geschlossen wird.
Möglich ist es, wenn das Fahrzeug ein echtes Neufahrzeug ist — zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen — und die Erstzulassung als reines Batteriefahrzeug im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 erfolgt. Dazu kommen Bedingungen an Ihre Person: Zulassung auf Sie, Zuordnung zum Privatvermögen, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der Grenzen der Richtlinie und eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; über den Antrag entscheidet das BAFA.
Nein. Gefördert wird nur ein Fahrzeug, das zuvor nirgends zugelassen war. Damit sind Gebrauchtwagen ausgeschlossen, und ebenso Tageszulassung, Werkszulassung und Vorführwagen. Das entscheidet die Zulassungshistorie des Fahrzeugs, nicht sein Preis und nicht sein Zustand.
Nein. Beantragt werden kann sie frühestens nach der Erstzulassung, und das Geld geht an die antragstellende Person selbst, nicht an Händler oder Leasinggeber. Der Vertrag kommt also zu den beworbenen Konditionen zustande, und ein bewilligter Zuschuss trifft danach getrennt ein.
Das entscheidet der Bruttolistenpreis des konkreten Fahrzeugs. Die Voraussetzung ist zweiteilig: keine CO₂-Emission je gefahrenen Kilometer und ein Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 €, wobei diese Grenze für Fahrzeuge gilt, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Weil Sonderausstattung in den Bruttolistenpreis zählt, kann dieselbe Baureihe je nach Konfiguration auf der einen oder der anderen Seite dieser Grenze liegen.
Ob ein bestimmtes Fahrzeug eine hat, steht in der Ausstattungsliste des jeweiligen Angebots. Für den Vertrag zählt daran zweierlei: Sie ist eine ab Werk bestellte Option und steht damit im Bruttolistenpreis — also im Nenner des Leasingfaktors und in der Zahl, an der die Dienstwagengrenze gemessen wird. Und nachrüsten lässt sie sich an einem Leasingfahrzeug nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers, dem das Fahrzeug gehört.
Ja. Fehlt die Sonderzahlung, entspricht die beworbene Zahl dem, was monatlich tatsächlich abgeht. Der zweite Einmalbetrag bleibt davon allerdings unberührt: Überführung beziehungsweise Bereitstellung wird zu Vertragsbeginn fällig und ist in vielen Angeboten neben der Rate ausgewiesen. Rechnen Sie ihn vor dem Sortieren auf die Vertragsmonate herunter.
Er trägt dieselbe Ziffer, ist aber eine eigene, batterieelektrische Baureihe mit eigenem Listenpreisgefüge, eigenen Angeboten und einer eigenen Seite. Die Verbrenner- und Hybridangebote stehen unter Audi A6 Leasing.
Ein Abo bündelt Versicherung, Steuer und Wartung in einer Rate und bindet kürzer; ein Leasingvertrag hält diese Posten getrennt. Der Leasingfaktor greift auf ein Abo nicht, weil er gegen einen Listenpreis rechnet, in dem die enthaltenen Leistungen nicht vorkommen. Für die Förderung ist zusätzlich entscheidend, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist — antragsberechtigt ist nur, wer selbst Halterin oder Halter ist. Die Abo-Angebote der Baureihe stehen unter Audi A6 e-tron Auto-Abo.
Ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, entscheidet, womit sich sein Leasingfaktor überhaupt vergleichen lässt und ob eine Förderung für dieses Fahrzeug in Frage kommt. Sein Bruttolistenpreis entscheidet, wogegen der Faktor rechnet und wie ein Dienstwagen bewertet wird. Beides steht am Angebot — vor der Monatsrate.
Angebote von
Basis: 824 aktive Angebote. Stand 31.08.2026. Ø über die günstigste Monatsrate je Angebot, über alle Angebote des Bereichs. Ø Leasingfaktor effektiv, also inklusive anteiliger Anzahlung und Überführung, über 813 Angebote mit veröffentlichtem Faktor. Trend: Ø-Tagesbestpreis der letzten 45 Tage gegenüber den 45 Tagen davor.
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Tipp: Laufzeit und Laufleistung müssen in derselben Kondition erfüllt sein. Angebote, die diese Kombination nicht anbieten, werden ausgeblendet — auch wenn sich die Laufzeit beim Anbieter oft noch anpassen lässt.
Zeigt auf förderbaren Angeboten zusätzlich die rechnerische Rate nach Förderung. Die Liste wird dadurch nicht gefiltert. Die Beträge gelten für reine E-Autos; für Plug-in-Hybride liegen sie um 1.500 € niedriger — auf der Karte steht der Betrag, der für das jeweilige Angebot gilt.
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8,5 l/100 km (komb.)224 g CO₂/km (komb.)CO₂-Klasse:G(komb.)
5,4 l/100 km (komb.)121 g CO₂/km (komb.)CO₂-Klasse:D(komb.)
0 g CO₂/km (komb.)