Wer nur schnell einen einzelnen Wert sucht, findet ihn in den Tabellen weiter unten oder rechnet mit der Faustregel selbst nach. Wer wissen möchte, warum in den Fahrzeugpapieren nur noch kW steht und was das für Versicherung und Führerschein bedeutet, findet die Hintergründe in den Abschnitten danach.

Die Umrechnung von kW und PS: Formel und Faustregel

Kilowatt (kW) und Pferdestärke (PS) messen dieselbe physikalische Größe — Leistung —, nur in unterschiedlichen Einheiten. Die Umrechnung ist eine feste, gesetzlich definierte Konstante, keine Marktzahl: 1 PS entspricht exakt 735,49875 Watt, also 0,73549875 kW. Umgekehrt entspricht 1 kW exakt 1,35962 PS.

Für die Praxis reichen vier Nachkommastellen: 1 PS = 0,7355 kW und 1 kW = 1,3596 PS. Um eine PS-Zahl in kW umzurechnen, multiplizieren Sie also mit 0,7355; um eine kW-Zahl in PS umzurechnen, multiplizieren Sie mit 1,3596.

Faustregel für den Kopf: PS-Zahl mal 0,74 ergibt ungefähr die kW-Zahl, kW-Zahl mal 1,36 ergibt ungefähr die PS-Zahl. Die Abweichung zur exakten Rechnung liegt bei wenigen Promille — für eine Überschlagsrechnung im Kopf reicht das. Wo es genau sein muss, etwa beim Eintrag im Versicherungsantrag, verwenden Sie den exakten Faktor oder direkt den Wert aus der Zulassungsbescheinigung.

Gängige PS-Werte in kW — exakt umgerechnet, auf ganze kW gerundet.
PSkW
4533
6044
7051
7555
8059
9066
10074
11081
12088
13096
140103
150110
160118
170125
180132
190140
200147
218160
250184
300221
Gängige kW-Werte in PS — exakt umgerechnet, auf ganze PS gerundet.
kWPS
1115
3548
4054
4460
5575
6082
6690
7095
75102
80109
85116
90122
100136
110150
120163
132179
140190
150204
160218
180245
200272
250340
300408

Warum es überhaupt zwei Einheiten gibt

Die Pferdestärke geht auf James Watt zurück, der im 18. Jahrhundert eine anschauliche Vergleichsgröße brauchte, um die Leistung seiner Dampfmaschinen greifbar zu machen: Er verglich sie mit der Arbeit, die ein kräftiges Zugpferd leisten kann. Aus dieser Idee entstand später die metrische Pferdestärke — exakt definiert als 75 kgf·m/s, was sich in SI-Einheiten in die eingangs genannten 735,49875 Watt übersetzt.

Das Kilowatt ist dagegen die SI-Einheit der Leistung und international genormt. In Deutschland ist die Pferdestärke seit 1978 keine gesetzliche Einheit im Messwesen mehr — verbindlich ist seither das Watt beziehungsweise, bei den hier üblichen Größenordnungen, das Kilowatt. Amtliche Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung führen deshalb ausschließlich kW.

Aus dem Alltag ist die PS-Zahl trotzdem nicht verschwunden. Neben der amtlichen kW-Angabe bleibt sie zulässig und wird in Prospekten, Preislisten und im Verkaufsgespräch weiterhin genannt — vermutlich, weil sich mit ihr seit Jahrzehnten ein Gefühl für Motorleistung verbindet, das eine reine Kilowatt-Zahl für viele erst noch aufbauen muss.

Wo die kW-Zahl in Ihren Fahrzeugpapieren steht

Die verbindliche Angabe steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Feld P.2, in Kilowatt. Bei einem Verbrenner ist das die Nennleistung, mit der zugehörigen Nenndrehzahl im benachbarten Feld P.4. Bei einem reinen Elektrofahrzeug steht in P.2 dagegen die höchste 30-Minuten-Leistung — eine andere Messgröße als die Spitzenleistung aus dem Prospekt oder Konfigurator. Warum das so ist und woran Sie diesen Eintrag erkennen, erklärt unser Ratgeber zur Dauerleistung beim Elektroauto.

Die kW-Zahl selbst sagt dabei nur etwas über die Leistung aus, nicht über das Drehmoment oder darüber, wie sich diese Leistung im Fahrbetrieb anfühlt. Was Leistung und Drehmoment jeweils bedeuten und wie sie zusammenhängen, erklärt unser Ratgeber zum Unterschied zwischen Leistung und Drehmoment.

Was die kW-Zahl beim Leasing und beim Versicherungsantrag bedeutet

Im Versicherungsantrag für Ihr Leasingfahrzeug tragen Sie die Leistung so ein, wie sie in der Zulassungsbescheinigung steht — also in kW, nicht in PS. Über die Prämienhöhe entscheidet die Zahl aber nicht direkt: Maßgeblich ist die Typklasse, die je Fahrzeugtyp über die Schlüsselnummern HSN und TSN aus der Schaden- und Unfallstatistik abgeleitet wird, dazu Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Fahrleistung. Wie stark ein einzelner Tarif die reine Leistungsangabe darüber hinaus gewichtet, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Versicherung beim Auto-Leasing.

Für zweirädrige Fahrzeuge hat die kW-Zahl außerdem eine ganz direkte Bedeutung: Sie entscheidet über die zulässige Führerscheinklasse. Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis 11 kW fahren, mit der Klasse A2 bis 35 kW; erst die unbeschränkte Klasse A kennt keine Leistungsgrenze mehr. Für den Pkw-Führerschein der Klasse B gibt es in Deutschland dagegen keine allgemeine kW-Obergrenze. Wer einen Elektroroller least, findet passende Angebote in unserem Ratgeber zum Elektroroller-Leasing, und wer grundsätzlich abwägt, ob sich ein Zweirad im Leasing lohnt, findet die Antwort in unserem Ratgeber Ist Motorrad-Leasing sinnvoll?.

Häufige Fragen zu kW und PS

Wie rechne ich PS in kW um?

Multiplizieren Sie die PS-Zahl mit dem exakten Faktor 0,73549875, gerundet 0,7355. Für eine schnelle Überschlagsrechnung im Kopf reicht die Faustregel PS-Zahl mal 0,74.

Wie rechne ich kW in PS um?

Multiplizieren Sie die kW-Zahl mit dem exakten Faktor 1,35962. Für den Kopf reicht die Faustregel kW-Zahl mal 1,36.

Warum steht in meiner Zulassungsbescheinigung nur noch kW, keine PS mehr?

Weil Kilowatt die amtliche, SI-basierte Einheit ist, mit der die Zulassungsbescheinigung im Feld P.2 arbeitet. Die Pferdestärke ist in Deutschland seit 1978 keine gesetzliche Einheit im Messwesen mehr und taucht deshalb in amtlichen Dokumenten nicht mehr auf — verkauft und beworben wird trotzdem weiterhin auch mit ihr.

Ist die PS-Angabe damit falsch oder verboten?

Nein, sie ist nur keine amtliche Einheit mehr. Neben der verbindlichen kW-Angabe darf die PS-Zahl weiterhin genannt werden, etwa im Prospekt oder im Verkaufsgespräch — nur in amtlichen Dokumenten wie der Zulassungsbescheinigung fehlt sie.

Wirkt sich die kW-Zahl auf meine Kfz-Versicherung aus?

Nicht über eine feste kW-Schwelle. Die Prämie richtet sich vor allem nach der Typklasse, die je Fahrzeugtyp über HSN und TSN aus der Schaden- und Unfallstatistik abgeleitet wird. Im Antrag tragen Sie die Leistung so ein, wie sie in der Zulassungsbescheinigung steht — in kW.

Wie viel kW darf ich mit welcher Führerscheinklasse fahren?

Bei Motorrädern liegt die Grenze der Klasse A1 bei 11 kW und der Klasse A2 bei 35 kW (48 PS); die unbeschränkte Klasse A kennt keine Leistungsgrenze mehr. Für Pkw der Klasse B gibt es in Deutschland keine allgemeine kW-Obergrenze.

Steht bei einem Elektroauto in Feld P.2 dieselbe kW-Zahl wie im Prospekt?

Nein. Bei Elektrofahrzeugen trägt Feld P.2 die höchste 30-Minuten-Leistung ein, nicht die kurzzeitige Spitzenleistung aus dem Prospekt. Warum diese beiden Werte auseinanderfallen, erklärt unser Ratgeber zur Dauerleistung beim Elektroauto.

Leasing-Angebote unabhängig von PS oder kW finden

Ob drehmomentstarker Diesel, hochdrehender Benziner oder Elektroauto mit kW-Angabe in Feld P.2 — aktuelle Leasing-Angebote für Privat- und Gewerbekunden im Überblick.

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