Dieser Ratgeber zeigt, was am Steuer erlaubt ist und was nicht, mit welchen Konsequenzen ein Verstoß verbunden ist — und warum Freisprecheinrichtung und Sprachsteuerung zwar rechtlich ausreichen, die Ablenkung durch ein Telefonat aber nicht vollständig aufheben.
Das Handyverbot am Steuer: was verboten ist
Grundlage ist § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät nicht in die Hand nehmen oder halten, wenn es dabei zur Kommunikation, Information oder Organisation genutzt oder dafür bedient wird. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Sie telefonieren, eine Nachricht schreiben, im Internet surfen oder nur das Navigationsgerät von Hand bedienen.
Betroffen sind nicht nur Smartphones: Auch Tablets, E-Book-Reader oder ein in der Hand gehaltenes Navigationsgerät fallen unter dieselbe Regelung, sobald sie während der Fahrt gehalten oder bedient werden. Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer gilt keine abweichende Regelung — das Verbot trifft alle, die ein Fahrzeug führen, unabhängig von Anlass oder Beruf.
Was ausdrücklich erlaubt ist
Erlaubt bleibt die Nutzung eines Mobiltelefons, solange Sie es dafür nicht in die Hand nehmen müssen. Freisprecheinrichtungen und Sprachsteuerung sind rechtlich unproblematisch, ebenso eine feste Halterung am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, aus der Sie das Gerät für die Fahrt nicht entnehmen. Eine kurze Blickzuwendung zum Display, etwa um eine Zieleingabe zu bestätigen, ist dabei zulässig — eine längere Bedienung mit der Hand dagegen nicht.
Eine echte Ausnahme gilt nur bei stehendem Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor — etwa beim Parken. Eine Motorabschaltung durch die Start-Stopp-Automatik reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus, weil der Motor dabei nicht bewusst und vollständig abgestellt wurde, sondern jederzeit automatisch wieder anspringen kann. Wer an der Ampel oder im Stau bei laufender Start-Stopp-Funktion zum Handy greift, ist von dieser Ausnahme also weiterhin nicht gedeckt.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei einem Verstoß
Ein Verstoß gegen das Handyverbot wird gestaffelt geahndet — abhängig davon, ob dabei jemand gefährdet wurde oder ein Unfall entstanden ist:
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand während der Fahrt | 100 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung anderer | 150 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfall oder Sachschaden | 200 € | 2 | 1 Monat |
Zusätzliche Folgen für Fahranfänger
Für Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit sowie unter 21 Jahren zählt ein Handyverstoß zusätzlich als sogenannter A-Verstoß. Neben Bußgeld und Punkt drohen dann ein verpflichtendes Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Warum Ablenkung am Steuer gefährlich bleibt
Auch wer rechtskonform über Freisprecheinrichtung telefoniert, ist nicht automatisch sicher unterwegs. Ablenkung durch ein Gespräch gilt als eine der häufigen Unfallursachen im Straßenverkehr — nicht in erster Linie, weil die Hände vom Lenkrad genommen werden, sondern weil die Aufmerksamkeit für einen Moment vom Verkehrsgeschehen abgezogen wird. Diese kognitive Ablenkung lässt eine Freisprechanlage kleiner werden, hebt sie aber nicht vollständig auf.
Besonders kritisch wird es bei komplexen oder emotional belastenden Gesprächen: Je mehr geistige Kapazität ein Telefonat beansprucht, desto langsamer reagieren Sie auf plötzliche Veränderungen im Verkehr — ein Bremslicht, ein Kind am Straßenrand, ein Spurwechsel des Vordermanns.
Sinnvolle Praxis für sicheres Telefonieren im Auto
- Anrufe vor der Fahrt erledigen. Wichtige oder längere Gespräche möglichst schon vor dem Losfahren führen, statt sie unterwegs zu beginnen.
- Nicht-stören-Modus nutzen. Viele Smartphones erkennen automatisch, wenn Sie fahren, und blenden Anrufe und Nachrichten währenddessen aus oder beantworten sie automatisch.
- Navigation vor Fahrtbeginn einstellen. Ziel und Route eingeben, bevor Sie losfahren, statt während der Fahrt am Display zu tippen.
- Freisprecheinrichtung vorher einrichten. Bluetooth-Verbindung und Lautstärke vor Fahrtantritt prüfen, damit während der Fahrt keine Bedienung nötig wird.
- Bei Bedarf anhalten. Für lange oder komplizierte Gespräche einen sicheren Parkplatz ansteuern, statt sie nebenbei zu führen.
Häufige Fragen zum Telefonieren im Auto
Darf ich mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren?
Ja, solange Sie das Telefon dafür nicht in die Hand nehmen. Freisprecheinrichtungen, Sprachsteuerung und eine feste Halterung mit kurzer Blickzuwendung sind ausdrücklich erlaubt.
Wann darf ich mein Handy während der Fahrt trotzdem in die Hand nehmen?
Nur bei stehendem Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor. Eine automatische Abschaltung durch die Start-Stopp-Automatik reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus — der Motor muss bewusst und vollständig abgestellt sein, etwa beim Parken.
Was kostet ein Verstoß gegen das Handyverbot?
Der Grundtatbestand kostet 100 € und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 150 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot; bei einem Unfall oder Sachschaden auf 200 €, ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Gilt das Handyverbot auch für Navigationsgeräte oder Tablets?
Ja. Die Regelung erfasst alle elektronischen Geräte, die während der Fahrt zur Kommunikation, Information oder Organisation in die Hand genommen oder gehalten werden — nicht nur Mobiltelefone.
Gilt ein Handyverbot auch beim Radfahren?
Ja, dieselbe Grundregel — kein Halten oder Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt — gilt auch für Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Bußgelder fallen dabei niedriger aus als am Steuer eines Autos, ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot sind für Radfahrende nicht vorgesehen.
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