Mit jedem Fahrzeug kann ein Unfall passieren, auch mit dem Leasingauto. Anders als beim eigenen Wagen kommt dabei eine dritte Partei ins Spiel: der Leasinggeber, dem das Fahrzeug rechtlich gehört. An der Schadenabwicklung mit der Versicherung ändert das grundsätzlich nichts — wohl aber an dem, was Sie als Leasingnehmer zusätzlich beachten müssen.

Dieser Beitrag ordnet die leasingspezifischen Pflichten nach einem Unfall: was Sie dem Leasinggeber schulden, was der Vertrag bei der Reparatur vorgibt, wer am Ende für die Kosten aufkommt — und was mit der Wertminderung des Fahrzeugs passiert.

Direkt nach dem Unfall: die ersten Schritte

Zunächst gelten dieselben Grundregeln wie bei jedem Verkehrsunfall — unabhängig davon, ob das Fahrzeug Ihnen gehört oder geleast ist:

  1. Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten. Kümmern Sie sich zuerst um die Sicherheit aller Beteiligten, erst danach um die Formalitäten.
  2. Polizei je nach Lage hinzuziehen. Bei Personenschaden, größerem Sachschaden, Streit über den Hergang oder unklarer Halterfrage lohnt sich die polizeiliche Aufnahme, weil sie die spätere Regulierung erleichtert.
  3. Fotos und Personalien. Dokumentieren Sie Schäden und Unfallsituation und tauschen Sie Personalien sowie Versicherungsdaten mit der Gegenseite aus.
  4. Keine Schuldanerkenntnisse. Schildern Sie den Hergang sachlich, ohne vor Ort die Schuld zuzuweisen oder abzustreiten — die Klärung erfolgt später über Versicherung und gegebenenfalls Polizeibericht.

Diese Schritte reichen bei einem privaten Fahrzeug bereits aus, um die Schadenmeldung an die Versicherung vorzubereiten. Beim Leasingauto kommt danach eine zusätzliche Pflicht hinzu, die es bei einem eigenen Fahrzeug nicht gibt.

Den Leasinggeber unverzüglich informieren

Das Leasingfahrzeug läuft zwar auf Ihren Namen, gehört rechtlich aber dem Leasinggeber. Deshalb müssen Sie ihn nach einem Unfall unverzüglich informieren — unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist, und unabhängig davon, ob Sie selbst die Schuld tragen. Diese Meldung kommt zusätzlich zu der ohnehin bestehenden Pflicht, den Schaden Ihrer eigenen Kfz-Versicherung anzuzeigen.

In der Praxis läuft diese Meldung häufig über denselben Händler oder Vermittler, über den der Leasingvertrag zustande gekommen ist — er kennt den Leasinggeber und kann die Meldung entsprechend weiterleiten. Als Eigentümer des Fahrzeugs bestimmt der Leasinggeber letztlich mit, wie es mit dem Fahrzeug weitergeht, und muss deshalb frühzeitig eingebunden sein.

Vertragliche Vorgaben für die Reparatur beachten

Ob und wie ein Leasingfahrzeug nach einem Unfall repariert wird, regelt in erster Linie der Leasingvertrag — nicht Sie allein. Üblich ist eine Bindung an bestimmte Werkstätten, häufig markengebundene Vertragswerkstätten, sowie die Vorgabe, bei der Reparatur Originalteile zu verwenden. Wie genau diese Vorgaben in Ihrem Fall aussehen, steht in Ihren individuellen Leasingbedingungen und kann sich zwischen Anbietern unterscheiden.

Beauftragen Sie deshalb keine Reparatur auf eigene Faust, bevor Sie sich mit dem Leasinggeber abgestimmt haben. Er ist Eigentümer des Fahrzeugs und hat ein eigenes Interesse an einer fachgerechten Instandsetzung — schließlich muss das Fahrzeug am Ende der Laufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden.

Wer zahlt: gegnerische Haftpflicht oder eigene Vollkasko

Wer für die Reparaturkosten aufkommt, hängt wie bei jedem Verkehrsunfall von der Schuldfrage ab. Trifft die Schuld ganz oder teilweise den Unfallgegner, kommt in diesem Umfang dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Tragen Sie selbst die Schuld oder bleibt der Verursacher unbekannt, greift stattdessen Ihre eigene Vollkaskoversicherung — die die meisten Leasinggeber vertraglich ohnehin voraussetzen, weil sie damit ihr Eigentum absichern.

Unabhängig von der Schuldfrage bleiben Sie außerdem dafür verantwortlich, das Fahrzeug dem Leasinggeber am Ende der Laufzeit in einem vertragsgemäßen, reparierten Zustand zurückzugeben. Welche Deckungen ein Leasingfahrzeug typischerweise braucht und was Sie beim Versicherer frei vergleichen können, ordnet unser Beitrag Kfz-Versicherungsvergleich beim Leasing im Detail ein.

Wertminderung: ein wirtschaftliches Problem des Leasinggebers

Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Fahrzeug ein Unfallwagen — und das mindert seinen Wiederverkaufswert. Dieser sogenannte merkantile Minderwert beschreibt genau diesen Effekt: Zwei technisch gleichwertige Fahrzeuge erzielen auf dem Gebrauchtwagenmarkt unterschiedliche Preise, wenn eines davon eine Unfallvergangenheit hat.

Beim Leasingfahrzeug betrifft dieser Wertverlust wirtschaftlich in erster Linie den Leasinggeber, nicht Sie als Leasingnehmer: Er ist Eigentümer des Fahrzeugs und trägt das Risiko, es nach Vertragsende zu einem geminderten Preis verkaufen zu müssen. Ihre laufende Leasingrate wurde bereits bei Vertragsschluss kalkuliert und ändert sich durch einen Unfall während der Laufzeit nicht automatisch.

Wenn der Schaden so schwer ist, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt

Manche Unfälle beschädigen das Fahrzeug so schwer, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall spricht man von einem Totalschaden — und dann gelten beim Leasingfahrzeug eigene Regeln, weil Versicherung und Leasinggeber auf unterschiedlichen Wertgrundlagen abrechnen. Wie diese Abrechnung funktioniert und welche Rolle eine GAP-Versicherung dabei spielt, erklärt unser Beitrag Totalschaden mit dem Leasingauto im Detail.

Häufige Fragen zum Unfall mit dem Leasingauto

Muss ich jeden Unfall mit dem Leasingauto dem Leasinggeber melden?

Ja. Anders als bei einem privaten Fahrzeug gehört das Leasingauto nicht Ihnen, sondern dem Leasinggeber. Informieren Sie ihn deshalb unverzüglich über jeden Unfall — unabhängig von Schadenshöhe und Schuldfrage, und zusätzlich zur ohnehin bestehenden Meldung an Ihre Kfz-Versicherung.

Darf ich mein Leasingauto nach einem Unfall in einer freien Werkstatt reparieren lassen?

Das hängt von Ihrem Leasingvertrag ab. Viele Leasinggeber schreiben eine bestimmte Werkstatt oder die Verwendung von Originalteilen vor. Klären Sie die Reparatur deshalb vorher mit dem Leasinggeber ab, statt eigenmächtig zu handeln.

Wer zahlt die Reparatur, wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe?

In diesem Fall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden auf. Haben Sie eine Teilschuld oder ist der Verursacher unbekannt, greift stattdessen Ihre eigene Vollkaskoversicherung.

Muss ich für die Wertminderung meines Leasingautos aufkommen?

Nein, jedenfalls nicht über die laufende Rate. Die Wertminderung durch den Unfall betrifft wirtschaftlich den Leasinggeber, der als Eigentümer das Fahrzeug nach Vertragsende verkaufen muss. Ihre Leasingrate wurde unabhängig davon bereits bei Vertragsschluss kalkuliert.

Was passiert, wenn mein Leasingauto einen Totalschaden hat?

Dann gilt ein eigener Ablauf, weil Versicherung und Leasinggeber unterschiedliche Wertgrundlagen zur Abrechnung heranziehen. Details dazu liefert unser Beitrag Totalschaden mit dem Leasingauto.

Ein Ersatzfahrzeug oder ein neuer Vertrag steht an?

Egal ob nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug ansteht oder der aktuelle Leasingvertrag ohnehin ausläuft: aktuelle Leasingangebote mit allen Eckdaten finden Sie in unserer Übersicht.

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