Dieser Artikel trennt beide Zeitschichten sauber: zuerst, welche Antriebsarten beim Umweltbonus förderfähig waren und warum Plug-in-Hybride vorzeitig herausfielen — dann, welche Fahrzeuge die aktuelle Prämie fördert. Die Mechanik dahinter (Bundesanteil, Einkommensgrenzen, Antragsweg) erklären die verlinkten Schwesterartikel im Detail; hier geht es ausschließlich um die Fahrzeugfrage.
Der alte Umweltbonus: förderfähig nach Antriebsart
Batterieelektrisch und Brennstoffzelle: die gesamte Programmlaufzeit
Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) waren vom Start des Umweltbonus im Juli 2016 bis zu dessen Ende im Dezember 2023 durchgehend förderfähig — bei sinkenden, aber nie ausgesetzten Sätzen. Innerhalb dieser Antriebsart gab es keine zusätzliche technische Hürde: Wer ein reines Elektroauto zulassen ließ, erfüllte die Antriebsart-Voraussetzung automatisch.
Plug-in-Hybride: förderfähig nur bis Ende 2022
Plug-in-Hybride (PHEV) waren zunächst ebenfalls förderfähig, aber mit einer Frist, die viele erst spät bemerkten: Ihre Förderung lief zum 31. Dezember 2022 vollständig aus — nicht abgestuft wie später bei den batterieelektrischen Sätzen, sondern komplett und ersatzlos. Ab dem 1. Januar 2023 zahlte der Umweltbonus für keinen Plug-in-Hybrid mehr etwas, unabhängig von Preisklasse oder elektrischer Reichweite. Wer 2022 noch mit einem geförderten Plug-in-Hybrid kalkulierte, musste bei der Zulassung ab 2023 vollständig ohne diese Summe planen.
Wie die konkrete Modell-Förderfähigkeit geprüft wurde
Die Antriebsart allein entschied nicht automatisch über jedes einzelne Modell: Das BAFA führte eine offizielle Liste der förderfähigen Fahrzeuge, in die Hersteller ihre Modelle eintragen ließen. Nur wer dort mit der passenden Konfiguration gelistet war, konnte den Bundesanteil überhaupt beantragen — ein reines Elektroauto war also die richtige Antriebsart-Kategorie, aber keine automatische Garantie für jede einzelne Ausstattungsvariante.
| Antriebsart | Umweltbonus (2016–2023) | E-Auto-Prämie (seit 2026) |
|---|---|---|
| Batterieelektrisch (BEV) / Brennstoffzelle (FCEV) | Durchgehend förderfähig | Förderfähig |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | Förderfähig bis 31.12.2022, danach nicht mehr | Förderfähig nur bei höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite, Erstzulassung bis 30.6.2027 |



