Dieser Artikel sortiert, was aktuell tatsächlich gilt: die neue E-Auto-Prämie von bis zu 6.000 Euro, die bis Ende 2035 verlängerte Kfz-Steuerbefreiung, die 0,25-Prozent-Regelung beim Dienstwagen und die THG-Prämie — und was davon für Hybrid-Fahrzeuge übrig bleibt. Stand: August 2026.

Der Umweltbonus von 2022 ist Geschichte

Die Förderung, die dieser Beitrag ursprünglich beschrieb, gibt es nicht mehr. Der Umweltbonus mit Innovationsprämie — 2022 bis zu 9.000 Euro für Elektroautos und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride — wurde schrittweise zurückgefahren: Ende 2022 fiel die Förderung für Plug-in-Hybride weg, ab September 2023 waren nur noch Privatpersonen antragsberechtigt, und im Dezember 2023 stoppte der Bund die Annahme neuer Anträge komplett — eine Folge des Karlsruher Haushaltsurteils.

Danach gab es gut zwei Jahre lang keine staatliche Kaufprämie. Seit dem 1. Januar 2026 existiert ein Nachfolger — der im Alltag meist Umweltprämie oder E-Auto-Prämie genannt wird und mit den alten BAFA-Regeln wenig gemein hat.

Die neue E-Auto-Prämie seit Januar 2026

Die neue Förderung ist ein direkter staatlicher Zuschuss, den das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt. Zwischen 1.500 und 6.000 Euro sind möglich; wie viel genau, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Antriebsart ab.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland — Unternehmen und gewerbliche Halter gehen leer aus, Selbstständige nur dann nicht, wenn das Fahrzeug privat gehalten wird. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts: Es darf höchstens 80.000 Euro betragen; je minderjährigem Kind steigt die Grenze um 5.000 Euro, höchstens auf 90.000 Euro. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Durchschnitt der beiden jüngsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Pro Person wird ein Fahrzeug gefördert, pro Haushalt sind höchstens zwei Anträge möglich.

Diese Fahrzeuge sind förderfähig

Gefördert werden Neuwagen der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden — rein batterieelektrisch, mit Brennstoffzelle, mit Range-Extender oder als Plug-in-Hybrid. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten zwei Einschränkungen: Sie müssen höchstens 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite schaffen, und gefördert werden nur Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2027. Gebrauchtwagen sind — anders als beim alten Umweltbonus — nicht förderfähig.

Leasing, Haltedauer und Antrag

Kauf, Finanzierung und Leasing werden gleich behandelt. Die wichtigste Bedingung: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen bleiben — kurze Leasinglaufzeiten scheiden damit aus. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal, das seit dem 19. Mai 2026 geöffnet ist, und muss spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung gestellt werden; Zulassungen seit Jahresbeginn 2026 werden rückwirkend berücksichtigt. Der Fördertopf ist mit rund drei Milliarden Euro bis 2029 geplant — einen Rechtsanspruch gibt es nicht, gefördert wird, solange Mittel verfügbar sind.

Fördersätze der E-Auto-Prämie seit Januar 2026 nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; die Einkommensgrenze steigt je minderjährigem Kind um 5.000 €, höchstens auf 90.000 €. Stand: August 2026.
Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenReines E-Auto / BrennstoffzellePlug-in-Hybrid / Range-Extender
bis 45.000 €5.000 €3.500 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €2.500 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €1.500 €
Kinderbonus je Kind (höchstens zwei)+ 500 €+ 500 €
Höchstbetrag6.000 €4.500 €

Kfz-Steuer: befreit bis längstens Ende 2035

Reine Elektroautos bleiben von der Kfz-Steuer befreit — zehn Jahre ab der Erstzulassung. Ende 2025 hat der Gesetzgeber die auslaufende Regelung verlängert: Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Befreiung für alle reinen E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer spät zulässt, bekommt also keine vollen zehn Jahre mehr — bei einer Erstzulassung 2030 endet die Befreiung mit dem Stichtag 2035.

Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter: Bei einem Halterwechsel läuft sie für den Rest des Zeitraums einfach weiter, ein gebrauchtes E-Auto bringt seine verbleibende Steuerfreiheit also mit. Wer bereits ein E-Auto besitzt, dessen Befreiung nach altem Recht am 31. Dezember 2030 geendet hätte, erhält im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Plug-in-Hybride sind von der Befreiung ausgenommen und zahlen regulär nach Hubraum und CO2-Ausstoß.

Dienstwagen: die 0,25-Prozent-Regelung

Beim Firmenwagen mit Privatnutzung bleibt der Steuervorteil für E-Autos das stärkste Argument: Reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (bei Anschaffung seit Juli 2025) werden nur mit 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert — statt 1 Prozent beim Verbrenner. Teurere E-Autos und begünstigte Plug-in-Hybride liegen bei 0,5 Prozent. Nach aktueller Rechtslage gelten die reduzierten Sätze für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden.

Für Unternehmen kommt eine Abschreibungsbeschleunigung hinzu: Betrieblich angeschaffte reine E-Autos können bei Anschaffung zwischen Juli 2025 und Ende 2027 im ersten Jahr zu 75 Prozent abgeschrieben werden. Wie die 1-Prozent- und die 0,25-Prozent-Regelung im Detail rechnen, zeigt unser eigener Ratgeber dazu.

THG-Prämie: jedes Jahr Geld für das reine E-Auto

Unabhängig von jeder Kaufförderung können Halter reiner Elektroautos jährlich ihre eingesparten Emissionen verkaufen: Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kaufen quotenpflichtige Kraftstoffanbieter die Zertifikate von E-Auto-Haltern — abgewickelt über spezialisierte Anbieter, bei denen Sie sich mit dem Fahrzeugschein registrieren. Anspruchsberechtigt ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht — beim Leasing also in der Regel der Leasingnehmer.

Die Höhe der Prämie ist keine feste staatliche Leistung, sondern ein Marktpreis: Sie schwankt mit dem Zertifikatemarkt und unterscheidet sich je nach Anbieter und Auszahlungsmodell. Nach den Höchstständen von 2022 ist sie deutlich gefallen und liegt zuletzt typischerweise bei einem dreistelligen Betrag pro Jahr. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Wichtig sind die Fristen: Die Anbieter nehmen Unterlagen meist nur bis zum Herbst des jeweiligen Jahres an — wer zu spät einreicht, verliert den Anspruch für das ganze Jahr. Plug-in-Hybride sind von der THG-Prämie ausgeschlossen.

Was für Hybrid-Fahrzeuge übrig bleibt

Plug-in-Hybride stehen 2026 deutlich schlechter da als reine E-Autos, sind aber nicht komplett aus der Förderung gefallen: Die neue Kaufprämie zahlt für sie 1.500 bis 4.500 Euro — allerdings nur bei höchstens 60 Gramm CO2 pro Kilometer oder mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite, und nur für Erstzulassungen bis Mitte 2027. Als Dienstwagen werden begünstigte Plug-in-Hybride mit 0,5 Prozent versteuert. Von der Kfz-Steuer sind sie nicht befreit, und eine THG-Prämie gibt es für sie nicht.

Voll-, Mild- und Micro-Hybride ohne Stecker gehen überall leer aus: keine Kaufprämie, reguläre Kfz-Steuer, 1-Prozent-Regelung beim Dienstwagen. Ihr wirtschaftlicher Vorteil bleibt der geringere Verbrauch — eine staatliche Förderung ist er nicht.

Wallbox und Laden: wenig vom Bund, mehr vor Ort

Für die private Wallbox am Einfamilienhaus gibt es derzeit kein bundesweites Zuschussprogramm — die früheren KfW-Programme sind seit Jahren ausgelaufen. Seit dem Frühjahr 2026 fördert der Bund allerdings Ladepunkte in Mehrparteienhäusern; das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleinere Unternehmen. Daneben legen einzelne Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Zuschüsse auf. Es lohnt sich, vor dem Kauf der Wallbox die Programme am eigenen Wohnort zu prüfen — viele sind schnell ausgeschöpft.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung

Gibt es den Umweltbonus von 2022 noch?

Nein. Die Förderung für Plug-in-Hybride endete bereits Ende 2022, und im Dezember 2023 stoppte der Bund den Umweltbonus vollständig — neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine Nachfolgeförderung, die aber nur Privatpersonen mit begrenztem Einkommen offensteht.

Gilt die neue E-Auto-Prämie auch beim Leasing?

Ja, Leasing ist dem Kauf gleichgestellt — mit einer entscheidenden Bedingung: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben. In der Praxis kommen also nur Verträge mit einer Laufzeit ab 36 Monaten infrage. Der Antrag beim BAFA muss spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung gestellt werden.

Werden gebrauchte E-Autos gefördert?

Eine Kaufprämie gibt es für Gebrauchte nicht — anders als beim alten Umweltbonus, der junge Gebrauchte einschloss. Zwei Vorteile nimmt ein gebrauchtes E-Auto aber mit: die restliche Kfz-Steuerbefreiung, die beim Halterwechsel einfach weiterläuft, und die jährliche THG-Prämie, die jedem eingetragenen Halter eines reinen E-Autos zusteht.

Werden Plug-in-Hybride 2026 noch gefördert?

Teilweise. Die neue Kaufprämie zahlt für Plug-in-Hybride 1.500 bis 4.500 Euro, wenn das Modell höchstens 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer elektrisch schafft — und nur bei Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027. Als Dienstwagen gilt für begünstigte Modelle der 0,5-Prozent-Satz. Kfz-Steuerbefreiung und THG-Prämie bleiben reinen E-Autos vorbehalten.

Wie lange reicht das Geld der neuen Prämie?

Der Fördertopf umfasst rund drei Milliarden Euro und ist für Käufe bis 2029 geplant; das dürfte für mehrere Hunderttausend Fahrzeuge reichen. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht — gefördert wird nur, solange Mittel verfügbar sind. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Antrag deshalb zügig nach der Zulassung stellen.

Förderfähiges E-Auto gesucht?

Die neue Prämie gilt auch beim Leasing — bei Laufzeiten ab 36 Monaten. Aktuelle Elektroauto-Angebote im Überblick.

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