Diese Seite hat 2022 die Kürzung des Umweltbonus zum 1. Januar 2023 angekündigt. Diese Kürzung ist tatsächlich in Kraft getreten — sie war aber nicht das Ende der Geschichte: Der Umweltbonus wurde im Dezember 2023 komplett gestoppt, und seit Januar 2026 gibt es eine neue, anders aufgebaute Förderung.

Dieser Artikel zeichnet die gesamte Geschichte der staatlichen E-Auto-Förderung in Deutschland nach: vom Start des Umweltbonus 2016 über die 2023er-Kürzung, die diese Seite ursprünglich beschrieb, bis zum abrupten Aus Ende 2023 — und ordnet ein, was seit 2026 aktuell gilt.

Der Umweltbonus: Start 2016 und Ausbau ab 2020

Der Umweltbonus startete im Juli 2016 als gemeinsame Förderung von Bund und Fahrzeugherstellern, die sich die Kosten je zur Hälfte teilten. Anfangs gab es 4.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Gefördert wurden dabei von Beginn an nur Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Preisgrenze — zuletzt lag sie bei 65.000 Euro Nettolistenpreis; teurere Fahrzeuge waren nie förderfähig.

Im Sommer 2020 verdoppelte die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets den staatlichen Anteil befristet als „Innovationsprämie". Zusammen mit dem Herstelleranteil ergab das bis zu 9.000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride in derselben Preisklasse. Diese erhöhten Sätze blieben bis Ende 2022 weitgehend unverändert — an diesem Punkt setzt die Kürzung an, die dieser Artikel ursprünglich ankündigte.

Die Kürzung zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 senkte die Bundesregierung den staatlichen Anteil des Umweltbonus deutlich: Für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 40.000 Euro sank er von 6.000 auf 4.500 Euro, für Fahrzeuge zwischen 40.000 und 65.000 Euro von 5.000 auf 3.000 Euro. Der Kreis der Antragsberechtigten blieb zunächst unverändert — Privatpersonen ebenso wie Unternehmen konnten weiter Anträge stellen.

Die Bundesregierung begründete den Schritt damit, die Förderung stärker auf Fahrzeuge mit nachweislichem Klimaschutzeffekt zu konzentrieren. Maßgeblich für die Förderhöhe blieb weiterhin das Datum des Förderantrags, das die Zulassung des Fahrzeugs voraussetzte — nicht das Datum der Bestellung. Wer ein Fahrzeug 2022 bestellt hatte und es erst 2023 zugelassen bekam, erhielt also bereits die niedrigeren Sätze.

Plug-in-Hybride: Förderung endet Ende 2022

Für Plug-in-Hybride war die Zäsur schärfer: Ihre Förderung lief zum 31. Dezember 2022 komplett aus. Ab dem 1. Januar 2023 zahlte der Umweltbonus für Plug-in-Hybride nichts mehr — unabhängig von Preisklasse oder elektrischer Reichweite. Anders als bei den batterieelektrischen Fahrzeugen gab es hier keine abgestufte Kürzung, sondern einen vollständigen Wegfall.

September 2023: nur noch Privatpersonen

Die zweite, bereits 2022 angekündigte Einschränkung griff zum 1. September 2023: Ab diesem Datum waren nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen fielen als Antragsteller weg — der Umweltbonus wurde damit endgültig zu einer reinen Privatkundenförderung.

Staatlicher Anteil des Umweltbonus für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug mit Nettolistenpreis bis 40.000 €, im Zeitverlauf. Historische, nicht mehr gültige Fördersätze.
ZeitraumStaatlicher Anteil (Bundesanteil)
Juli 2016 – Mai 20202.000 €
Juni 2020 – Dezember 2022 (Innovationsprämie)6.000 €
Januar – 16. Dezember 20234.500 €
Ab 17. Dezember 2023keine Förderung mehr

17. Dezember 2023: das abrupte Aus

Im November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung nicht genutzter Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig — genau aus diesem Fonds wurde der Umweltbonus finanziert. Die Entscheidung riss ein Milliardenloch in den Bundeshaushalt 2024. Als Reaktion stoppte die Bundesregierung die Annahme neuer Anträge für den Umweltbonus zum 17. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung.

Der Stopp kam ohne Übergangsfrist: Auch Fahrzeuge, die bereits bestellt, aber noch nicht zugelassen waren, gingen leer aus — was seinerzeit für erhebliche Kritik sorgte, weil viele Käuferinnen und Käufer die Förderung fest eingeplant hatten. Die für Anfang 2024 bereits angekündigte weitere Kürzung — der vollständige Wegfall für Fahrzeuge über 45.000 Euro und eine Absenkung auf 3.000 Euro für die günstigere Preisklasse — trat dadurch nie in Kraft: Das Programm endete, bevor sie greifen konnte.

2024 und 2025: keine staatliche Kaufprämie

Nach dem Ende des Umweltbonus gab es in Deutschland gut zwei Jahre lang keine staatliche Kaufprämie für Elektroautos. Wer 2024 oder 2025 ein E-Auto kaufte, least oder finanzierte, tat dies ohne direkten Bundeszuschuss — bestehen blieben lediglich indirekte Vorteile wie die Kfz-Steuerbefreiung für bereits zugelassene Fahrzeuge und die THG-Prämie.

Seit Januar 2026: die neue E-Auto-Prämie

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen Nachfolger — vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und mit den alten Umweltbonus-Regeln nur noch entfernt verwandt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro (mit Kindern bis 90.000 Euro). Je nach Einkommen und Antriebsart liegt die Förderung für reine Elektroautos zwischen 3.000 und 5.000 Euro, für förderfähige Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 3.500 Euro — jeweils zuzüglich Kinderbonus. Leasing ist dem Kauf gleichgestellt, sofern der Vertrag mindestens 36 Monate läuft.

Daneben bestehen die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos (seit 2026 bis längstens Ende 2035 verlängert), die 0,25-Prozent-Regelung beim Dienstwagen und die jährliche THG-Prämie für Halter reiner Elektroautos fort. Die vollständigen Voraussetzungen, Fördersätze und Fristen der aktuellen E-Auto-Prämie erklärt unser separater Ratgeber dazu im Detail.

Häufige Fragen zur Geschichte der E-Auto-Förderung

Gilt die in diesem Artikel ursprünglich angekündigte Kürzung noch?

Die zum 1. Januar 2023 angekündigte Kürzung ist damals tatsächlich in Kraft getreten. Sie ist heute trotzdem nur noch historisch relevant, weil der gesamte Umweltbonus im Dezember 2023 eingestellt wurde. Seit Januar 2026 gilt eine komplett neue Förderung mit anderen Regeln.

Warum wurde der Umweltbonus im Dezember 2023 so plötzlich gestoppt?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte im November 2023 die Umwidmung von Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds für verfassungswidrig. Da der Umweltbonus aus genau diesem Fonds finanziert wurde, stoppte die Bundesregierung die Annahme neuer Anträge zum 17. Dezember 2023 mit sofortiger Wirkung, um den entstandenen Haushaltsengpass zu begrenzen.

Bekamen bereits bestellte, aber noch nicht zugelassene Fahrzeuge noch Förderung?

Nein. Der Stopp im Dezember 2023 galt ohne Übergangsfrist. Entscheidend war die Zulassung, nicht die Bestellung — Fahrzeuge, die bis dahin nicht zugelassen waren, erhielten keinen Umweltbonus mehr, selbst wenn die Bestellung Monate zuvor erfolgt war.

Wurden Plug-in-Hybride zwischenzeitlich wieder gefördert?

Nein, zwischen dem Wegfall Ende 2022 und dem endgültigen Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 gab es für Plug-in-Hybride keine Förderung mehr. Erst mit der neuen E-Auto-Prämie seit Januar 2026 sind Plug-in-Hybride unter bestimmten Bedingungen wieder förderfähig.

Gibt es 2026 wieder eine staatliche Förderung für E-Autos?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 zahlt der Staat über das BAFA eine neue E-Auto-Prämie — anders als der alte Umweltbonus nur für Privatpersonen mit begrenztem Einkommen, gestaffelt nach Einkommen und Antriebsart. Details und Fördersätze erklärt unser Ratgeber zur aktuellen Förderung.

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