Die Monatsrate ist die Zahl, mit der Leasingangebote werben — aber sie ist nicht die Zahl, die am Ende Ihr Konto belastet. Dazu kommen einmalige Kosten zu Vertragsbeginn, laufende Nebenkosten während der gesamten Laufzeit und, je nach Fahrverhalten und Zustand des Fahrzeugs, eine Abrechnung am Vertragsende.

Dieser Ratgeber ordnet alle vier Kostenblöcke im Überblick — was jeweils dazugehört, wann es anfällt und wovon die Höhe abhängt. Für die einzelnen Posten verlinken wir auf unsere vertiefenden Ratgeber, statt sie hier zu wiederholen.

Die Leasingrate: was sie abdeckt — und was nicht

Im klassischen Leasingvertrag (Nettoleasing) deckt die Monatsrate ausschließlich die Nutzung des Fahrzeugs ab: den kalkulierten Wertverlust über die Laufzeit plus die Finanzierungskosten des Leasinggebers. Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen und Kraftstoff oder Strom sind darin nicht enthalten — sie kommen als eigene, laufende Nebenkosten hinzu. Nur beim Full-Service- oder All-Inclusive-Leasing sind Teile oder alle dieser Posten als Pauschale bereits in der Rate eingepreist; welche Leistungen konkret abgedeckt sind, steht dann im Vertrag.

Wie hoch die Rate selbst ausfällt, hängt vom Fahrzeug, der Laufzeit, der vereinbarten Laufleistung und einer eventuellen Sonderzahlung ab. Beim Kilometerleasing — der in Deutschland üblichen Variante — trägt der Leasinggeber das Risiko eines falsch geschätzten Wertverlusts, solange Sie sich an die vereinbarten Kilometer halten. Beim selteneren Restwertleasing wird stattdessen ein Restwert am Vertragsende festgelegt; liegt der tatsächliche Marktwert darunter, kann eine Nachzahlung fällig werden. Was das für die Rate im Einzelnen bedeutet, erklärt unser Ratgeber Kilometerleasing.

Manche Angebote werben zusätzlich mit „0 % Zinsen" oder „Null-Leasing". Das betrifft ausschließlich den Finanzierungsanteil der Rate — an den übrigen drei Kostenblöcken ändert der Name nichts. Was genau hinter der Bezeichnung steckt und worauf Sie ein solches Angebot prüfen sollten, steht in unserem Ratgeber Null-Leasing.

Weil sich die Rate allein zwischen unterschiedlich teuren Fahrzeugen kaum vergleichen lässt, hat sich der Leasingfaktor als Kennzahl etabliert — er setzt die Rate ins Verhältnis zum Listenpreis. Wie er berechnet wird und wo seine Grenzen liegen, zeigt unser Ratgeber Leasingfaktor berechnen und verstehen.

Einmalige Kosten zu Vertragsbeginn

Drei Posten können vor der ersten Monatsrate anfallen:

  • Sonderzahlung (Anzahlung). Optional, senkt die Monatsrate, ist aber keine Ermäßigung — Sie zahlen denselben Vertragswert nur früher. Mechanik, Rechenbeispiel und Risiko bei vorzeitigem Vertragsende stehen in unserem Ratgeber Leasingsonderzahlung.
  • Überführung. Fällt an, wenn das Fahrzeug vom Werk oder Lager zum Händler gebracht wird. Die Höhe hängt vor allem von der Entfernung ab; wer das Fahrzeug selbst abholt, kann diesen Posten teilweise oder ganz vermeiden.
  • Zulassung. Der Verwaltungsakt, der das Fahrzeug fahrbereit macht — üblicherweise durch den ausliefernden Händler, alternativ in Eigenregie. Es gibt dafür bundesweit keine einheitliche Gebührenordnung.

Wie diese drei Posten zusammen mit den laufenden Nebenkosten zu einer ehrlichen, effektiven Monatsbelastung werden, rechnet unser Ratgeber Zusatzkosten beim Neuwagen-Leasing im Überblick an einem durchgerechneten Beispiel vor.

Laufende Nebenkosten neben der Rate

Über die gesamte Laufzeit kommen dieselben Posten hinzu, die auch ein Fahrzeug im Eigenbesitz verursacht — bis auf eine Besonderheit, die aus dem Eigentum des Leasinggebers folgt:

  • Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht für jedes zugelassene Fahrzeug. Eine Vollkaskoversicherung schreibt beim Leasing üblicherweise der Leasingvertrag vor, weil das Fahrzeug bis zum Ende Eigentum des Leasinggebers bleibt — dazu kommt häufig eine GAP-Versicherung als Zusatzschutz. Alle Details stehen in unserem Ratgeber Versicherung beim Auto-Leasing.
  • Kfz-Steuer. Zahlt der Halter des Fahrzeugs — beim üblichen Leasingvertrag also der Leasingnehmer, nicht der Leasinggeber. Die Höhe richtet sich nach Motorart, Hubraum und CO₂-Ausstoß.
  • Wartung und Inspektion. Im klassischen Nettoleasing organisiert und bezahlt der Leasingnehmer die vom Hersteller vorgegebenen Inspektionen und die Hauptuntersuchung selbst — es sei denn, ein Wartungspaket ist Teil des Vertrags. Wer zahlt was und welche Vorgaben dabei gelten, erklärt unser Ratgeber Reparaturen, Inspektionen und TÜV beim Leasingfahrzeug.
  • Reifen. Der saisonale Wechsel und der Ersatz abgefahrener Reifen gehen zulasten des Leasingnehmers, sofern kein Wartungspaket sie einschließt.
  • Kraftstoff oder Strom. Der laufende Energieverbrauch — abhängig von Fahrzeug, Fahrweise und gefahrenen Kilometern, unabhängig vom Leasingvertrag.

Eine ausführliche Rechnung zu allen laufenden Kosten rund um ein Fahrzeug, inklusive einer Kosten-pro-Kilometer-Betrachtung, steht in unserem Ratgeber Betriebskosten: Was Autofahren im Jahr kostet.

Kosten am Ende der Laufzeit

Bei der Rückgabe wird zweimal abgerechnet, und beide Punkte können zusätzliche Kosten auslösen:

  • Mehr- oder Minderkilometer. Wer über dem vereinbarten Kilometerkontingent liegt, zahlt den vertraglich festgelegten Preis je Mehrkilometer nach; wer darunter bleibt, erhält häufig eine geringere und meist gedeckelte Erstattung. Details und Verhandlungsspielraum zeigt unser Ratgeber Mehrkilometer-Kulanz am Ende der Leasingzeit.
  • Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Altersgerechte Gebrauchsspuren sind mit der Rate abgegolten, alles darüber hinaus wird bei der Rückgabe begutachtet und als Minderwert in Rechnung gestellt. Welche Schäden Sie zahlen müssen und wie Sie sich auf den Rückgabetermin vorbereiten, erklären unsere Ratgeber Leasingrückgabe: Welche Schäden sind zu zahlen? und Checkliste für die Rückgabe.
Die vier Kostenblöcke beim Pkw-Leasing im Überblick.
KostenblockWann fällt es anWovon hängt die Höhe ab
LeasingrateMonatlich, während der gesamten LaufzeitFahrzeug, Laufzeit, Laufleistung, Sonderzahlung, Leasingart
EinmalkostenZu VertragsbeginnSonderzahlung (optional), Überführungsweg, Zulassungsart
Laufende NebenkostenFortlaufend über die LaufzeitVersicherungstarif, Fahrzeugklasse, Fahrverhalten, Vertragsumfang (Nettoleasing vs. Full-Service)
Kosten am EndeBei Vertragsende / RückgabeTatsächliche vs. vereinbarte Kilometer, Fahrzeugzustand

Häufige Fragen zu den Kosten beim Pkw-Leasing

Ist mit der Leasingrate schon alles bezahlt?

Nur beim Full-Service- oder All-Inclusive-Leasing, und auch dort meist nicht vollständig. Im klassischen Nettoleasing deckt die Rate ausschließlich die Fahrzeugnutzung ab — Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen und Energiekosten kommen separat hinzu, dazu einmalig Überführung und Zulassung.

Wer zahlt die Kfz-Steuer bei einem Leasingfahrzeug?

Die Kfz-Steuer zahlt grundsätzlich der Halter des Fahrzeugs. Beim üblichen Leasingvertrag ist das der Leasingnehmer, nicht der Leasinggeber, auch wenn Letzterer Eigentümer bleibt.

Welche einmaligen Kosten kommen zur Leasingrate hinzu?

Möglich sind eine Sonderzahlung, Überführungskosten und Zulassungskosten. Die Sonderzahlung ist optional und senkt die Rate, Überführung und Zulassung fallen dagegen unabhängig von der Vertragsgestaltung an, allerdings in unterschiedlicher Höhe.

Was kann am Ende der Leasinglaufzeit noch Geld kosten?

Zwei Dinge: eine Nachzahlung für gefahrene Kilometer über dem vereinbarten Kontingent, und eine Nachberechnung für Schäden, die über die normale, altersgerechte Abnutzung hinausgehen.

Wie vergleiche ich die Gesamtkosten mehrerer Leasingangebote fair?

Legen Sie Einmalkosten wie Sonderzahlung, Überführung und Zulassung rechnerisch auf die Laufzeit um und addieren Sie sie zur Rate. Prüfen Sie außerdem, ob laufende Posten wie Wartung bei einem Anbieter bereits in der Rate enthalten sind — sonst vergleichen Sie zwei unterschiedlich weit gefasste Produkte, keine gleichwertigen Angebote.

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