Zum Inhalt springen
Preiswert leasen
Menü

Kosten-Und-Recht

Fahrzeugmängel beim Leasingauto geltend machen

Lesezeit: 7 Min.

Von preiswert-leasen.de Redaktion

Veröffentlicht am
Fachlich geprüft am
Zuletzt aktualisiert

Ein Leasingfahrzeug ist übernommen, und nach ein paar Tagen oder Wochen zeigt sich ein Defekt, der beim Übernahmecheck nicht auffiel: ein Motor, der unrund läuft, eine Steuerung, die Fehler wirft, ein Getriebe, das nicht sauber schaltet. Die erste Frage ist fast immer dieselbe: Wenden Sie sich an den Händler, der das Fahrzeug übergeben hat, oder an die Leasinggesellschaft, mit der Sie den Vertrag unterschrieben haben?

Die Antwort liegt in der Konstruktion des Leasingvertrags selbst. Ansprechpartner ist in aller Regel der Händler — nicht, weil er automatisch haftet, sondern weil die Leasinggesellschaft ihm gegenüber bestehende Gewährleistungsansprüche an Sie abgetreten hat. Dieser Beitrag erklärt, wie diese Konstruktion funktioniert, welchen Ablauf eine Mängelrüge nimmt, was nach einer gescheiterten Nachbesserung passiert — und ob Sie die Leasingrate in der Zwischenzeit weiterzahlen müssen.

Wer ist zuständig: Händler oder Leasinggesellschaft?

Rechtlich sind beim Leasing immer zwei Verträge im Spiel: der Kaufvertrag, den die Leasinggesellschaft mit dem Händler über das Fahrzeug schließt, und der Leasingvertrag, den Sie mit der Leasinggesellschaft über die Nutzung dieses Fahrzeugs schließen. An dem Kaufvertrag sind Sie selbst nicht beteiligt — und genau das ist der Grund, warum Fahrzeugmängel im Leasing anders laufen als beim eigenen Autokauf.

Weil Sie nicht Käufer sind, stünden Ihnen ohne Weiteres gar keine Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels zu — die stehen zunächst der Leasinggesellschaft als Käuferin zu. In den meisten Leasingverträgen schließt die Leasinggesellschaft ihre eigene Haftung für Sachmängel deshalb ausdrücklich aus. Im Gegenzug tritt sie ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Händler an Sie ab. Diese Kombination aus Haftungsausschluss und Abtretung ist in der Leasingbranche seit Jahrzehnten Standard und in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt.

Praktisch bedeutet das: Sie machen einen Mangel direkt beim Händler geltend, mit den Rechten, die eigentlich der Leasinggesellschaft aus dem Kaufvertrag zustehen. Die Leasinggesellschaft selbst bleibt außen vor, solange die Abtretung wirksam ist und der Händler erreichbar bleibt. Nur wenn die Abtretung im Vertrag fehlt, unwirksam ist oder ins Leere läuft — etwa weil der Händler insolvent ist —, kann ausnahmsweise wieder die Leasinggesellschaft in der Pflicht sein. Ob das bei Ihrem Vertrag der Fall ist, lässt sich nur anhand der konkreten Klauseln beurteilen; im Zweifel ist das ein Fall für eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale.

Der typische Ablauf, wenn ein Leasingfahrzeug einen Sachmangel hat.
SchrittWer handeltWorum es geht
1. Mangel anzeigenSie, beim HändlerMangel schriftlich melden, Frist zur Nachbesserung setzen
2. Erste NachbesserungHändlerReparaturversuch, meist in der eigenen Werkstatt
3. Zweite NachbesserungHändlerErneuter Versuch, falls der Mangel danach fortbesteht
4. Nachbesserung gescheitertSie, gegenüber dem HändlerWahl zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises
5. RückabwicklungLeasinggesellschaft und HändlerKaufvertrag wird rückabgewickelt oder der Kaufpreis gesenkt — der Leasingvertrag folgt dem

Nacherfüllung: Wie oft der Händler nachbessern darf

Der Händler hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Nacherfüllung: den Mangel zu reparieren (Nachbesserung) oder ein gleichwertiges Fahrzeug zu liefern (Ersatzlieferung). In der Praxis ist die Nachbesserung der Regelfall, vor allem, wenn der Händler über eine eigene Werkstatt verfügt. Eine Ersatzlieferung ist bei einem bereits zugelassenen, individuell konfigurierten oder gebrauchten Fahrzeug selten praktikabel und wird eher bei einem noch nicht ausgelieferten Neuwagen relevant.

Ein einzelner gescheiterter Reparaturversuch reicht rechtlich noch nicht, um vom Vertrag loszukommen. Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung im Regelfall erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen — es sei denn, die Art des Mangels oder die sonstigen Umstände sprechen eindeutig dagegen, dass ein weiterer Versuch noch etwas ändern würde. Das ist eine gesetzliche Vermutung, kein starres Limit: In begründeten Fällen kann die Nacherfüllung auch schon früher oder erst später als endgültig gescheitert gelten.

Setzen Sie dem Händler für jeden Versuch eine klare, angemessene Frist und lassen Sie sich Termine und Ergebnisse schriftlich bestätigen. Diese Dokumentation wird wichtig, falls die Nachbesserung am Ende scheitert und Sie belegen müssen, was versucht wurde und mit welchem Ergebnis. Was während der Laufzeit an Wartung und Reparatur ohnehin regelmäßig ansteht, erklärt unser Beitrag Reparaturen, Inspektionen & TÜV beim Leasingfahrzeug.

Wenn die Nachbesserung scheitert: Rücktritt oder Minderung

Ist die Nachbesserung endgültig gescheitert, haben Sie als Inhaber der abgetretenen Rechte im Grundsatz die Wahl zwischen zwei Wegen. Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten — dann geht das Fahrzeug an den Händler zurück, und der Leasingvertrag wird in der Folge ebenfalls rückabgewickelt: Die Leasinggesellschaft erstattet in der Regel bereits gezahlte Raten und eine geleistete Sonderzahlung, verrechnet damit aber eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke. Alternativ können sich Leasinggesellschaft und Händler auf eine Minderung des Kaufpreises einigen; das wirkt sich dann über eine Anpassung der Leasingrate für die restliche Laufzeit aus.

Welcher der beiden Wege im Ergebnis zustande kommt, hängt von der Reaktion des Händlers und der Leasinggesellschaft ab und ist regelmäßig Verhandlungssache — Sie können ihn nicht einseitig festlegen. Halten Sie deshalb von Anfang an schriftlich fest, wann und wie Sie den Mangel angezeigt haben, welche Fristen Sie gesetzt haben und was bei den Nachbesserungsversuchen passiert ist. Diese Dokumentation ist die Grundlage für beide Wege — und dafür, dass Sie im Streitfall belegen können, dass die Nachbesserung tatsächlich gescheitert ist.

Müssen Sie die Leasingrate trotzdem weiterzahlen?

Für viele Leasingnehmer ist das die eigentlich wichtige Frage: Ändert ein laufender Mängelstreit mit dem Händler etwas an der Pflicht, die Leasingrate zu zahlen? Die Grundregel lautet: nein. Der Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft und der Kaufvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Händler sind rechtlich getrennte Verträge. Ein Mangel, den Sie gegenüber dem Händler geltend machen, berührt Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Leasinggesellschaft grundsätzlich nicht — solange die Nacherfüllung noch läuft, bleibt die Rate fällig.

Ob und in welchem Umfang davon im Einzelfall abgewichen werden kann — etwa wenn der Mangel die Nutzung des Fahrzeugs erheblich einschränkt —, ist stark einzelfallabhängig und in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt worden. Zahlen Sie deshalb im Zweifel zunächst weiter und lassen Sie eine eigenmächtige Kürzung oder Zurückbehaltung der Rate vorab anwaltlich prüfen: Ein unberechtigter Zahlungsrückstand kann die Leasinggesellschaft unter Umständen zur Kündigung des Vertrags berechtigen — ein Risiko, das größer ist als der offene Betrag.

Welche Mängel zählen — und was nicht

Nicht jede Auffälligkeit ist ein Sachmangel im Rechtssinn. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht die vereinbarte oder die für vergleichbare Fahrzeuge übliche Beschaffenheit hatte — ein Motor, der nicht rund läuft, eine Steuerung mit Fehlfunktion, ein Getriebe, das nicht sauber schaltet, sind typische Beispiele. Normaler, alters- und laufleistungsgerechter Verschleiß dagegen ist kein Sachmangel, sondern die erwartbare Folge von Nutzung und Zeit.

Das ist besonders beim Leasing gebrauchter Fahrzeuge relevant, etwa bei Jahreswagen: Wer ein bereits genutztes Fahrzeug übernimmt, übernimmt auch dessen alters- und laufleistungsgerechten Zustand. Verschleißbedingte Schäden im üblichen Rahmen muss der Leasingnehmer selbst reparieren lassen; dafür liegen die Raten bei gebrauchten Fahrzeugen in der Regel niedriger als bei einem Neuwagen. Mehr zu den Unterschieden zeigt unser Beitrag Gebrauchtwagen-Leasing.

Wenn Sie das Fahrzeug nach gescheiterter Nachbesserung endgültig ablehnen, tragen grundsätzlich Sie die Beweislast dafür, dass der Mangel weiterhin besteht. Nicht beweisen müssen Sie dagegen, worin die Ursache des Mangels liegt — das ist ein allgemeiner Grundsatz der kaufrechtlichen Nacherfüllung. Wie sich die Beweislast im Einzelfall genau verteilt, insbesondere wenn der Mangel erst nach längerer Nutzung auftritt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte im Streitfall anwaltlich geklärt werden.

Häufige Fragen zu Fahrzeugmängeln im Leasing

An wen melde ich einen Mangel am Leasingfahrzeug — Händler oder Leasinggesellschaft?

In aller Regel an den Händler, der Ihnen das Fahrzeug übergeben hat. Er ist Vertragspartner der Leasinggesellschaft aus dem Kaufvertrag, und diese hat ihre Gewährleistungsansprüche gegen ihn typischerweise an Sie abgetreten. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Leasingbedingungen oder fragen Sie bei der Leasinggesellschaft nach, wer für Ihren Vertrag zuständig ist.

Wie oft darf der Händler nachbessern, bevor ich weitere Rechte habe?

Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung im Regelfall nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Danach können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung verlangen — sofern sich aus der Art des Mangels oder den Umständen nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.

Muss ich die Leasingrate weiterzahlen, solange der Mangel nicht behoben ist?

Grundsätzlich ja. Leasingvertrag und Kaufvertrag sind rechtlich getrennt, und ein offener Mängelstreit mit dem Händler setzt Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Leasinggesellschaft nicht automatisch aus. Eine eigenmächtige Kürzung sollten Sie nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung vornehmen.

Was passiert mit meiner Leasingsonderzahlung, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird?

Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung erstattet Ihnen die Leasinggesellschaft in der Regel bereits gezahlte Raten und eine geleistete Sonderzahlung, verrechnet damit aber eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke. Wie eine Sonderzahlung Rate und Gesamtkosten sonst beeinflusst, zeigt unser Beitrag zur Leasingsonderzahlung.

Zählt Verschleiß am gebraucht geleasten Fahrzeug als Mangel?

In der Regel nicht. Alters- und laufleistungsgerechter Verschleiß ist keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und muss vom Leasingnehmer selbst getragen werden. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht dem entsprach, was für ein Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung üblich war.

Was, wenn der Händler insolvent ist oder nicht mehr reagiert?

Dann kann die Abtretungskonstruktion ins Leere laufen, und es kommt darauf an, ob die Leasinggesellschaft ausnahmsweise doch selbst haftet. Das lässt sich nur anhand Ihres konkreten Vertrags beurteilen — wenden Sie sich in diesem Fall an eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale.

Leasing-Angebote mit klar ausgewiesenen Konditionen finden

Laufzeit, Laufleistung und Ausstattung transparent aufgelistet — die Grundlage, um ein Angebot vor Vertragsschluss richtig einzuschätzen.

Weiterführende Themen rund ums Leasingfahrzeug

Weitere Artikel aus diesem Themenbereich