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Unser Leasing Lexikon erläutert unklare Begriffe leicht und verständlich

Unser Leasing Lexikon soll Ihnen unklare Begriffe leicht und verständlich erläutern? Wenn Sie sich im Leasing Jungle in Zukunft besser auskennen möchten, dann bietet unsere Leasing-Glossar viele Informationen, Definitionen und Hintergrundinformationen zum Thema Fahrzeugleasing für Privatkunden oder Gewerbekunden. Da das Thema Leasing immer mehr zum Trend wird, sollten Sie alle Fachbegriffe kennen.

1% Regelung bei Firmenwagen

Die 1% Regelung bei Firmenwagen kommt dann zum Tragen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. Dann müssen Sie den so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Nach der 1 % Regelung beträgt die monatliche Privatnutzung 1 Prozent des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Sonderausstattung. In unserem Ratgeber haben wir das Thema „1 % Regelung bei Firmenwagen mit Privatnutzung“ umfassend für Sie erläutert.

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

ABE ist die Abkürzung für Allgemeine Betriebserlaubnis und wird für jeden Fahrzeugtyp vom Fahrzeughersteller beantragt und nach amtlicher Prüfung für seine serienmäßigen Komponenten erteilt. Der Begriff ABE wird landläufig allerdings auch für die so genannte Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile verwendet. Zu den Fahrzeugteilen welche eine ABE benötigen gehören zum Beispiel Felgen aus dem Zubehör, Federsätze, Sportauspuffanlagen usw.

Abgasnorm

Die Abgasnorm legt für Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte fest. Die EU hat die Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen gereget und in die Euro Norm eingeteilt. Ab dem 01.07.1992 wurde die Euro 1 Norm für neue Fahrzeugtypen eingeführt. Aktuell gibt es die Euro 1 bis Euro 6 Schadstoffklassen mit entsprechenden Unterklassen ab Euro 5. Mit Euro 7 ist nicht vor dem Jahr 2021 zu rechnen.

Ankaufsrecht

Das Ankaufsrecht bei einem Leasingvertrag beschreibt eine Ankaufoption, mit dem der Leasingnehmer vertraglich ein die Möglichkeit zum Erwerb des Fahrzeug zugesichert bekommen. Dieses Ankaufsrecht muss der Leasingnehmer allerdings nicht in Anspruch nehmen. Es steht dem Leasingnehmer frei, das Ankaufangebot des Leasinggebers anzunehmen. Meist kann der Leasingnehmer 3 Monate vor Beendigung des Vertrages ein Übernahmeangebot des Fahrzeugs anfordern. Ein Ankaufsrecht wird bei Gewerbeleasingverträgen vertraglich ausgeschlossen, um eine verdecke Finanzierung aufgrund der steuerlichen Vorteile zu unterbinden. Allerdings bieten die meisten Leasinggesellschaften auch Geschäftsfahrzeuge an, um diese privat übernehmen zu können. Ein vertragliches Recht dazu gibt es allerdings nicht.

Ausstattung

Die Ausstattung des Neuwagens kann meist in einem Konfigurator des Herstellers zusammengestellt werden. Je nach Leasingangebot ist das Fahrzeug schon verfügbar oder vorbestellt, so dass die Ausstattung nicht mehr verändert werden kann. Zur Ausstattung zählen die Motorvarianten, die Getriebevarianten, Sondermodelle, Ausstattung des Innenraums, technische Ausstattung, Ausstattung Design, Reifen, Farbe des Fahrzeugs und vieles mehr.

Autokredit

Bei einem Autokredit gibt es keine Anzahlung und keine Schlussrate. Sie als Kreditnehmer leisten über die gesamte Laufzeit die identische Monatsrate und am Ende der Laufzeit gehört Ihnen das Fahrzeug. Als Sicherheit für die Bank zählt das Fahrzeug, welches bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung verwertet wird. In der Regel ist ein Autokredit bei guten Konditionen und einem hohen Barzahlerrabatt für den Neuwagen günstiger als eine Finanzierung.

Autoleasing

Reicht das Ersparte nicht, können Sie als Verbraucher entweder einen Kredit aufnehmen oder das Fahrzeug leasen. Letzteres liegt im Trend und muss nicht unbedingt teuer sein. Leasing haben wir für Sie an dieser Stelle ausführlich erläutert.

Bonitätsprüfung

Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug gefunden haben und ein Leasing Angebot annehmen möchten, wir von seitens des Leasinggebers im ersten Schritt eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Diese Bonitätsprüfung ist Grundlage für den späteren Leasingvertrag und überprüft die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners anhand von Auskünften Dritte wie Banken oder der Schufa. Die Leasingbank überprüft damit, ob der Leasingnehmer in der Lage ist die Leasingrate über die Vertragsdauer zu erbringen. Mit dieser Bonitätsprüfung wird einmal der Leasingnehmer vor nicht bezahlbaren Ausgaben geschützt und natürlich dient es auch zum Schutz der Leasingbank.

Drei-Wege-Finanzierung

Eine Drei-Wege-Finanzierung (oder auch Vario-Finanzierung) ähnelt einer normalen Finanzierung. Jedoch haben Sie als Kunde am Ende der vereinbarten Laufzeit eine zusätzliche Option. Sie können das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben und müssen die Schlussrate nicht begleichen. Allerdings auch hierbei werden Schäden am Fahrzeug als Wertminderungen in Rechnung gestellt. Die Drei-Wege-Finanzierung ähnelt dabei dem Leasing.

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins beinhaltet alle Kreditnebenkosten über den Sollzins hinaus. Es handelt sich um eine Pflichtangabe bei Privatleasingangeboten. Der Wert beziehen sich immer auf die vom Anbieter beworbene Basis-Rate und Basis-Lauflaufleistung und kann bei einer anderen Laufleistung/Laufzeit eventuell abweichen.

Eigentum

Bei einem Leasingfahrzeug sind Sie nicht der Eigentümer oder Besitzer des Fahrzeugs. Sie haben einen Besitzanspruch an dem Fahrzeug, solange Sie den Leasingvertrag einhalten und dieser läuft. Nach Ablauf des Leasingzeitraums, geben Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück. Der Eigentümer des Leasingfahrzeugs ist die Leasingbank.

Existenzgründer

Für Existenzgründer kann es zur der Kundengewinnung wichtig sein, mit einem repräsentativen Fahrzeug vorzufahren. Je nach Branche ist das ein wichtiger Gesichtspunkt. Heutzutage ist eine Existenzgründung natürlich auch mit Risiken verbunden. Dies ist natürlich auch den Leasingbanken bekannt. Aus diesem Grund gibt es für Existenzgründer von den Leasingbanken häufig stärkere Auflagen und Bedingungen. Wir haben Ihnen in einem gesonderten Beitrag alle Informationen zum Fahrzeugleasing für Existenzgründer zusammengefasst.

Fahrleistung

Die Fahrleistung sollte vor Vertragsabschluss sehr gut bedacht werden, da dies den inklusiv Kilometern pro Jahr entspricht. Diese Kilometergrenze wird im Leasingvertrag vereinbart und die mit der monatlichen Leasingrate bezahlt. Mehrkilometer müssen nach Ablauf des Leasings i.d.R. nachträglich bezahlt werden. Minderkilometer (also die nicht in Anspruch genommenen Kilometer) werden an den Leasingnehmer nachträglich zurück erstattet. Die genauen Konditionen für die Mehr-/Minderkilometer sind je nach Fahrzeug/Vertrag teilweise sehr unterschiedlich und sollten unbedingt vor Vertragsabschluss in die Entscheidung mit einfließen. TIPP: Kalkulieren Sie also alle Kilometer zur Arbeitsstätte, zum  Sport, in den Urlaub, zum Einkaufen usw. mit ein und rechnen Sie sich dann noch einen Puffer hinzu.

Fahrzeugklasse

Die Fahrzeugklasse bezeichnet eine abgegrenzte Gruppe von Pkw-Modellen, die von der Form, der Größe oder preislich untereinander konkurrieren. TIPP: Den Leasingfaktor nur innerhalb einer Fahrzeugklasse vergleichen, ansonsten können schnell Äpfel mit Birnen verglichen werden. Ein Beispiel dazu haben wir in unserem Beitrag „Was sagt der Leasingfaktor über das Leasing Angebot aus?“ für Sie zusammengestellt.

Finanzierung

Bei einem Autokredit wird die Tilgung für die gesamte Neuwagensumme in identische Monatsrate aufgeteilt. Bei einer Finanzierung (Ballonkredit) müssen Sie als Kunde zunächst nur einen Teil der Kosten für Ihren Neuwagen finanzieren. Es handelt sich meist um den Betrag der Wertminderung des Fahrzeugs im Finanzierungszeitraum. Sollten Sie ein Fahrzeug auf 4 Jahre finanzieren wollen, dann wird der Wert der voraussichtlichen Wertminderung vom Kaufpreis abgezogen und die Differenz dazu müssen Sie in monatlichen Raten bezahlen. Am Ende des Finanzierungsvertrags kommt dann eine hohe Schlussrate auf Sie zu, welche den Restwert des Fahrzeugs deckt. Sie haben am Ende der Laufzeit die Möglichkeit die Schlussrate in Bar zu begleichen oder das Fahrzeug zu verkaufen um die Schlussrate begleichen zu können. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Schlussrate höher sein kann als der Fahrzeugwert und zu Kostensteigerungen können auch Wertminderung durch Schäden am Fahrzeug beitragen. Alternativ können Sie nach einer Anschlussfinanzierung bei Ihrem Anbieter fragen.

Freikilometer

Als Freikilometer gelten beim Leasing die vertraglich vereinbarten Kilometer des Leasingvertrages. Meist sind es 10.000 km/Jahr. Sie sollten den Leasingvertrag so wählen, dass Sie mit den Freikilometern klar kommen. Mehrkilometer müssen teuer pro Kilometer nach Abgabe des Fahrzeuges bezahlt werden. Zum Thema Kulanz am Ende der Leasingzeit haben wir einen gesonderten Artikel für Sie geschrieben.

Full-Service-Leasing

Ein Full-Service-Leasingvertrag bietet Ihnen Kostenrisiko im Bereich Wartung und Verschleiß. Der Leasinggeber übernimmt sämtliche Kosten für alle notwendigen Wartungen und Verschleißteile. Da die Instandhaltung des Fahrzeugs im Aufgabenbereich des Leasingnehmers liegt, sollten alle Inspektionen durchgeführt werden. Das Leasingfahrzeug muss letztlich fahrbereit und verkehrssicher am Ende der Leasingzeit zurückgegeben werden.

Ganzjahresreifen

Die Ganzjahresreifen werden meist auch Allwetterreifen genannt und gelten als praktische Alternative zu Sommer- und Winterreifen. Bei Ganzjahresreifen entfällt der halbjährliche Reifenwechsel und Sie benötigen keine Lagerfläche für die Zweitbereifung. Als Nachteil ist natürlich anzumerken, dass Allwetterreifen nicht an die Qualitäten eines Winterreifens herankommen. Ganzjahresreifen müssen das ganze Jahr bei allen Wetterbedingungen überzeugen und so somit ein guter Kompromiss. Wenn Sie in einer Region mit einem richtigen Winter leben sollten, dann können wir keine Ganzjahresreifen empfehlen.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine zusätzliche Versicherungsleistung speziell für Leasingfahrzeuge oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Eine GAP Versicherung sollte jeder Leasingnehmer abschließen. GAP stammt, wie der Name schon vermuten lässt, von dem englischen Wort „gap“. Gap bedeutet nach der deutschen Übersetzung „Lücke“.

Eine so genannte „Lücke“ kann bei einem Leasingfahrzeug dann entstehen, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Diebstahls oder eines Totalschadens von der Versicherung komplett ersetzt werden muss. Die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung berechnet dann den Wiederbeschaffungswert, also mögliche Reparatur- oder Erneuerungskosten. Dieser Betrag wird anhand des Marktwertes eines  gleichwertigen Fahrzeugs, welches die identische Laufleistung bei einer ähnlichen Ausstattung aufweist.  Für den Leasingnehmer fallen noch die aus dem Leasingvertrag anfallenden Restbeträge der Leasingrate an. Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestwert muss vom Leasingnehmer getragen werden. Eine GAP-Versicherung übernimmt diese „Lücke“. Hat der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vereinbart, wird keine GAP-Versicherung benötigt.

Garantie

Eine Neuwagengarantie bieten nicht alle Hersteller an. Garantie bedeutet, dass für die angegebene Laufzeit alle Schäden behoben werden. Nicht inbegriffen sind allerdings Verschleißschäden wie abgenutzte Bremsbeläge. Deutsche Verbraucher sind hier allerdings doppelt abgesichert. Denn mit der Sachmängelhaftung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte des Käufers bei Mängeln und der Händler muss zwei Jahre für Fehler haften. Die Garantie kommt vom Hersteller des Fahrzeugs. Der ADAC hat eine Tabelle, wo Sie sofort sehen können welcher Hersteller welche Garantieleistung anbietet.
(siehe auch unsere Hinweise zur „Gewährleistung„.)

Garantieverlängerung

Leasing Neuwagen werden von den meisten Herstellern mit einer Garantie ausgestattet. Einige deutsche Hersteller verzichten auf eine Garantie und der Käufer hat nur die gesetzliche geregelte Gewährleistung von 2 Jahren auf seiner Seite. Wenn Sie einen Leasingvertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlossen haben, lohnt es sich für Sie ggf., dass Sie eine zusätzliche Garantieverlängerung abschließen. Diese Garantieverlängerung schützt Sie dann vor entstehenden Reparaturkosten. Verschleißteile sind davon natürlich ausgeschlossen. Sie sollten unbedingt die Garantiebedingungen des Herstellers beachten und bei einem länger laufenden Leasingvertrag die Kosten für eine Garantieverlängerung anfragen. Unserer Meinung nach macht eine Garantieverlängerung auf jeden Fall sinn.

Gesamtkostenfaktor

Ähnlich wie beim Leasingfaktor ist auch dieser Wert ein guter Anhaltspunkt um zu erkennen wie gut das Autoleasing Angebot tatsächlich ist. Hier gehen, anders als beim bereits erwähnten Leasingfaktor, tatsächlich alle Kosten mit in die Berechnung ein, so unter anderem auch einmalige Sonderzahlungen, Überführungskosten, etc. Somit ist dieser Faktor in unseren Augen der bessere um das Angebot korrekt einschätzen zu können.

Getriebe

Bei einem Fahrzeug gibt es zwei verschiedene Varianten eines Getriebes. Sie können zwischen einem Fahrzeug mit Handschaltung oder Automatikgetriebe wählen.

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen bzw. allen Produkten regelt der § 437 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „Rechte des Käufers bei Mängeln“. Diese gesetzliche Gewährleistung, welche auch auch Sachmängelhaftung genannt wird, gilt unabhängig von Hersteller, Fahrzeugtyp oder Verkäufer. Seit dem 01.01.2002 ist der Autohändler dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Denn ab dem Kauf bzw. dem Auslieferungszeitpunkt des Fahrzeugs muss der Autohändler zusichern, dass die verkaufte Ware für 2 Jahre frei von Rechts- und Sachmängeln ist. 6. Monate nach Kaufabschluss müssen Sie als Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Allerdings ist dieses Vorgehen bei Schäden an Neuwagen nicht üblich und der Händler wird Ihnen den Schaden bestimmt beheben. Nicht inbegriffen sind hier allerdings Verschleißteile wie abgenutzte Bremsbeläge. Die Ansprüche über die Sachmängelhaftung bestehen nur gegen den Händler. Macht dieser Pleite, haben Sie als Käufer „Pech“. (siehe auch unsere Hinweise zur „Garantie„.)

Gewerbeleasing

Bei einem Gewerbeleasing wird natürlich in Netto (exkl. 19% Umsatzsteuer) gerechnet und somit werden die Leasingangebot bei uns auch ohne Mehrwertsteuer angegeben. Gewerbeleasing oder Geschäftsleasing für Selbstständige, Unternehmen und Firmen hat den Vorteil, dass die Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht werden und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer verringern. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass kein Kapital der Firmen für einen Firmenwagen mit einem einmalig höheren Liquiditätsabflusses blockiert wird. Es findet bei einem Leasingvertrag ein kontinuierlicher und niedrigerer Liquiditätsabfluss statt.

Wie der Name bereits vermuten lässt  benötigen Sie für ein Gewerbeleasing zwangsläufig ein angemeldetes Gewerbe (inkl. Gewerbeschein), während jede volljährige Privatperson, Bonität vorausgesetzt, ein Fahrzeug privat leasen kann. Bei einigen Leasingbanken wird sogar ein mindestens ein Jahr bestehendes Gewerbe gefordert, damit ein Leasingvertrag angekommen wird.

Großkundenkonditionen

Sollten Sie als Gewerbekunde mehr als 5 bis 10 Fahrzeuge abnehmen, spricht man je nach Leasinggeber von einem Flottenleasing oder Großkundenleasing. Je mehr Leasingfahrzeuge Sie benötigen, umso günstiger wird die Leasingrate für Ihr Unternehmen und Sie erhalten meist sehr gute Großkundenkonditionen.

Inspektion und Wartung

Die Einhaltung der Wartungsintervalle ist für den Leasingnehmer keine Kür, sondern eine Verpflichtung des Leasingebers. Der Leasinggeber wälzt das Thema Inspektion und Wartung auf den Leasingnehmer ab, da er Eigentümer des Fahrzeugs ist und somit auch festlegen kann das alle anfallenden Inspektionen sowie Reparaturen pünktlich und unverzüglich durchgeführt werden. Können Sie als Leasingnehmer bei Rückgabe des Fahrzeugs die fällige und durchgeführte Wartung nicht nachweisen, müssen Sie mit einer Kostennote in der Leasingschlussrechnung rechnen.

Kilometerleasing

Heutzutage werden fast alle Leasingverträge mit einer Kilometerabrechnung ausgestellt. Hierbei wird vor Vertragsbeginn eine jährliche Fahrleistung festgelegt. Diese jährliche Fahrleistung sollten Sie sich als Leasingnehmer gut überlegen, denn alle Mehrkilometer müssen dem Leasinggeber erstatten. Der Leasinggeber ermittelt anhand der festgelegten Kilometer pro Jahr und der Laufzeit des Vertrages wie hoch der Restwert mit Ablauf der Laufzeit ist. Das Ergebnis beziehungsweise das Resultat davon ist das Leasingangebot mit der monatlich zu zahlende Rate und ggf. einer Sonderzahlung. Großer Vorteil im Gegensatz zum Restwertleasing ist, dass das Risiko des Restwertes nicht beim Leasingnehmer, sondern beim Leasinggeber liegt. Das Kilometerleasing ist heutzutage viel Verbraucherfreundlicher als das frühere Restwertleasing. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Kilometerleasing.

Konfigurator (Neuwagenkonfigurator)

Die meisten Neuwagenhersteller bieten einen Neuwagenkonfigurator an. In diesem Konfigurator können Sie Ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Die Auswahl beginnt meist bei dem Fahrzeugmodell, der Ausstattungslinie, der Wagenfarbe, der Motorisierung und den Ausstattungspaketen.

Kraftstoff

Kraftstoffe werden zum Antrieb von Fortbewegungsmitteln wie Kraftfahrzeuge verwendet. Wir geben bei unseren Leasingangeboten die Kraftstoffvarianten Benziner, Diesel, Hybrid und Elektro für Sie an.

Kulanz beim Leasingvertrag

Ihr Leasingvertrag wird mit einer Kilometerlaufleistung pro Jahr vereinbart, welche Sie nach Ihren Bedürfnissen festgelegt haben. Bei den meisten Leasingverträgen wird eine Kulanz mit Freikilometer oder berechnungsfreie Kilometer angegeben. Diese berechnungsfreien Kilometer gelten sowohl für Mehrkilometer als auch für Minderkilometer. Unser Onlinerechner für Mehr- oder Minderkilometer beachtet auch Ihre vertraglich festgelegte Kulanz und errechnet Ihre Kosten für Mehrkilometer oder Ihre Erstattung bei Minderkilometern.

Laufzeit

Die Laufzeit oder Leasinglaufzeit zeigt an, wie lange der Leasingvertrag läuft. Üblich sind Laufzeiten von 12, 24, 36 oder teilweise auch 60 Monaten. Wir haben aber auch schon sehr gute Angebot mit 18 Monaten Leasinglaufzeit gefunden.

Leasing

Unter Leasing versteht man im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Leasingfahrzeug wird von der Leasingbank beschafft und dann einem Leasingnehmer gegen Zahlung einer monatlichen Leasinggebühr zur Nutzung überlassen. Die Leasingverträge sind im Grunde wie ein Mietvertrag zu sehen. Allerdings mit dem Unterschied, dass Wartungs- und Instandsetzungsleistungen bzw. der Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer umgewälzt werden.

Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.

Leasingbank

In Deutschland werden Leasingfahrzeuge sowohl von herstellergebundenen Leasingbanken als auch von herstellerunabhängigen Leasingbanken verleast. Die Volkswagen Leasing GmbH ist eine Leasinggesellschaft des Volkwagenkonzerns und verleast Fahrzeuge von VW, Audi, Seat und Skoda. Eine herstellerunabhängige Leasingbank ist z.B. die Sixt Leasing AG, welche Fahrzeuge aller Marken verleast.

Leasinggeber

Der Leasinggeber – umgangssprachlich auch als Vermieter bezeichnet – ist die Person bzw. Firma, die ein Leasingobjekt zur Verfügung stellt. Es sind an Hersteller gebundene oder selbstständige Unternehmen, welche Gegenstände bzw. in unserem Fall Fahrzeuge gegen Zahlung eines Entgelts zur Verfügung stellen.

In der Regel handelt es sich dabei um Banken oder Leasinggesellschaften, die sich auf ausschließlich auf das Leasinggeschäft konzentrieren. Fast alle Fahrzeughersteller habe eigene Leasinggestellschaften gegründet. Der Leasinggeber ist der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des Fahrzeugs und erhält nach der Anmeldung des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).

Leasing-Gesamtbetrag

Der Leasing-Gesamtbetrag ist die Summe aller Leasingraten während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Wert beziehen sich immer auf die vom Anbieter beworbene Basis-Rate und Basis-Lauflaufleistung und kann bei einer anderen Laufleistung/Laufzeit eventuell abweichen.

Leasingnehmer

An Leasinggeschäften sind neben dem Leasinggeber und dem Lieferanten des Leasingobjekts auch der Leasingnehmer beteiligt. Der Leasingnehmer – umgangssprachlich auch als Mieter bezeichnet – ist die Person bzw. Firma, die den Leasingvertrag mit dem Leasinggeber abschließt und das zur Verfügung gestellte Fahrzeug nutzen möchte.

Leasingrate

Die Leasingrate entspricht der monatlichen Rate für das gewählte Leasingfahrzeug. Sie beinhaltet keine Sonderzahlung und auch keine Überführungskosten.

Leasingrückgabe

Sie als Leasingnehmer sind verpflichtet, das Leasingfahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrages an den Leasinggeber zurückzugeben. Der Leasinggeber wird den Zustand des Fahrzeugs dann entweder selber bewerten oder einen Gutachter einschalten. Alle eventuellen Schäden, welche nicht dem Alter des Fahrzeugs entsprechen, müssen Sie als Leasinggeber tragen. Wir haben eine Checkliste für Sie entwickelt, welche Ihnen bei der Fahrzeugrückgabe hilft.

Leasingrückläufer

Als Leasingrückläufer werden Leasingfahrzeuge nach Beendigung des Leasingvertrages genannt. Diese Fahrzeuge werden vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zurückgeben. Der Leasinggeber wird nun Versuchen, die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt anzubieten. Die Fahrzeuge haben den schlimmsten Wertverlust hinter sich und sind meist sehr gut ausgestattet. Somit macht es für Sie als Gebrauchtwagenkäufer Sinn, nach Leasingrückläufer Ausschau zu halten.

Leasingfaktor

Der Leasingfaktor ist ein Hilfsindikator, mit dem Sie ein gutes Leasing Angebot erkennen können.  Umso kleiner der Indikator ist, umso besser ist das Angebot. Tipp: Besonders gute Leasing Schnäppchen liegen i.d.R. bei einem Faktor um 0,50. Wir haben Ihnen zum Leasingfaktor noch einen ausführlichen Bericht geschrieben. Dort haben wir im Detail erläutert, wie sich der Leasingfaktor bei Preiswert-leasen.de zusammensetzt und wie Sie diesen auch selber ausrechnen können. Wir geben für Sie einen Gesamtkostenleasingfaktor an, der alle anfallenden Kosten beinhaltet.

Leasingübernahme

Bei einem Leasingvertrag wird ausgeschlossen, dass Sie als Leasingnehmer das Fahrzeug übernehmen können. Der Ausschluss muss steuerrechtlich sein, da mit das Leasing nicht als verdeckte Finanzierung gilt. Allerdings bieten die meisten Leasingbanken trotzdem eine Möglichkeit an, dass der Leasingnehmer sein Fahrzeug übernehmen kann. Es gibt einige Vorteile an der Leasingübernahme. Sie als Leasingnehmer kennen Ihr Fahrzeug, müssen es nicht zum Händler zwecks Leasingrückgabe fahren, müssen es nicht mehr aufbereiten und kennen den Zustand bzw. haben es hoffentlich selber gehegt und gepflegt. Für den Leasinggeber besteht der Vorteil darin, dass er einen Weiterverkauf nicht mehr managen muss und das Leasingfahrzeug weder annehmen, überprüfen, transportieren noch aufbereiten muss. Des Weiteren muss er keine Gebrauchtwagengarantie beim Weiterverkauf geben.

Leasingvertragsdauer

Die Leasingvertragsdauer wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbart und zeigt an, wie lange der Leasingvertrag läuft. Üblich können Laufzeiten von 12, 24, 36 oder teilweise auch 60 Monaten sein. Allerdings haben wir auch schon über Angebot mit 18 Monaten Leasinglaufzeit berichtet.

Leasingvertrag kündigen

Ein Leasingvertrag wird über eine vereinbarte Leasingzeit oder Leasingvertragsdauer abgeschlossen. Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag, bis auf wenige Ausnahmen, nicht kündbar.

Somit hat der Leasingnehmer nur wenige Optionen. Entweder er hält sich an den Leasingvertrag oder der Leasingnehmer versucht eine Umschreibung auf einen neuen Vertragspartner. Genau dieses Vorgehen wird Leasingübernahme genannt.  Im Internet gibt es einige Marktplätze, wo Sie Ihren Leasingvertrag anbieten können, damit ein Interessent diesen übernehmen kann. Die Umschreibung kann je nach Leasingbank bis zu 6 Wochen dauern.

Da das Thema sehr komplex ist, haben wir zum Thema „Leasingvertrag kündigen? Wann ist das möglich?“ einen eigenen Artikel geschrieben.

Lieferzeit

Die Lieferzeit gibt an, wann das neue Fahrzeug verfügbar ist. Diese kann sich von Angebot zu Angebot sehr unterscheiden. Teilweise gibt werden Lagerfahrzeuge als TOP Leasingangebot beworben, welche bereits beim Händler stehen und somit kurzfristig zur Verfügung stehen (hier lassen sich allerdings i.d.R. keine Sonderwünsche (Farbe, etc.) bzw. Sonderausstattungen zusätzlich auswählen). Je nach Hersteller und Modell beträgt die Lieferzeit der meisten Wagen erfahrungsgemäß zwischen 1 bis 3 Monate. Tipp: diese Zeit sollte also unbedingt vorher beachtet werden, um keine unliebsame Überraschung zu erfahren und womöglich hinterher eine Zeit ohne Fahrzeug da zu stehen. Dieser Fall tritt besonders gerade dann auf, wenn ein Anschlussleasingvertrag nicht beim identischen Hersteller abgeschossen wird und Sie zum Beispiel von einem Volkswagen auf einen Ford Leasingfahrzeug wechseln. Falls Sie bei Ihrem Händler einen Folgeleasingvertrag vereinbaren, wird die Leasingbank Ihnen das „Altfahrzeug“, bei einer etwas längeren Lieferzeit des Neuwagens über Ihr Vertragsende hinaus, nicht wegnehmen. Der Vertrag wird dann bis zum Anschlussvertrag weiterlaufen, so dass sie das Altfahrzeug abgeben und Ihren Neuwagen in Empfang nehmen können.

Liquidität

Liquidität ist die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes tauschen zu können. Es bedeutet, dass Sie immer genug Geld auf der hohen Kante haben, um sich schnell einen anderen Artikel kaufen zu können. Gerade bei einem Unternehmen ist das sehr wichtig. Somit bietet sich ein Leasingfahrzeug an, da dieses die Liquidität schont. Aber auch im privaten Bereich schont ein Leasingwagen die Liquidität, da nicht auf einen Schlag mehrere tausend Euro aufgebracht werden müssen.

Listenpreis

Der Listenpreis ist der in einer Preisliste des Autoherstellers aufgeführte Preis für einen Neuwagen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an die Autohändler. Da es nicht um einen Festpreis, wie bei einer Buchpreisbindung handelt, ist dieser noch verhandelbar und kann durch Rabatte und Nachlässe gemindert werden. Bei einer Preisliste für Gewerbekunden sind meist keine Umsatzsteuer enthalten und bei Preislisten für Privatkunden ist die Mehrwertsteuer immer enthalten.

Mehrkilometer

Mit dem Leasingvertrag wird eine Laufzeit und eine jährliche Fahrleistung vereinbart. Dazu kommt noch eine berechnungsfreie Grenze der Kilometer. Bei einem Leasingvertrag von der Ford Bank lag diese Grenze bei 5.000 km. Angenommen wir haben einen 36 Monate laufenden Vertrag mit einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 km vereinbart, dann wir es zwischen 25.000 km und 35.000 km keine Abrechnung der Minder- oder Mehrkilometer geben. Sollte das Fahrzeug allerdings mit 40.000 km zurückgegeben werden, dann bekommen Sie 5.000 Mehrkilometer in Rechnung gestellt.

Minderkilometer

Minderkilometer werden bei einem Leasingvertrag nach Kilometerabrechnung dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Allerdings gibt es je nach Leasingbank und Vertrag eine Freigrenze. Bei der Volkswagen Leasing GmbH lag die Freigrenze bei einem unserer Verträge bei 2.500 km. Angenommen wir haben einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten und 10.000 km pro Jahr abgeschlossen. Dann gibt es zwischen 17.500 km und 22.500 km keine Abrechnung der Minder- oder Mehrkilometer.

Wenn Sie das Fahrzeug mit 14.000 km zurückgeben, dann bekommen Sie die Differenz der Minderkilometer zur abrechnungsfreien Grenze erstattet. In unserem Beispiel wären das 3.500 km.

Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist der reine Kreditbetrag ohne Zinsen oder anfallende Bearbeitungsgebühren, welcher von der Leasingbank für das Fahrzeug in Anspruch genommen wird. Der Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Leasingrate. Es handelt sich um eine Pflichtangabe bei Privatleasingangeboten. Der Wert beziehen sich immer auf die vom Anbieter beworbene Basis-Rate und Basis-Lauflaufleistung und kann bei einer anderen Laufleistung/Laufzeit eventuell abweichen.

Neuwagen

Als Neufahrzeug zählt in Deutschland nur dann ein Pkw, wenn nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind. Außerdem dürfen keine Standschäden vorliegen oder vorgelegen haben, auch wenn sie behoben worden sind. Der Neuwagen darf noch nicht im Straßenverkehr gefahren sein und das Modell muss noch unverändert hergestellt werden.

Neuwertentschädigung der Kfz-Versicherung

Wenn das Leasingfahrzeug bei einem Unfall zum Totalschaden wird oder aufgrund Diebstahls ersetzt werden muss, ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. auch die eigene Kfz-Versicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert. Den Neuwert eines Fahrzeugs wird eine Versicherung nur in den ersten Wochen nach Zulassung ersetzen.

Mit einer vereinbarten Neuwertentschädigung zahlt die eigene Kaskoversicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Erstattet werden auch Kosten für Sonderausstattungen und Extras. Die Neuwertenschädigung greift meist bis zu zwei Jahre nach der Neuwagenzulassung. Somit kann gerade in den ersten zwei Jahren erheblicher Verlust abgefedert werden.

Privatleasing

Bei Privatleasingsangeboten werden alle Preisangaben in Brutto (einschl. 19% Mehrwertsteuer) angegeben. Der Vorteil beim Privatleasing liegt darin, dass der Kunde nicht den vollen Kaufpreis zahlen muss, sondern nur eine „Miete“ für das Fahrzeug, welches dann vom Leasinggeber für den Vereinbarten Nutzungszeitraum überlassen wird. Unserer Meinung nach ist Privatleasing nur dann sinnvoll, wenn der Leasingnehmer von vorneherein die Rückgabe des Fahrzeuges zum Vertragsende plant. Ansonsten könnte eine Finanzierung oder ein Bankkredit für einen Neuwagen wirtschaftlich sinnvoller sein. Im Privatkundenbereich ist Leasing nicht steuerlich absetzbar.

Reifen (Profiltiefe)

Die Reifen, egal ob Sommer- oder Winterreifen, müssen extreme Belastungen standhalten. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Mindestprofiltiefen eingehalten werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, sowohl für Sommerreifen, Winterreifen und Ganzjahresreifen. Allerdings wird von den Experten empfohlen, dass die Profiltiefe für Sommerreifen bei mindestens 2,5 mm liegt und für Winterreifen bei 4 mm. Das gilt analog auch für Ganzjahresreifen welche im Sommer oder Winter gefahren werden.
Bei einem Leasingfahrzeug kann es bei der Rückgabe auch zu Problemen mit der Reifenprofiltiefe geben. Die Leasinggeber regeln meist in einem Rückgabekatalog, wie viel Restprofiltiefe am Ende der Leasingzeit vorhanden sein muss.

Restwert

Der Restwert ist gerade beim so genannten Restwertleasing eine wichtige kalkulatorische Größe. Mit dem ermittelten Restwert wird der voraussichtliche Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags vereinbart. Die Höhe des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtyp, Nutzungsart, Laufleistung und Laufzeit. Der Restwert kann allerdings auch durch eine Wirtschaftsabschwächung oder durch einen Dieselskandal in Mitleidenschaft geraten und zu einem sehr ärgerlichen Faktor beim Restwertleasing werden.

Restwertleasing

Wie der Name schon vermuten lässt, ist Restwertleasing eine Vertragsform, bei dem der Restwert eines Fahrzeuges eine entscheidende Größe wird. Beim Abschluss des Restwertleasingvertrages wird der voraussichtliche Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags als Restwert vereinbart. Dieser Restwert setzt sich aus der Leasingdauer, Laufleistung und Wertverlust während der Vertragsdauer zusammen. Bei Abgabe des Fahrzeug am Ende des Leasingvertrages wir der tatsächliche aktuelle Wert des Fahrzeuges abzüglich eventueller Mängel ermittelt. Den Unterschied zwischen Vertraglich festgelegtem Restwert und dem Marktwert muss der Leasingnehmer bezahlen. Das komplette Risiko des Restwertes wird vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen. In der Vergangenheit hat es einige ganz schlaue Händler gegeben, welche mit einer sehr niedrigen Leasingrate und einem hohen Restwert den Vertrag angeboten haben. So kommt es in der Öffentlichkeit immer wieder zu dem Spruch: „Kleine Rate, dickes Ende.“ Somit können wir Ihnen von solch einem Leasingvertrag nur abraten. Einen ausführlichen Ratgeber zum Restwertleasing haben wir Ihnen natürlich zusammengestellt.

Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung regelt nach dem Kauf des Fahrzeuges, dass der Käufer (kein Gewerbekunde) wegen eines Sachmangels zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen kann. (siehe auch unsere Hinweise zur „Gewährleistung„.)

Schadstoffklasse

Siehe Abgasnorm.

Serviceleasing

Beim Serviceleasing sind weitere Kosten für den Unterhalt des Fahrzeuges in der Leasingrate mit eingerechnet. Zu diesen Serviceleistungen gehören z.B. Versicherungsbeiträge, Kosten für Inspektionen oder auch Kosten für Verschleißteile.

Sollzins gebunden p.a.

Über den Sollzins wird angegeben, in welcher Höhe der Nettodarlehensbetrag ohne Kreditnebenkosten verzinst wird. Es handelt sich um eine Pflichtangabe bei Privatleasingangeboten. Der Wert beziehen sich immer auf die vom Anbieter beworbene Basis-Rate und Basis-Lauflaufleistung und kann bei einer anderen Laufleistung/Laufzeit eventuell abweichen.

Sonderzahlung

Die Sonderzahlung, oft auch auch Leasingsonderzahlung bzw. Anzahlung genannt, ist eine Einmalzahlung an den Leasinggeber, der zu Beginn des Leasingvertrages entrichtet wird. Die Höhe kann je nach Modell und Marke variieren und kann durchaus mehrere Tausend Euro betragen, ist in der Regel allerdings frei wählbar durch den Leasingnehmer. Durch eine Anzahlung kann die Höhe der monatlichen Leasingraten direkt beeinflusst werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je höher die gewählte Anzahlung ist, desto geringer ist die Höhe der monatlichen Leasingraten. Bei den meisten unserer Leasingangeboten liegt die Sonderzahlung allerdings bei Null, da man aus unserer Erfahrung damit am besten/günstigsten fährt (im wahrsten Sinne des Wortes).

Steuerliche Vorteile beim Leasing

Die monatliche Leasingrate birgt nur für gewerbliche Kunden einen steuerlichen Vorteil. Nur Gewerbetreibende können die Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbuchen und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verringern. Für Privatkunden entstehen beim Leasing keine steuerlichen Vorteile.

Tageszulassung

Eine Tageszulassung ist eigentlich mit einem Neuwagen vergleichbar. Allerdings wird das zu verkaufende Fahrzeug von dem Händler für einen einzigen Tag zugelassen. Dadurch ist es möglich, dass der Händler das Fahrzeug mit einem höheren Rabatt verkaufen kann. Das Fahrzeug wird dafür nicht bewegt und bleibt neuwertig und ungenutzt. Tageszulassungen werden von den Händlern grundsätzlich nur für Lagerfahrzeuge genutzt und nur ganz selten für individuell konfigurierte Bestellfahrzeuge.  Ein Nachteil einer Tageszulassung kann auftauchen, wenn der Händler das Fahrzeug schon etwas länger angemeldet hat, denn mit der Erstzulassung des Wagens läuft die Laufzeit der Herstellergarantie.

Überführungskosten

Die Überführungskosten werden vom Händler in Rechnung gestellt und dienen zur Kostendeckung der Überführung vom Hersteller zum Händler und beinhalten die erste Übergabeinspektion. Bei einigen Anbietern besteht die Möglichkeit einer Werksabholung. Dadurch können die Überführungskosten reduzieren werden. Allerdings müssen Sie dadurch wohl eine längere Autofahrt in Kauf nehmen und das Neufahrzeug bekomme schon die ersten Autobahnkilometer. So kann man z.B. oft einen Volkswagen direkt in Wolfsburg in der Autostadt abholen und spart dadurch erfahrungsgemäß schnell 200,- bis 300,- € Überführungskosten. Allerdings ist es sicherlich oft bequemer sich den neuen Wagen direkt bei einem Neuwagenhändler abzuholen.

Umweltplakette

Die Umweltplakette wurde am 01.03.2007 in Deutschland eingeführt und dient zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit einer geringen Schadstoffbelastung. Außerdem diente die Einführung der Umweltplakette der Einrichtung von Umweltzonen, welche mit dann nur mit entsprechender Plakette befahren werden dürfen. Diese Maßnahme sollen zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub in Städten dienen. Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen mit farblichen Aufklebern als Plakette sichtbar auf der Frontscheibe gekennzeichnet werden. Die Gruppen sind über die Schadstoffklasse der Fahrzeuge definiert.

Umweltprämie

Aufgrund des Dieselgipfels haben die Autohersteller mit einem Bonus Anreize schaffen wollen, dass alte Diesel Fahrzeuge gegen einen modernen Neuwagen getauscht werden. Einige Hersteller haben sich daran beteiligt und bieten Rabatte von bis zu 10.000 Euro an. Offiziell galt die Umweltprämie nur bis 31.12.2017. Allerdings haben einige Herstelle die Laufzeit bis in das Jahr 2018 verlängert. Um die Umweltprämie von den Herstellern zu bekommen, müssten folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Das Altfahrzeug muss seit mindestens 6 Monaten auf Sie zugelassen sein und der Abgasnorm Euro 1 bis 4 entsprechen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Umweltprämie erhalten. Dafür müssen Sie dann nur noch das Altfahrzeug zertifiziert verschrotten lassen.

Unfall mit dem Leasingfahrzeug

Mit jedem Fahrzeug kann ein Unfall passieren, somit auch mit einem Leasingauto. Da dieses Fahrzeug nicht Eigentum des Leasingnehmers ist, entstehen schnell Fragen: Wer bei einem Unfall mit dem Leasingwagen zuständig? Worauf muss der Leasingnehmer nun achten, welche Pflichten und Rechte hat er? In einem gesonderten Ratgeber haben wir alle wichtigen Details dazu zusammengefasst.

UVP (unverbindliche Preisempfehlung)

Mit UVP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gemeint. Dieser Listenpreis wird als Berechnungsgrundlage für den Leasingfaktor und auch den Gesamtkostenfaktor genutzt und entspricht in der Regel nicht dem eigentlichen Verkaufspreis der Händler. Diese liegen meistens (weit) unter der offiziellen UVP und hängen vom gewählten Hersteller, dem Modell und anderen Faktoren ab.

Versicherung des Leasingfahrzeugs

Im Leasingvertrag wird vereinbart, dass das Leasingfahrzeug zu versichern ist. Nur mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall abgesichert. Das Leasing-Fahrzeug muss also durch den Leasingnehmer versichert werden.

Zulassung des Leasingfahrzeugs

Sie bekommen vom Leasinggeber den Fahrzeugbrief ausgehändigt und können damit Ihr neues Leasingfahrzeug bei der Zulassungsstelle zulassen. Das Leasingfahrzeug wird auf Ihren Namen beim Privatkundenleasing oder auf Ihre Firma beim Geschäftsleasing zugelassen. Der Fahrzeugbrief wird von der Zulassungsstelle zum Leasinggeber gesendet und verbleibt dort als Eigentümer des Fahrzeugs. Viele Händler bieten diesen Service als Zulassungsservice an.

Zusatzkosten

Für ein Leasingangebot wird meist nur mit der monatlichen Leasingrate geworben. Aber es können noch viele weitere Kosten auf Sie als Leasingnehmer zukommen. Zu den möglich Kosten zählen die Leasingsonderzahlung, Überführung, Wartung- und Inspektion, Garantieverlängerung, Zulassung, Kfz-Steuer, Versicherung, Bankbürgschaft oder auch Kosten für Winterreifen. Des Weiteren können bei Beendigung des Leasingvertrages Kosten entstehen. In unserem Ratgeber zum Thema Achtung ! Zusatzkosten beim Neuwagen Leasing erläutern wir Ihnen alle Kosten im Detail.