Das Firmenwagen Leasing ist der Klassiker unter den Leasingverträgen und basiert auf einer langen Tradition. Die ersten Leasingverträge für Autos gab es schon vor rund einem Jahrhundert, in Deutschland gründeten sich die ersten Gesellschaften 1962. Erstaunlich, aber wahr: Der Zuspruch zu diesem Finanzierungs- und Nutzungsmodell, das es auch in anderen Sparten gibt (Maschinen, Gebäude, Anlagen etc.), wächst immer noch. Dafür muss es viele gute Gründe geben.
Viele Vorteile beim Firmenwagen Leasing
Meistens ist das Firmenwagen Leasing sehr vorteilhaft gegenüber einem Kauf des Fahrzeuges. Zu nennen wären die besonders hohe Flexibilität dieses Modells, die unmittelbare monatliche Absetzbarkeit der kompletten Leasingrate als Betriebsausgabe und der Nutzen bei der Bereitstellung von Dienstwagen für die Mitarbeiter. Diese Variante ist für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – finanziell sehr lukrativ (Stichwort Gehaltsumwandlung). Wir wollen uns diese einzelnen Punkte im Detail anschauen.
Geschäftsleasing von Firmenwagen: hohe Flexibilität
Wer ein Auto kauft und in bar bezahlt, büßt dabei Liquidität ein. Das ist für Unternehmen besonders prekär, sie sind auf ihre Kapitaldecke angewiesen. Wer das Fahrzeug finanziert, bindet sich an den Finanzierungsvertrag und meistens auch an den Wagen auf längere Sicht, denn wenn dieser erst einmal abbezahlt ist, wird er in der Regel weiter gefahren. Beim Leasing bleiben die Gewerbetreibenden und Unternehmen deutlich flexibler. Sie geben das Fahrzeug nach zwei bis vier Jahren an den Leasinggeber zurück und holen sich den nächsten Neuwagen oder jungen Gebrauchten. Zudem ermöglichen es manche Leasinggeber sogar, das Modell noch während der Laufzeit zu wechseln – mehr Flexibilität geht nicht. Nicht zuletzt passt sich Leasing an individuelle Umstände an. Leasingverträge können mit zahllosen Extras (Versicherung, Service, Wartung) versehen sowie um zusätzliche Fahrzeuge erweitert oder auch verlängert werden. Selbst ein vorzeitiger Ausstieg ist per Leasingübernahme durch einen anderen Leasingnehmer möglich.
Firmenwagen Leasing
Leasingrate von der Steuer absetzen
Bei der Diskussion um den Steuervorteil des Leasings muss zunächst beachtet werden, dass natürlich auch Finanzierungskosten bei einem Kauf per Kredit steuerwirksam sind – aber erst in der Jahressteuererklärung. Die Leasingrate hingegen wird unmittelbar monatlich abgesetzt und spart damit Steuern, was wiederum auch ein Liquiditätsvorteil ist. Wer hingegen einen Wagen finanziert, profitiert erst bei der Jahressteuererklärung durch die steuerwirksamen Zinsen auf den Kredit und durch die Abschreibung. Beides senkt die Steuerlast, aber erst viel später, während die Finanzierungskosten Monat für Monat entstehen.
Sehr ungünstig stellt sich für Firmen mit knapper Liquidität der Barkauf dar: Die hohe wirtschaftliche Belastung entsteht sofort im Anschaffungsjahr, die steuerliche Entlastung durch die Abschreibung aber erst innerhalb der nächsten sechs Jahre. Zwar senkt der Barpreis auch unmittelbar die Steuerlast, doch die Abschreibung eines Wagens bildet in Wahrheit dessen echten Wertverlust ab. In einer Leasingrate ist dieser inkludiert. Es bleibt dabei: Leasing generiert bei Geschäftswagen unmittelbare Liquidität.
Gehaltsumwandlung durch Firmenwagen Leasing
Letztlich ist das Firmenwagen Leasing eine effektive Form von Gehaltsumwandlung. Diese nutzen die Unternehmen sehr gern. Angesichts des Arbeitskräftemangels wird es heutzutage immer schwieriger, wirklich qualifizierte und gleichzeitig engagierte Fachkräfte zu rekrutieren und sie dann auch im Unternehmen zu halten. Vielfach setzten die Firmen auf ständige Gehaltserhöhungen, die den Arbeitnehmern den nötigen Anreiz geben sollten, nicht zu einer Konkurrenzfirma zu wechseln.
Die kostenfreie, gleichzeitig für den Arbeitgeber steuerwirksame Nutzung eines Dienstwagens ist aber ebenfalls ein ausgezeichneter Anreiz für die Beschäftigten, der gleichzeitig den praktischen Nutzen der Bereitstellung des Autos für Dienstfahrten erfüllt. Bei vielen Arbeitnehmern stellt sich dieser Nutzen sogar wesentlich effektiver dar als die gleichwertige Gehaltserhöhung. Wiederum profitiert das Unternehmen dabei gleichzeitig vom Vorteil der Flexibilität: Die Arbeitnehmer fahren regelmäßig einen neuen Wagen und genießen das sehr – vor allem dann, wenn sie ihn auch privat nutzen dürfen, was allgemein üblich ist und nur in der Steuererklärung des Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil auftauchen muss. Arbeitnehmer schätzen die Bereitstellung eines Dienstwagens sehr. Sie bindet sie sehr stark an ihre Firma und wird emotional stärker wahrgenommen als eine Gehaltserhöhung.
Firmenwagen Leasing unter steuerlichen Gesichtspunkten
Wie erwähnt setzen gewerbliche Leasingnehmer die Leasingrate monatlich vollständig von der Steuer ab. Es sind aber steuerliche Feinheiten zu beachten. Vor allem die private Nutzung eines Dienstwagens will das Finanzamt exakt dargestellt haben. Wenn das Unternehmen den Wagen einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, muss dieser die Privatnutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Selbstständige müssen das ebenfalls. In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung und des Fahrtenbuches. Welche vorteilhafter ist, hängt vom Umfang der privaten Nutzung ab. Für diese Fragen empfiehlt sich die steuerliche Beratung.
Versicherungen beim Leasing eines Firmenwagens
Das Fahrzeug muss versichert werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, bei Leasingfahrzeugen wird zudem immer eine Kaskoversicherung verlangt – in der Regel (da es sich um Neuwagen oder sehr junge Gebrauchte handelt) eine Vollkaskoversicherung. Dieser Versicherungsumfang ist auch ratsam. Die Vollkasko, die eine Teilkasko (als juristisch selbstständigen Teil) mit einschließt, sichert den Fahrer gegen alle Eventualitäten ab, auch gegen selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Drittens kommt bei Leasingfahrzeugen eine GAP-Deckung hinzu. Diese sichert die Lücke (engl. gap) zwischen der Vollkasko und einem Totalverlust durch Diebstahl oder Unfall-Totalschaden ab, die dadurch entsteht, dass die Voll- oder Teilkasko lediglich den Wiederbeschaffungswert ersetzt, die restlichen Leasingraten aber einen höheren Betrag ausmachen können.
Firmenwagen Leasing für Einzelunternehmen
Einzelunternehmer, darunter auch Kleinunternehmer mit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG, können gern das Geschäftsleasing eines Firmenwagens in Anspruch nehmen. Es sind bei Kleinunternehmen nur die Feinheiten der Mehrwertsteuer zu beachten (kann nicht ausgewiesen werden), außerdem schauen die Leasinggeber in solchen Fällen besonders genau auf die ausreichende Kreditwürdigkeit. Diese wird allerdings bei jedem Vertrag geprüft. Klein- und Einzelunternehmer können in der Regel nach einem Jahr ihrer Geschäftstätigkeit bei einem ausreichenden Gewinn einen Firmenwagen leasen, wenn sie schon eine BWA vorlegen können. In seltenen Fällen klappt es ein wenig früher.
Über den Autor
Ich war schon immer fasziniert von Autos, seit meiner Kindheit. Es ist einfach großartig, wenn man ein neues Auto zu einem günstigen Preis erwerben kann. Durch die Gründung von Preiswert-leasen.de kann ich meine beiden Leidenschaften miteinander verbinden. Ich berichte jetzt über neue Autos mit hervorragenden Leasingbedingungen. Darüber hinaus fahre ich seit 2016 ständig mit einem Leasingauto und kann meine Erfahrungen mit Ihnen teilen.
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