Dieser Ratgeber zeigt, wie oft die HU fällig wird, was dabei im Einzelnen kontrolliert wird, wie Mängel eingestuft werden und was passiert, wenn Sie die Frist überziehen — mit einem eigenen Abschnitt dazu, wie sich die HU bei einem Leasingfahrzeug regelt.

Die Prüfintervalle: Wann die HU fällig ist

Ein neu zugelassener Pkw muss erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung vorgeführt werden. Danach wiederholt sich die Prüfung alle 24 Monate — unabhängig davon, wie viele Kilometer das Fahrzeug in der Zwischenzeit gefahren ist.

Der Termin hängt am Fahrzeug, nicht an der Halterin oder dem Halter: Ein Verkauf oder ein Fahrzeugwechsel verschiebt die Frist nicht. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug übernimmt, übernimmt auch dessen HU-Termin — ein Blick in die Zulassungspapiere vor dem Kauf lohnt sich deshalb immer.

Sichtbar wird der nächste Termin an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte nennt das Fälligkeitsjahr, ihre Position auf dem Ziffernblatt den Monat. Die Farbe der Plakette wechselt turnusmäßig, damit sich der ungefähre Termin auch ohne genauen Blick auf die Zahl einschätzen lässt.

Was bei der Hauptuntersuchung geprüft wird

Die HU ist im Kern eine Sicht- und Funktionsprüfung, ergänzt um einzelne Messungen — zerlegt wird am Fahrzeug nichts. Kontrolliert werden alle Bereiche, die für die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit relevant sind:

Die Prüfbereiche der HU im Überblick — der genaue Umfang richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter.
PrüfbereichWas kontrolliert wird
BremsenZustand und Wirkung von Betriebs- und Feststellbremse, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremsflüssigkeit
Fahrwerk und LenkungStoßdämpfer, Achsen, Spurstangen, Lenkgetriebe und Lenkspiel
Reifen und RäderProfiltiefe, sichtbare Beschädigungen, Reifendruck, Zustand der Felgen
Beleuchtung und ElektrikFunktion aller Lichter, Batterie, Verkabelung, elektronische Assistenzsysteme
Karosserie und RahmenRostbildung, Unfallschäden, tragende Teile, scharfe Kanten
SicherheitsausstattungSicherheitsgurte, Airbags, Kopfstützen, Warndreieck und Verbandskasten
SichtverhältnisseWindschutzscheibe, Wischerblätter, Spiegel, Scheibenwaschanlage
Abgas- und Motormanagement (AU)Emissionswerte beziehungsweise, je nach Fahrzeug, Auslesen der Onboard-Diagnose
Fahrzeugpapiere und -identifikationÜbereinstimmung von Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Zulassungsdokumenten

Die Abgasuntersuchung als Teil der HU

Bis Ende 2009 war die Abgasuntersuchung ein eigener Termin mit eigener Plakette. Seit dem 1. Januar 2010 ist sie als „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“ (UMA) fest in die HU integriert und wird bei jedem Termin automatisch mitgeprüft — ein separater AU-Termin entfällt.

Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liest die Prüforganisation je nach Baujahr entweder die Abgaswerte direkt oder die Fehlerspeicher der Onboard-Diagnose (OBD) aus. Bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen entfällt diese Abgasmessung naturgemäß; geprüft werden dort stattdessen unter anderem die Sicherheitseinrichtungen des Hochvoltsystems.

Die Mängelklassen: Was im Prüfbericht steht

Findet die Prüferin oder der Prüfer Auffälligkeiten, werden sie einer von mehreren Klassen zugeordnet. Für die Praxis zählen vor allem drei — davon hängt ab, ob es die Plakette gibt und wie schnell Sie handeln müssen:

Die drei zentralen Mängelklassen der HU — die tatsächliche Einstufung liegt im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.
MängelklasseBedeutungFolge
Geringer MangelKleinere Auffälligkeit ohne unmittelbare Sicherheitsrelevanz, etwa eine defekte KennzeichenbeleuchtungPlakette wird erteilt, der Mangel sollte zeitnah behoben werden
Erheblicher MangelBeeinträchtigt Sicherheit oder Umweltverträglichkeit, ohne unmittelbare Gefahr darzustellenKeine Plakette; Nachprüfung innerhalb eines Monats erforderlich
Gefährlicher MangelUnmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit, etwa ein vollständiger Ausfall der BremslichterKeine Plakette, nur Fahrten nach Hause oder direkt in die Werkstatt erlaubt; ebenfalls Nachprüfung innerhalb eines Monats

Für die Nachprüfung gilt: Wird der Mangel innerhalb der Monatsfrist behoben und das Fahrzeug erneut vorgeführt, beschränkt sich die Prüfung in der Regel auf den beanstandeten Punkt und fällt günstiger aus als die volle Untersuchung. Wird auch diese Frist versäumt, ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig.

Die richtige Vorbereitung auf die HU

Wer sein Fahrzeug vor dem Termin selbst durchgeht, spart sich in vielen Fällen eine Nachprüfung. Sinnvoll ist ein Blick auf:

  • Beleuchtung. Alle Lichter durchtesten, einschließlich Kennzeichenbeleuchtung und Bremslichtern — am besten zu zweit oder mit Blick in eine Fensterscheibe.
  • Reifen. Profiltiefe und sichtbare Beschädigungen prüfen, Reifendruck kontrollieren und bei Bedarf korrigieren.
  • Bremsen. Auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen oder ein weiches Bremspedal achten.
  • Flüssigkeitsstände. Motoröl, Kühl- und Bremsflüssigkeit kontrollieren und bei Bedarf nachfüllen.
  • Scheiben und Wischer. Risse in der Windschutzscheibe im Sichtfeld sowie Zustand und Funktion der Wischerblätter prüfen.
  • Sicherheitsausrüstung. Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vollständig und im Fahrzeug — beim Verbandskasten lohnt ein Blick auf das Verfallsdatum.
  • Papiere. Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen; bei nachgerüsteten Teilen wie einer Anhängerkupplung die passenden Prüfbescheinigungen bereithalten.

Wenn Sie die Frist überziehen

Läuft die Prüfplakette ab, bleibt das nicht automatisch ohne Folgen: Es gibt keine gesetzliche Karenzzeit, in der das Fahren ohne gültige HU ausdrücklich erlaubt wäre — es handelt sich von Anfang an um eine Ordnungswidrigkeit. Konkret teuer wird es nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog jedoch erst bei deutlicherer Überschreitung:

  • Über 2 Monate überzogen: 15 € Bußgeld. Ab diesem Zeitpunkt ist außerdem eine „erweiterte HU“ vorgeschrieben, die spürbar mehr kostet als die reguläre Untersuchung.
  • Über 4 Monate überzogen: 25 € Bußgeld.
  • Über 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Bei einem Unfall mit abgelaufener HU kann es zudem zum Streitpunkt mit der Kaskoversicherung kommen, wenn sich ein technischer Mangel als mitursächlich für den Schaden erweist. Ein Grund mehr, den Termin nicht auf die lange Bank zu schieben.

Hauptuntersuchung beim Leasingfahrzeug

Auch beim Leasingfahrzeug bleibt die HU-Pflicht bestehen, und in aller Regel liegt die Verantwortung dafür beim Leasingnehmer: Der Vertrag verpflichtet üblicherweise dazu, das Fahrzeug in verkehrssicherem und vorschriftsmäßigem Zustand zu halten — dazu gehört eine gültige HU ebenso wie die planmäßigen Inspektionen. Die Kosten der Untersuchung trägt normalerweise ebenfalls der Leasingnehmer, sofern kein Wartungs- und Verschleißpaket sie ausdrücklich abdeckt; was Ihr Vertrag dazu regelt, steht im Kleingedruckten.

Bei einer dreijährigen Laufzeit fällt die erste HU wegen des 36-Monats-Intervalls häufig genau ans Vertragsende oder kurz danach — ein Termin, den viele Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer erst bei der Rückgabe wieder auf dem Schirm haben. Ob das Fahrzeug mit möglichst frischer Plakette zurückgegeben werden muss oder eine kurz vor Ablauf stehende Plakette ausreicht, regelt der jeweilige Leasingvertrag beziehungsweise die Rückgabebedingungen des Leasinggebers — im Zweifel lohnt der Blick in die Vertragsunterlagen oder die Rückfrage beim Leasinggeber, bevor Sie das Fahrzeug zurückgeben.

Häufige Fragen zur Hauptuntersuchung

Wie oft muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate — unabhängig von der gefahrenen Kilometerleistung und unabhängig davon, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich den Halter gewechselt hat.

Ist die Abgasuntersuchung heute noch ein eigener Termin?

Nein. Seit 2010 ist die frühere AU als Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) fester Bestandteil der HU und wird bei jedem Termin automatisch mitgeprüft.

Was bedeutet „erheblicher Mangel“ bei der HU?

Ein erheblicher Mangel beeinträchtigt Sicherheit oder Umweltverträglichkeit, ohne eine unmittelbare Gefahr darzustellen. Es gibt dann keine Plakette, und das Fahrzeug muss nach der Reparatur innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt werden.

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Das lässt sich pauschal nicht sagen: Die Gebühren unterscheiden sich zwischen den Prüforganisationen, nach Region und nach Fahrzeugtyp, und eine fristgerechte Nachprüfung ist meist günstiger als die volle Untersuchung. Ein Vergleich der Anbieter in Ihrer Nähe lohnt sich.

Wer zahlt die HU beim Leasingfahrzeug?

In der Regel der Leasingnehmer, da die HU zu den laufenden Betriebskosten zählt, für die er vertraglich verantwortlich ist — es sei denn, ein Wartungs- und Verschleißpaket deckt sie ausdrücklich mit ab. Maßgeblich ist der jeweilige Leasingvertrag.

Wenn die HU teure Mängel offenlegt

Häufen sich bei einem älteren Fahrzeug die Mängel, lohnt oft der Vergleich mit den laufenden Kosten eines Neuwagens im Leasing.

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