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Lohnt sich Neuwagen Leasing für Privatkunden?

Die meisten Firmenwagen sind geleast, da Firmen erhebliche Vorteile durch das Leasing genießen. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob Sie als Privatkunde ebenfalls Vorteile durch ein Leasingfahrzeug haben. Die meisten Autokäufer bezahlen Ihren Neuwagen meist immer noch in bar oder finanzieren. Leasingverträge für Privatkunden sind dagegen seltener, aber auf dem Vormarsch. Das Leasen macht gegenüber einer Barzahlung oder einer Finanzierung bei einem guten Angebot absolut Sinn. Mit dem Grundgedanken beim Leasen das Fahrzeug nicht zu kaufen, sondern es nur für eine bestimmte Zeit zu nutzen, liegen Sie voll im Trend.

Lohnt sich Neuwagen Leasing für Privatkunden?

Lohnt sich Neuwagen Leasing für Privatkunden?

Wirtschaftlich gesehen macht leasen mehr Sinn für Firmenkunden, Selbstständige und Freiberufler, denn wesentliche Vorteile wie die steuerliche Absetzbarkeit oder Bilanzneutralität gelten nicht für Privatkunden. Somit könnten wir an dieser Stelle schon festhalten, „Leasing ist nur für gewerbliche Kunden“. Aber stimmt das wirklich? An diese Stelle bieten sich jetzt sofort einmal die üblichen Stammtischweisheiten an.

Stammtischweisheiten in Bezug auf Leasing

Lohnt sich Leasing überhaupt?“ Wer sich diese Frage stellt, der sollte auch drüber nachdenken, warum die Firmen es überhaupt anbieten und viele Kunden die Angebote gerne annehmen, wenn doch die Stammtischweisheiten folgendes besagen:

  • Leasing sich nie lohnt“,
  • ein Auto bezahlt man bar“,
  • wer einen Neuwagen least, der kann sich den Wagen eh nicht leisten„,
  • Leasing lohnt nur für Firmen“,
  • das dicke Ende kommt zum Schluss“,
  • bei der Rückgabe wird jede Kleinigkeit in Rechnung gestellt“,
  • günstige Raten aber kein Eigentum“,
  • kleine Rate, teure Schlussabrechnung“,
  • Leasing ist der teuerste aller möglichen Kredite
  • und viele weitere mehr.

Klar, der objektive – wenn auch recht sinnfreie – Wunsch ein Auto sein eigen nennen zu können, entfällt beim Leasing. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob es wirklich immer Eigentum sein muss. Letzend machen sich Mieter von einer Wohnung oder einem Haus auch nicht solche Gedanken. Diese Gedanken werden sich nur für „Deutschen liebstes Kind“ das Auto gemacht.  Gerade bei den Jüngeren ist es sogar das größte Statussymbol und hat weiterhin einen sehr hohen Stellenwert. Für viele gilt „Was ich mir nicht vom Ersparten leisten kann, wird nicht gekauft“. Grundsätzlich nicht verkehrt. Aber wie passt Leasing in diese Vorgabe?

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Leasingfahrzeuge sind auch für Privatkunden eine günstige Alternative zum Kauf

Das Leasing genießt diesen schlechten Ruf jedoch, zumindest teilweise, zu Unrecht. Fakt ist, dass immer mehr Privatkäufer ihren Neuwagen leasen und die Tendenz stetig steigt. Zunächst einmal ist es so, dass es sich beim Leasen nicht um einen Kredit handelt. Sie gehen einen Mietvertrag ein, welcher auf eine bestimmte Dauer und Kilometerleistung abgeschlossen ist. Der Leasinggeber überlässt Ihnen dann für diesen Zeitraum das Fahrzeug. Sie haben einen Besitzanspruch an dem Fahrzeug, solange Sie den Leasingvertrag einhalten und dieser läuft. Allerdings sind Sie nicht der Besitzer des Leasingwagens. Nach Ablauf des Leasingzeitraums, geben Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück.

Wir differenzieren zwischen zwei grundlegenden Leasingarten

An dieser Stelle sollten Sie als Privatkunde erst einmal genauer lesen. Die beiden Leasingarten haben sehr viele identische Details. So sind Vertragsangelegenheiten wie Leasinglaufzeit und Sonderzahlung identisch. Die Leasinglaufzeit gibt die monatliche Laufzeit des Leasingvertrages an, welche meist zwischen 24 und 48 Monaten liegt. Die Sonderzahlung ist eine Anzahlung auf das Fahrzeug, welche bei Beginn der Vertragslaufzeit geleistet werden muss. Es gibt auch Angebote ohne Sonderzahlung. Ansonsten muss gesagt werden, dass eine hohe Sonderzahlung eine niedrige monatliche Rate ausmacht. Wir berichten allerdings meist über Leasingangebote ohne Sonderzahlung.

Es gibt sehr viele Leasing-Arten, aber wir differenzieren zwischen zwei grundlegenden Leasingarten. Die eine Leasingart ist das Kilometer-Leasing und die zweite Art nennt sich Restwert-Leasing. Beim Kilometerleasing vereinbaren Sie mit dem Vertragspartner eine maximale Laufleistung, mit dem Sie das Fahrzeug zurückgeben wollen. Meist gibt es Verträge mit 10.000 km pro Jahr und einer Vertragsdauer von 24 Monaten. So können Sie das Fahrzeug nach den 2 Jahren mit 20.000 Kilometern wieder abgeben. Weicht Ihre die Kilometer bei der Rückgabe des Fahrzeugs ab, so bekommen Sie die zusätzlich angefallenen Kilometer als Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Meist gibt es noch eine Freikilometerregelung. Bei unseren Volkswagen Leasing Verträgen (Laufzeit 2016-2018) lag die Freikilometergrenze bei 2.500 km. Somit hätten wir das Fahrzeug mit maximal 22.500 km abgeben können. Es geht allerdings bei vielen Leasingverträgen auch in die andere Richtung. Sollten Sie das Fahrzeug mit weniger Kilometern abgeben, so wird auch erst die Freikilometersumme abgezogen und dann die Minderkilometer ermittelt. Diese Minderkilometer bekommen Sie dann vom Leasinggeber erstattet. Sollten Sie bei unserem oben genannten Beispiel das Fahrzeug mit 15.000 Kilometern abgeben, so bekommen Sie 2.500 Minderkilometer (20.000 km – 2.500 km – 15.000 km) gut geschrieben.

Im Vergleich zu anderen Leasing-Arten müssen Sie sich beim Kilometerleasing keine Gedanken zu einem eventuellen Wertverlust des Fahrzeugs machen. Das Risiko liegt beim Leasinggeber. Allerdings haften Sie, wie bei jedem Leasingvertrag, für anfallende Schäden am Fahrzeug. 

Neben dem Kilometerleasing gibt es aber auch die Variante Restwert-Leasing. Beim Restwertleasing wird im Vertrag der Restwert des Leasingfahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit kalkuliert. Diese Kalkulation beinhaltet natürlich auch die im Vertag vereinbarten Kilometer. Aber auch den zu erwartenden Zustand und die prognostizierten Marktwert am Ende der Laufzeit. Wenn der Restwertleasingvertrag endet wird ermittelt, ob der tatsächliche Restwert dem im Vertrag kalkulierten Restwert entspricht. Wenn nicht, müssen Sie die Differenz übernehmen und bekommen vom Leasinggeber eine Rechnung. Dadurch ist die Leasingart Restwertleasing mit einem hohen Risiko verbunden.

Wir können Ihnen nicht empfehlen, einen Restwertleasingvertrag abzuschließen. Schauen Sie lieber nach einem Kilometerleasingvertrag. 

Fazit: Sollten Privatkunden einen Neuwagen leasen?

Wir haben Ihnen schon erläutert, dass Privatkunden keine wesentlichen Vorteile wie die steuerliche Absetzbarkeit oder Bilanzneutralität haben. Allerdings ist damit nicht gesagt, dass Privatkunden keinen Neuwagen leasen sollten. Es kommt wie immer auf das passende Privatleasing-Angebot an. Wenn Sie ein gutes Angebot mit einem niedrigen Leasingfaktor erhalten, macht Leasing schon Sinn. Wenn dann noch die Leasingdauer und die Laufleistung zu Ihren Bedürfnissen passen, haben Sie alles richtig gemacht.

Sie binden kein Kapital und der Wertverlust für den identischen Neuwagen, welcher bar bezahlt wurde, ist meist höher. Um den Leasingfaktor zu berechnen, haben wir Ihnen einen Leasingfaktorrechner entwickelt. Mit diesem Rechner können Sie Ihren persönlichen Leasingfaktor des Neuwagenangebotes ermitteln und bekommen sofort ein Gefühl für Einstufung des Angebotes.

Vergleichen Sie daher vor Vertragsabschluss, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind und ob das Angebot anhand des Leasingfaktors gut ist. Aber gehen Sie keinen Restwertleasingvertrag ein.

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