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Grundlagen

Voraussetzungen für ein Pkw-Leasing

Lesezeit: 5 Min.

Von preiswert-leasen.de Redaktion

Veröffentlicht am
Fachlich geprüft am
Zuletzt aktualisiert

Bevor Sie ein Leasingangebot konfigurieren, lohnt sich der Blick auf die Voraussetzungen: Volljährigkeit und ein gültiges Ausweisdokument sind gesetzt, Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland sind bei den meisten Leasinggebern üblich — und im Zentrum steht die Bonität. Sie soll zeigen, dass Sie die Monatsrate über die gesamte Laufzeit tragen können.

Für Privatpersonen und für Unternehmen gelten dabei unterschiedliche Nachweise. Dieser Artikel ordnet beide Seiten, listet die Unterlagen, die Sie bereithalten sollten, und erklärt, warum eine schwierigere Ausgangslage nicht automatisch das Ende der Suche bedeutet.

Die formalen Grundvoraussetzungen

Ein Leasingvertrag ist ein mehrjähriger Zahlungsverpflichtung — entsprechend prüft der Leasinggeber zunächst die formalen Punkte, bevor es um die Bonität im Detail geht:

  • Volljährigkeit. Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, muss geschäftsfähig sein — also mindestens 18 Jahre alt.
  • Ein gültiges Ausweisdokument. Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern in der Regel zusätzlich ein Aufenthaltstitel mit Meldebestätigung.
  • Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland. Bei den meisten Leasinggebern üblich, da die Monatsraten per Lastschrift von einem deutschen Konto eingezogen werden.

Bonität: der eigentliche Kern der Prüfung

Bei der Bonitätsprüfung geht es im Kern um eine Frage: Steht die monatliche Rate in einem tragbaren Verhältnis zu Ihrem regelmäßigen Einkommen? Dafür stützen sich Leasinggeber üblicherweise auf drei Bausteine.

  • Regelmäßiges Einkommen. Meist durch Gehaltsnachweise der letzten Monate belegt. Viele Leasinggeber achten dabei zusätzlich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, weil es die Fortdauer des Einkommens über die Vertragslaufzeit plausibler macht — ein hartes, allgemeingültiges Kriterium ist das aber nicht, sondern ein häufig genanntes Plus im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
  • Die Auskunftei-Abfrage. Leasinggeber holen üblicherweise eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein — die SCHUFA ist die bekannteste, es gibt aber weitere Anbieter. Diese Abfrage bündelt vorhandene Zahlungsverpflichtungen und -störungen zu einem Gesamtbild Ihrer Bonität.
  • Die Selbstauskunft. Ein Formular, in dem Sie Einkommen, laufende Verpflichtungen und persönliche Angaben zusammenfassen — meist ergänzt um Kontoauszüge, damit der Leasinggeber Einnahmen und feste Ausgaben nachvollziehen kann.

Bewusst offen gelassen: konkrete Score-Werte oder Prozentschwellen nennen wir hier nicht. Jeder Leasinggeber gewichtet seine Kriterien anders und veröffentlicht sie in der Regel nicht — jede genannte Zahl wäre Spekulation.

Voraussetzungen für Unternehmen und Selbstständige

Beim Gewerbeleasing prüft der Leasinggeber die Bonität des Unternehmens statt der einer Privatperson — die Fragestellung bleibt aber dieselbe: Trägt der laufende Ertrag die Leasingrate über die gesamte Laufzeit? Üblich sind dafür folgende Nachweise:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung als Beleg der unternehmerischen Tätigkeit.
  • Eine Wirtschaftsauskunft zum Unternehmen von einer auf Unternehmensbonität spezialisierten Auskunftei.
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Jahresabschlüsse der zurückliegenden Geschäftsjahre, um die wirtschaftliche Lage zu belegen.

Junge Unternehmen, die noch keinen mehrjährigen Jahresabschluss vorlegen können, stehen dabei vor einer höheren Hürde — nicht, weil sie grundsätzlich ausgeschlossen wären, sondern weil dem Leasinggeber schlicht weniger Grundlage für seine Einschätzung vorliegt. Hier hilft es, alternative Nachweise wie eine aktuelle BWA oder einen Businessplan bereitzuhalten und die Situation offen anzusprechen.

Unterlagen für den Leasingantrag im Überblick

Wer die passenden Unterlagen schon vor der Anfrage zusammenstellt, beschleunigt die Prüfung spürbar. Für das Privatleasing sind das in der Regel:

  • die ausgefüllte Selbstauskunft,
  • eine Kopie des gültigen Ausweisdokuments,
  • Gehaltsnachweise der letzten Monate sowie
  • bei ausländischen Antragstellern der Aufenthaltstitel inklusive Meldebestätigung.

Für das Gewerbeleasing kommen typischerweise hinzu:

  • der Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung,
  • die aktuelle BWA,
  • die letzten Steuerbescheide bzw. Jahresabschlüsse sowie
  • bei Einzelunternehmern und Freiberuflern ein Nachweis über Beginn und Art der selbstständigen Tätigkeit.

Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, entscheidet der jeweilige Leasinggeber — die Liste oben deckt ab, was am häufigsten angefragt wird.

Schwierigere Konstellationen: Probezeit, Befristung, Selbstständigkeit, Studium, Rente

Nicht jede Bewerbung erfüllt das Idealbild aus unbefristeter Festanstellung und lückenloser Auskunftei-Historie. Das schließt einen Leasingvertrag nicht automatisch aus — es macht die Entscheidung aber zu einer, die der Leasinggeber im Einzelfall trifft, statt sie nach einem festen Schema zu fällen. Konstellationen, die in der Praxis häufiger zu Rückfragen führen:

  • Probezeit oder befristeter Arbeitsvertrag. Die Fortdauer des Einkommens ist schwerer einzuschätzen als bei einer Festanstellung — das kann in die Bewertung einfließen, muss es aber nicht.
  • Selbstständige und Freiberufler. Ohne Gehaltsnachweis rückt die BWA bzw. der Jahresabschluss als Ersatznachweis in den Mittelpunkt — bei jungen Selbstständigen fehlt dieser Beleg oft noch.
  • Studierende und Rentner. Entscheidend ist auch hier ein regelmäßiges, ausreichendes Einkommen — BAföG, ein Nebenjob oder die Rente können das je nach Höhe belegen oder eben nicht.

Für solche Fälle nennen manche Leasinggeber Optionen, die eine ansonsten knappe Bonität ausgleichen können — etwa eine höhere Anzahlung oder eine Bürgschaft. Ob und zu welchen Konditionen das im Einzelfall angeboten wird, entscheidet ausschließlich der jeweilige Leasinggeber; eine Garantie darauf gibt es nicht.

Wurde ein Antrag bereits abgelehnt, lohnt sich ein eigener Blick auf die möglichen Gründe und die nächsten Schritte — dazu mehr in Warum wurde mein Leasingvertrag abgelehnt?.

Häufige Fragen zu den Leasingvoraussetzungen

Ab welchem Alter kann ich ein Auto leasen?

Ab der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren — vorausgesetzt, die übrigen Voraussetzungen wie ein ausreichendes, regelmäßiges Einkommen sind ebenfalls erfüllt.

Fragt jeder Leasinggeber eine Auskunftei ab?

Eine Auskunftei-Abfrage — meist bei der SCHUFA, teils zusätzlich bei anderen Anbietern — gehört bei den allermeisten Leasinggebern zum Standardprozess. Details zum konkreten Ablauf und zu den Konsequenzen einer negativen Auskunft erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.

Brauche ich als Selbstständiger andere Unterlagen als ein Angestellter?

Ja. Statt Gehaltsnachweis und Arbeitsvertrag verlangen Leasinggeber bei Selbstständigen und Unternehmen üblicherweise eine BWA, Jahresabschlüsse oder Steuerbescheide sowie den Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung.

Muss das Arbeitsverhältnis unbefristet sein?

Zwingend vorgeschrieben ist das nicht, aber viele Leasinggeber werten eine unbefristete Festanstellung positiv, weil sie die Fortdauer des Einkommens über die Laufzeit plausibler macht. Bei Probezeit oder Befristung entscheidet der Leasinggeber im Einzelfall.

Was, wenn ich die Voraussetzungen nicht vollständig erfülle?

Manche Leasinggeber bieten in solchen Fällen Optionen wie eine höhere Anzahlung oder eine Bürgschaft an, um eine knappere Bonität auszugleichen — eine Zusage ist das nicht, sondern eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Anbieters.

Weiterführend zum Thema Leasingvoraussetzungen

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