Ein Leasingfahrzeug ist für viele Existenzgründer fast schon ein Muss. Alleine aus steuerrechtlichen Gründen ist es sinnvoll einen Leasingwagen anzuschaffen, denn die Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Außerdem ist es gerade auch für Existenzgründer wichtig, bei der Kundengewinnung mit einem repräsentativen Fahrzeug vorzufahren und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Je nach Branche ist das ein sehr wichtiger Aspekt. Heutzutage ist eine Existenzgründung natürlich auch mit Risiken verbunden, was auch den Leasingbanken bekannt ist. Aber gerade die Leasingbanken benötigen für das verleasen eines Neuwagens Sicherheiten. Somit gibt es für Existenzgründer von den Leasingbanken häufig stärkere Auflagen und Bedingungen.
Fahrzeugleasing für Existenzgründer – es gibt viele Wege zu Ihrem neuen Leasingfahrzeug
Leasingbanken benötigen Sicherheiten von Existenzgründern
Einer Leasingbank reicht ein attraktiver und plausibler Businessplan in Verbindung mit einer positiven Schufa-Auskunft nicht aus, um einen Leasingvertrag anzunehmen. Auch ein Steuerbescheid des neuen Unternehmens ist noch nicht verfügbar. Das Problem der Leasingbank sind die gerade am Anfang einer geschäftlichen Tätigkeit schwankenden Einnahmen und damit die Gefahr von Zahlungsausfällen. Sollte es zu Zahlungsausfällen von seitens des Existenzgründers kommen, ist die Leasingbank berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der Leasingnehmer ist dem Leasinggeber verpflichtet, die vertraglich vereinbarten monatlichen Leasingraten zu entrichten, um dafür das Leasingfahrzeug für den vereinbarten Zeitraum zu erhalten. Beim Gewerbeleasing reichen im Übrigen nur zwei aufeinander folgende Leasingraten aus, damit der Leasinggeber fristlos kündigen kann.
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Fahrzeugleasing mit einem Bürgen
Wie schon erläutert, ist es durchaus nachvollziehbar, dass eine Leasingbank bestimmte Anforderungen an einen Leasingvertrag stellt. Sollten Sie diese Anforderungen durch die Existenzgründung nicht bedienen können, gibt es noch die Möglichkeit mit einem Bürgen zu agieren. Ein Bürgen kann in den Leasingvertrag aufgenommen werden und kann beispielsweise ein Verwandter, Freund oder auch der Ehepartner sein. Der Bürge sollte dazu über ein festes Einkommen verfügen und natürlich zur Bürgschaft sein Einverständnis erklären.
Es gibt auch noch eine weitere interessante Variante einer Bürgschaft. Sie selber können auch Ihr eigener Bürge sein. Klingt erst einmal seltsam, aber es funktioniert. Sollten Sie neben Ihrer gewerblichen Unternehmung noch als Festangestellter einen Job haben, können Sie als Privatperson für Ihren eigenen Geschäftsleasingvertrag bürgen.
Fahrzeugleasing als Existenzgründer mit Sonderzahlung
Falls Sie als Existenzgründer Schwierigkeiten beim Abschluss eines Leasingvertrages haben, könnte eine entsprechende Sonderzahlung auf das Leasingangebot eine Lösung sein. Hierbei wird eine hohe Leasingsonderzahlung als Anzahlung auf den Leasingvertrag vereinbart und zu Beginn des Leasingvertrags fällig. Als Nachteil ist eine solche Leasingsonderzahlung nicht anzusehen, da die eigentliche Leasingrate dadurch monatlich geringer ausfallen kann. Die Leasingbank bekommt durch die Sonderzahlung eine entsprechende Sicherheit und wird dem Leasingvertrag eher zustimmen.
Leasingvertrag durch Bankbürgschaft absichern
Die Leasinggesellschaft geht bei einem Abschluss eines Leasingvertrages ein nicht unerhebliches Risiko ein, denn meist muss das Leasingfahrzeug durch Kredite vorfinanziert werden. Somit ist es für den Leasinggeber sehr wichtig, dass der Vertrag durch den Leasinggeber vereinbarungsgemäß durchführt wird, insbesondere das die Leasingraten bezahlt und das Leasinggut entsprechend den Vereinbarungen genutzt wird. Ist die Bonität des Leasingnehmers für das Leasinggeschäft allein nicht als ausreichend anzusehen, müssen Sicherheiten das Ausfallrisiko der Leasinggesellschaft verringern.
Eine weitere Variante der Absicherung kann eine Bankbürgschaft sein. Hierzu könnten Sie mit Ihrer Hausbank sprechen und eine Bürgschaft zur Absicherung des Leasingvertrages anfordern.
Neuwagenleasing mit Kaution absichern
Kommt für Sie eine Bankbürgschaft nicht in Frage, so gibt es noch eine weitere Möglichkeit die zur Absicherung eines Leasingvertrages beitragen kann. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Kaution auf das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zahlen. Diese Kaution bekommen Sie nach Beendigung des Leasingvertrags zurückerstattet. Ein großer Nachteil dieser Variante ist die Tatsache, dass damit Ihre Liquidität gebunden wird, welche vielleicht gerade in der Startphase des jungen Unternehmens benötigt wird.
Unser Fazit zum Thema Absicherung des Leasingvertrages als Existenzgründer
Gerade als Existenzgründer ist ein Leasingvertrag nicht immer ganz so einfach zu vereinbaren. Die Leasingbank fordert entsprechende Sicherheiten für das Gewerbeleasing. In unserem Beitrag haben Sie von uns einige Beispiele und Optionen erläutert bekommen. Somit gibt es doch viele Wege, die Sie zu einem neuen Leasingfahrzeug führen können. Den allerersten Weg bekommen Sie von uns aufgezeigt, denn ein gutes Gewerbeleasingangebot zu TOP Konditionen mit einem niedrigen Leasingfaktor finden Sie bei uns.
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Über den Autor
Ich war schon immer fasziniert von Autos, seit meiner Kindheit. Es ist einfach großartig, wenn man ein neues Auto zu einem günstigen Preis erwerben kann. Durch die Gründung von Preiswert-leasen.de kann ich meine beiden Leidenschaften miteinander verbinden. Ich berichte jetzt über neue Autos mit hervorragenden Leasingbedingungen. Darüber hinaus fahre ich seit 2016 ständig mit einem Leasingauto und kann meine Erfahrungen mit Ihnen teilen.
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