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Leasingrückgabe – Fairplay oder Abzocke bei Ford Wahl Siegen


Fairplay oder Abzocke bei Ford Wahl Siegen? Wir zeigen euch, wie unsere Leasingrückgabe bei Ford Wahl Siegen abgelaufen ist. Die Gerüchteküche brodelt und die Stammtischweisheiten belegen, dass am Ende der Leasinglaufzeit die „mega“ Rechnung kommt. Aber stimmt das wirklich?

Die vertragliche Leasingzeit unserer beiden Ford Kuga endete am 15.01.2021, nach drei Jahren Laufzeit. Die Ford Bank hat uns am 18.12.2020 per Post auf die Beendigung unserer Leasingverträge aufmerksam gemacht und um eine Terminvereinbarung zur Rückgabe der Fahrzeuge an den Händler gebeten.

Den Rückgabetermin hatten wir mit unserem Ansprechpartner bei Ford Wahl schon frühzeitig am 27.11.2020 vereinbart. Neben dem eigentlich Rückgabetermin, konnten wir auch sofort den Termin für ein Leasinggutachten vereinbaren. Der Auftrag für ein Minderwertgutachten wurde an die Dekra vergeben.

Vorbereitung auf den Leasingrückgabetermin

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs sollte etwas vorbereitet werden. Das Fahrzeug muss dem Händler nicht in einem verkaufsfertigen Zustand übergeben werden. Aber es sollte schon in einem angemessenen Zustand übergeben werden. Dazu haben wir eine äußerliche Grundreinigung und auch eine Innenraumreinigung vornehmen lassen. Vorher steht natürlich auch noch die Entrümpelung des Fahrzeugs an. Alle Teile die nicht zum Fahrzeug gehören, müssen entfernt werden. Neben der Reinigung unserer Leasingfahrzeuge musste bei beide Fahrzeugen auch noch die Reifen gewechselt werden. Bei unserem Leasingvertrag waren die Winterreifen nicht Bestandteil. Somit wurden vorher noch die Sommerreifen aufgezogen.

Zudem sind wir anhand unserer Leasing Checkliste vorgegangen, um uns perfekt auf den Leasingrückgabetag vorbereiten zu können.

Leasing-Rückgabe: Welche Schäden sind zu zahlen?

Grundsätzlich ist es so, dass für alle Schäden welche über den üblichen Gebrauch oder Verschleiß hinaus gehen, nur der sogenannte Minderwert gezahlt werden muss. Der Leasingnehmer muss nicht die Reparaturkosten zahlen. Das regelt das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch. Typische Gebrauchsspuren wie kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer sind dem Alter entsprechend keine übermäßige Abnutzung.

Liegt dennoch eine übermäßige Abnutzung vor, sind nicht etwa die die Kosten zu erstatten um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Wert um den das Fahrzeugs gemindert ist. Somit nennt man das Gutachten auch Minderwertgutachten.

Leasingrückgabetermin Ford Wahl Siegen

Am 13.01.2021 konnten wir die beiden Fahrzeuge bei unserem Händler abgeben. Am Rückgabetermin wurde sofort ein Dekra Gutachter von der Firma Ford Wahl Siegen mit dem Zustandsbericht bzw. Minderwertgutachten beauftragt. Der Gutachter hat jedes Fahrzeug von außen auf Schäden überprüft, eine Probefahrt durchgeführt und die Fahrzeuge auf der Hebebühne von unten kontrolliert. Zur optischen Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschäden wurde auch eine Lackschichtdickenmessung vorgenommen. Die Anzahl der Schlüssel, das Zubehör, Bedienungsanleitung und Serviceheft wurden überprüft. Technisch wurden die Fahrzeuge ebenfalls überprüft und auch die Profiltiefe der Reifen dokumentiert. Alle Schäden, welche der Dekra Gutachter vorgefunden hatte, wurden uns ausgiebig erläutert. Das Gutachten wurde von dem Mitarbeiter der Dekra angefertigt und unserem Händler per E-Mail zugeschickt. Am Abend des Rückgabetages hatten wir die Gutachten schon per E-Mail vorliegen.

Leasingrückgabe unserer Ford Kuga bei Ford Wahl Siegen

Leasingrückgabe unserer Ford Kuga bei Ford Wahl Siegen

Minderwertgutachten Kuga Vignale 1

Unser erster Ford Kuga hatte zum Zeitpunkt der Rückgabe 28.699 km gelaufen und wurde als „teilweise gepflegt“ dokumentiert. Ganz so nett waren wir wohl mit dem Fahrzeug nicht umgegangen. Es wurden einige Lackschäden und Beulen festgestellt. Hier hatte der Gutachter der Dekra auch vollkommen recht, denn zum Beispiel die Heckklappe hatte Bekanntschaft mit dem Garagentor gemacht. Das ist Fluch und Segen einer elektrischen Heckklappe in Perfektion. Des Weiteren sind einige heftige Parkplatzrempler hinzugekommen. Das Gutachten der Dekra führt alle Lackschäden in einer Tabelle auf und gibt die Reparaturkosten an. Dazu dann noch die Aufteilung der Anrechnung in voll, anteilig oder null.

Alle Lackschäden, welche als übervertragliche Abnutzung definiert wurden, sind mit einer anteiligen Anrechnung aufgeführt. Die Gebrauchsspuren sind mit einer Anrechnung von „null“ aufgeführt. Das sind Schäden, welche als normale Gebrauchsspuren definiert sind. Des Weiteren sind auch die kompletten Reparaturkosten mit stolzen 1.610 Euro brutto angegeben worden. Anteilig sind wir bei dem Fahrzeug auf 762,19 Euro gekommen.

Neben den optischen Mängeln ist auch die Technik überprüft worden. Dabei ist ein undichtes Getriebe dokumentiert worden. Der technische Mangel ist mit der Anrechnung „null“ aufgenommen worden. Da wir eine Garantieverlängerung abgeschlossen hatten, wäre an dieser Stelle sowieso nicht mit einer hohen Kostenbeteiligung zu rechnen gewesen.

Minderwertgutachten Kuga Vignale 2

Ford Kuga 2 hatte 33.021 km bei der Rückgabe gelaufen. Schon vor der Rückgabe ist uns ein kleines Problem durch unsere Leasing Checkliste aufgefallen. Unter Punkt 1 „Haben Sie alle Inspektionen durchgeführt, wenn diese in die Laufzeit Ihres Leasingvertrages fallen?“ wurde vor Rückgabe das Serviceheft von uns kontrolliert. Hier ist uns aufgefallen, dass der Servicepartner keinerlei Eintragungen nach der durchgeführten Inspektion durchgeführt hatte. Da wir aber die Rechnung vorliegen hatten, haben wir diese kopiert und dem Serviceheft beigelegt.

Der Dekra Gutachter hat im Minderwertgutachten den Punkt Scheckheft mit „nicht vorhanden“ angegeben, aber ein Bild der Rechnung beigefügt. Ein Weiteres interessantes Problem war entstanden, dass der Kuga Vignale 2 unter dem Kennzeichen oder der Fahrgestellnummer nicht im System des Händler zu finden war. Hätten wir die Rechnung nicht gehabt, wäre vielleicht ein Problem daraus entstanden.

Somit ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Heben Sie unbedingt die Rechnung der Inspektionen auf und schauen Sie nach, ob der Servicepartner entsprechende Eintragungen im Serviceheft vorgenommen hat. Mittlerweile wird das Serviceheft bei einigen Herstellern nur noch elektronisch geführt. Auch dabei hilft dann natürlich die Rechnung als Nachweis.

Bei dem zweiten Ford Kuga wurde als optischer Zustand Steinschlag an der Lackierung am Stoßfänger vorne dokumentiert. Da es sich aber um normale Gebrauchsspuren handelt, ist der Minderwert mit 0,00 Euro angegeben worden. Der technische Zustand wurde hier jetzt wieder spannend, denn die Bremsscheiben hinten hatten Rostansatz und starke / tiefe Riefen gebildet. So wäre das Fahrzeug nicht mehr durch den TÜV gekommen. Das hatte der Reifenhändler beim Wechseln der Winterreifen auf Sommerreifen einen Tag vor Rückgabe ebenfalls schon erkannt und mitgeteilt. Somit war schon klar, dass bei dem Fahrzeug ein Problem vorliegen könnte. Das Dekra Minderwertgutachten ist von 479,83 Euro Reparaturkosten ausgegangen.

Ford Kuga Bremsscheiben hinten hatten Rostansatz und starke / tiefe Riefen

Ford Kuga Bremsscheiben hinten hatten Rostansatz und starke / tiefe Riefen

Rückgabeprotokolle der Ford Bank

Für beide Fahrzeuge hat uns unser Händler Rückgabeprotokolle der Ford Bank per E-Mail zukommen lassen. In diesen Rückgabeprotokollen wurde der Kilometerstand, das Rückgabedatum, die Fahrzeugidentnummer, die Leasingvertragsnummer, das Kennzeichen und die Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmer für den Minderwert angegeben. Hier ist uns das Autohaus Ford Wahl Siegen sogar noch entgegen gekommen und hat die Reparaturkosten der Minderwertgutachten der Dekra auf einen runden Wert nach unten korrigiert und 750 Euro bzw. 450 Euro als Zahlungsverpflichtung angegeben. Vielen Dank dafür.

Nach Unterschrift und Rückgabe der Rückgabeprotokolle der Ford Bank an unseren Ford Händler, haben wir entsprechende Zahlungen an das Autohaus Ford Wahl Siegen geleistet.

Fazit zur Rückgabe – Fairplay oder Abzocke?

Unser Fazit zur Rückgabe ist eindeutig, denn von Abzocke kann wirklich keine Rede sein. Bei Ford Wahl in Siegen geht es mit Fairplay zu, denn der Dekra Gutachter hat die beiden Fahrzeuge fair bewertet und die vorhandenen Mängel transparent erläutert und dokumentiert. Alle Schäden waren uns bewusst oder wurden besprochen. Einen Diskussionsgrund über die dokumentieren Mängel gab es nicht. Eine Rechnung gab es zwar für uns, aber die war mit den angesetzte Wertminderungen durchaus gerechtfertigt. Das Autohaus hat die vom Gutachter angesetzten Summen sogar noch zu unseren Gunsten abgerundet.

An der Stelle können wir nur sagen, dass wir wieder ein Fahrzeug über die Ford Bank beim Autohaus Ford Wahl Siegen leasen würden. Vielleicht klappt es ja schon ab Januar 2023. Dann müssen wir unsere beiden Volvo V60 wieder abgeben.


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