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Unfall

Totalschaden mit dem Leasing Auto

Totalschaden mit dem Leasing Auto, wie gehts weiter?

Wer als Leasingnehmer mit seinem Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, muss unter Umständen mit sehr hohen Kosten rechnen: Der Anbieter kann daraufhin den Vertrag theoretisch und auch praktisch kündigen, wenn er eine „schwerwiegende Vertragsstörung“ geltend macht. Danach würde er den finanziellen Ausgleich für das unbrauchbare Fahrzeug verlangen. Zwar verfügt der Leasingnehmer regelmäßig über eine Vollkaskoversicherung, doch diese kommt für einen so starken Schaden nicht vollständig auf. Die entstehende Lücke deckt die GAP-Versicherung, die Leasingnehmer aber gesondert abschließen müssen. Sie käme auch für den Schaden bei einem Diebstahl auf. Was ist eine „schwerwiegende Vertragsstörung“? Der Leasinggeber wird diesen Begriff in seinen Allgemeinen […]

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Unfall mit Leasingauto

Unfall mit dem Leasingauto: Das ist zu beachten!

Mit jedem Auto kann ein Unfall passieren, also auch mit einem Leasingwagen. Da dieser nicht Eigentum des Fahrers ist, entstehen schnell Fragen: Wer ist zuständig? Worauf muss der Leasingnehmer nun achten, welche Pflichten und Rechte hat er? Erfahren Sie hier, welche Kosten entstehen können und wie die Regulierung des Schadens abgewickelt wird. Die Schadenabwicklung unterscheidet sich grundsätzlich nicht zwischen einem Privat- und einem Leasingfahrzeug. Jedoch besteht bei Leasingfahrzeugen eine Dreiecksbeziehung zwischen Geschädigtem, Schädiger und Leasinggeber als Eigentümer des Wagens. Erstes Verhalten nach dem Crash Sollten Sie mit einem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, dann bewahren Sie Ruhe und melden […]

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