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THG-Prämie für Privatkunden: So funktioniert sie

Wer ein reines Elektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen jedes Jahr neu beim Umweltbundesamt zertifizieren und über einen Dienstleister verkaufen lassen. Für Privatkunden ist dabei eine Frage entscheidend, die in allgemeinen Erklärungen oft zu kurz kommt: Wer genau gilt als Halter — und bekommt damit die Prämie? Bei privat geleasten Elektroautos ist die Antwort einfach: Sie selbst, als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer, stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und sind damit anspruchsberechtigt — die Leasinggesellschaft bleibt nur Eigentümerin im Hintergrund.

Lesezeit: 6 Min.

VonPreiswert Leasen Redaktion (mit KI erstellt)

Veröffentlicht am
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Einen Auszahlungsbetrag nennen wir bewusst nicht: Die Höhe der THG-Prämie wird nicht vom Staat festgelegt, sondern entsteht am Markt zwischen Dienstleistern und den gesetzlich zur Treibhausgasminderung verpflichteten Unternehmen — sie hat sich seit der Öffnung für Elektrofahrzeug-Halter 2022 mehrfach deutlich verschoben und unterscheidet sich außerdem von Anbieter zu Anbieter. Stabil geblieben sind Ablauf, Fristen und Voraussetzungen — und genau darum geht es hier.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte schrittweise zu senken. Wer diese Minderung nicht vollständig selbst erreicht, kann sie zukaufen — und zwar von Haltern emissionsfreier Fahrzeuge, deren eingesparte Emissionen das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert.

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride fallen heraus, weil sie weiterhin auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können und die Regelung an den vollständig elektrischen Antrieb anknüpft. Der praktische Ablauf läuft nicht direkt über das UBA, sondern über einen zugelassenen Dienstleister: Er reicht die Zertifizierung ein, bündelt die Zertifikate vieler Halter und verkauft sie an die quotenverpflichteten Unternehmen. Der Erlös — abzüglich der Dienstleister-Marge — wird an den Halter ausgezahlt.

Beim privaten Leasing sind Sie selbst der Halter

Die THG-Prämie steht rechtlich dem Halter des Fahrzeugs zu, wie er in der Zulassungsbescheinigung Teil I — umgangssprachlich dem Fahrzeugschein — eingetragen ist, nicht dem Eigentümer. Bei einem privat geleasten Elektroauto sind Eigentümerin und Halter zwei verschiedene Rollen: Die Leasinggesellschaft bleibt rechtliche Eigentümerin des Fahrzeugs, aber Sie als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer werden als Halter zugelassen. Genau diese Eintragung ist es, die über den Anspruch auf die Prämie entscheidet — nicht die Frage, wem das Fahrzeug gehört.

Für Sie als Privatkunde heißt das im Ergebnis: Ein geleastes Elektroauto ist bei der THG-Quote genauso anspruchsberechtigt wie ein gekauftes — solange es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt und Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen. Ob Sie das Fahrzeug finanziert, gekauft oder geleast haben, spielt für die THG-Prämie selbst keine Rolle.

So läuft die Registrierung als Privatkunde ab

  1. Fahrzeugschein bereithalten. Sie benötigen eine Kopie oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der hervorgeht, dass Sie als Halter eingetragen sind.
  2. Dienstleister auswählen. Er übernimmt die Zertifizierung beim UBA und den Verkauf der Quote. Konditionen und Marge unterscheiden sich je Anbieter, deshalb lohnt ein Vergleich vor der Anmeldung.
  3. Fahrzeugschein hochladen und Antrag einreichen. Die gesetzliche Frist für das jeweilige Verpflichtungsjahr endet beim UBA am 15. November. Viele Dienstleister verlangen die Unterlagen intern schon einige Wochen früher, um diesen Termin einzuhalten — auf den offiziellen Stichtag zu warten ist deshalb riskant.
  4. Zertifizierung und Verkauf abwarten. Prüfung durch das UBA und anschließender Verkauf der Quote nehmen mehrere Monate in Anspruch. Eine Auszahlung unmittelbar nach der Anmeldung ist nicht realistisch.
  5. Prämie erhalten und im Folgejahr erneut hochladen. Die Berechtigung ist an das Kalenderjahr gebunden. Ohne erneute Registrierung — meist reicht ein erneuter Upload des Fahrzeugscheins beim selben Dienstleister — verfällt der Anspruch für das nächste Verpflichtungsjahr.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Am Markt haben sich im Kern zwei Auszahlungsmodelle etabliert. Beim Festbetragsmodell nennt der Dienstleister vorab eine feste Summe pro Fahrzeug und Jahr und trägt selbst das Risiko, ob er die Zertifikate später zu einem besseren oder schlechteren Preis weiterverkauft. Beim Flexmodell wird der tatsächlich erzielte Marktpreis abzüglich einer Marge an Sie weitergegeben — die Auszahlung steht damit erst nach dem Verkauf fest und kann höher oder niedriger ausfallen als eine feste Zusage. Welches Modell besser zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie Planungssicherheit oder die Chance auf einen höheren Betrag wichtiger finden.

Unabhängig vom Modell lohnt sich vor der Anmeldung ein Blick auf drei Punkte: Wie hoch ist die Marge beziehungsweise wie transparent wird der Marktpreis ausgewiesen, wie schnell zahlt der Dienstleister tatsächlich aus, und welche interne Einreichfrist setzt er vor dem gesetzlichen 15. November an. Diese Bedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern spürbar und sind wichtiger als jede einzelne beworbene Zahl, die sich ohnehin von Jahr zu Jahr verschiebt.

Warum die Höhe der Prämie so unterschiedlich ausfällt

Der Gesetzgeber legt keinen Auszahlungsbetrag fest. Was ein Halter erhält, ergibt sich aus dem Preis, den quotenverpflichtete Unternehmen für Zertifikate zu zahlen bereit sind, abzüglich der Marge des Dienstleisters — beides ist Verhandlungssache am Markt, keine Verwaltungsvorschrift. Seit die Regelung 2022 für private und gewerbliche BEV-Halter geöffnet wurde, hat sich dieser Marktpreis mehrfach deutlich verschoben, unter anderem weil mit der wachsenden Zahl zugelassener Elektrofahrzeuge auch das Angebot an Zertifikaten gestiegen ist.

Wer die THG-Prämie in seine private Kalkulation einplant, sollte sie deshalb als schwankende Nebeneinnahme behandeln, nicht als verlässliche Fixgröße. Ein Vergleich aktueller Konditionen unmittelbar vor der Anmeldung ist aussagekräftiger als jede pauschale Angabe.

Steuerliche Behandlung bei Privatpersonen

Bei Privatpersonen kann die Auszahlung der THG-Prämie außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit steuerfrei bleiben. Das unterscheidet den privaten Fall von Unternehmen, bei denen die Prämie grundsätzlich als Betriebseinnahme zählt. Für die genaue Einordnung Ihrer persönlichen Situation — etwa wenn Sie das Fahrzeug auch teilweise gewerblich nutzen — ist im Zweifel eine steuerliche Beratung sinnvoller als eine pauschale Aussage.

Häufige Fragen zur THG-Prämie für Privatkunden

Bekomme ich als Leasingnehmer die THG-Prämie oder die Leasinggesellschaft?

Sie als Leasingnehmer, sofern Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen sind — beim privaten Leasing ist das regelmäßig der Fall. Die Leasinggesellschaft bleibt lediglich Eigentümerin des Fahrzeugs und hat als solche keinen Anspruch auf die Prämie.

Können Plug-in-Hybride die THG-Prämie erhalten?

Nein. Nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) sind berechtigt. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie weiterhin auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

Muss ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

Ja. Die Berechtigung ist an das jeweilige Verpflichtungsjahr gebunden. Eine einmalige Registrierung gilt nicht automatisch für die Folgejahre — meist reicht aber ein erneuter Upload des Fahrzeugscheins beim selben Dienstleister.

Bis wann muss ich mich für ein Verpflichtungsjahr registrieren?

Das Umweltbundesamt setzt den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres als äußerste Frist. Viele Dienstleister verlangen die Unterlagen aber schon einige Wochen früher, um die Anmeldung rechtzeitig einreichen zu können — informieren Sie sich frühzeitig, statt bis zum offiziellen Stichtag zu warten.

Wie hoch ist die THG-Prämie für Privatkunden?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Der Betrag entsteht am Markt zwischen Dienstleistern und quotenverpflichteten Unternehmen, schwankt seit Jahren spürbar und unterscheidet sich je nach Anbieter, Auszahlungsmodell und Zeitpunkt der Registrierung. Ein Vergleich aktueller Konditionen kurz vor der Anmeldung ist aussagekräftiger als jede pauschale Zahl.

Weiterführend zu E-Mobilität und Elektroauto-Leasing

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