Einen Auszahlungsbetrag nennen wir in diesem Ratgeber bewusst nicht: Die Prämienhöhe wird nicht vom Staat festgelegt, sondern entsteht am Markt zwischen Dienstleistern und quotenverpflichteten Unternehmen — sie hat sich seit der Öffnung für Elektrofahrzeug-Halter 2022 mehrfach deutlich verschoben und unterscheidet sich außerdem von Anbieter zu Anbieter. Stabil geblieben sind dagegen Ablauf, Fristen und Voraussetzungen — und genau darum geht es hier.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihrer Produkte schrittweise zu senken. Wer diese Minderung nicht vollständig selbst erreicht, kann sie zukaufen — und zwar von Haltern emissionsfreier Fahrzeuge, deren eingesparte Emissionen das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert.

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride fallen heraus, weil sie weiterhin auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können und die Regelung an den vollständig elektrischen Antrieb anknüpft. Der praktische Ablauf läuft nicht direkt über das UBA, sondern über einen zugelassenen Dienstleister: Er reicht die Zertifizierung ein, bündelt die Zertifikate vieler Halter und verkauft sie an die quotenverpflichteten Unternehmen. Der Erlös — abzüglich der Dienstleister-Marge — wird an den Halter ausgezahlt.

Die Berechtigung ist an das Kalenderjahr gebunden: Für jedes Verpflichtungsjahr ist eine eigene Registrierung nötig. Eine einmalige Anmeldung gilt also nicht automatisch für die Folgejahre.

Wer ist beim Firmenwagen der Halter — und warum das zählt

Die THG-Prämie steht rechtlich dem Halter des Fahrzeugs zu, wie er in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist — nicht dem Eigentümer und nicht der Person, die das Auto tatsächlich fährt. Bei geleasten Firmenwagen ist regelmäßig das Unternehmen als Leasingnehmer der eingetragene Halter, während die Leasinggesellschaft als Eigentümerin im Hintergrund bleibt. Der Anspruch auf die Prämie liegt damit beim Unternehmen, selbst wenn ein einzelner Mitarbeiter das Fahrzeug exklusiv nutzt.

Für die Praxis heißt das: Ein Mitarbeiter, der seinen elektrischen Firmenwagen privat bei einem Dienstleister registrieren möchte, kann in aller Regel nicht wirksam über die Prämie verfügen, weil er nicht als Halter geführt wird. Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen sollten diese Zuordnung frühzeitig klären und in der Car Policy festhalten, ob und wie Mitarbeitende an den Erlösen beteiligt werden — das ist eine unternehmensinterne Entscheidung, keine gesetzliche Vorgabe.

So läuft die Registrierung für den Firmenwagen ab

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I bereithalten. Je Fahrzeug wird eine Kopie benötigt, aus der das Unternehmen als eingetragener Halter hervorgeht.
  2. Dienstleister auswählen. Er übernimmt Zertifizierung beim UBA und Verkauf der Quote. Konditionen und Marge unterscheiden sich je Anbieter, deshalb lohnt ein Blick auf mehrere Angebote vor der Anmeldung.
  3. Fahrzeug registrieren und Antrag einreichen. Die gesetzliche Frist für das jeweilige Verpflichtungsjahr endet beim UBA am 15. November. Viele Dienstleister setzen intern frühere Stichtage, um die Unterlagen rechtzeitig einreichen zu können — auf den offiziellen Termin zu warten ist deshalb riskant.
  4. Zertifizierung und Verkauf abwarten. Prüfung durch das UBA und anschließender Verkauf der Quote nehmen mehrere Monate in Anspruch. Eine Auszahlung unmittelbar nach der Anmeldung ist nicht realistisch.
  5. Prämie erhalten und im Folgejahr neu registrieren. Ohne erneuten Antrag verfällt der Anspruch für das nächste Verpflichtungsjahr — die Registrierung ist keine Einmalhandlung.

Mehrere Fahrzeuge: THG-Prämie für die ganze Flotte

Anders als oft angenommen ist die THG-Prämie kein Angebot nur für Privathalter. Unternehmen können jedes berechtigte Elektrofahrzeug ihrer Flotte einzeln registrieren, solange sie als Halter in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind. Die Prämie wird pro Fahrzeug und Jahr berechnet — es gibt keinen Flottenrabatt, aber auch keine Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge.

Für Fuhrparks bieten viele Dienstleister eine gebündelte Verwaltung an: ein zentraler Firmenaccount, über den mehrere Fahrzeuge gemeinsam angemeldet und die Zulassungsdaten hinterlegt werden, statt jedes Fahrzeug einzeln über ein separates Kundenkonto zu führen. Das senkt vor allem den Verwaltungsaufwand bei der jährlichen Neuregistrierung — ändert aber nichts daran, dass jedes Fahrzeug seine eigene, unabhängige Prämie generiert.

Warum die Höhe der Prämie so unterschiedlich ausfällt

Der Gesetzgeber legt keinen Auszahlungsbetrag fest. Was ein Halter erhält, ergibt sich aus dem Preis, den quotenverpflichtete Unternehmen für Zertifikate zu zahlen bereit sind, abzüglich der Marge des Dienstleisters — beides ist Verhandlungssache am Markt, keine Verwaltungsvorschrift.

Seit die Regelung 2022 für private und gewerbliche BEV-Halter geöffnet wurde, hat sich dieser Marktpreis mehrfach deutlich verschoben: Mit der wachsenden Zahl zugelassener Elektrofahrzeuge stieg das Angebot an Zertifikaten spürbar, was den Preis in den Folgejahren unter Druck setzte. Solche Verschiebungen sind struktureller Teil des Modells, keine Ausnahme — wer die THG-Prämie in eine Kalkulation einplant, sollte sie als schwankende Nebeneinnahme behandeln, nicht als verlässliche Fixgröße.

Weil sich der Markt weiter bewegt und einzelne Anbieter unterschiedliche Konditionen ansetzen, verzichtet dieser Ratgeber bewusst auf eine konkrete Euro-Angabe: Jede Zahl wäre zum Zeitpunkt Ihrer nächsten Registrierung wahrscheinlich schon wieder veraltet. Ein Vergleich aktueller Konditionen unmittelbar vor der Anmeldung ist aussagekräftiger als jede pauschale Angabe.

Steuerliche Behandlung im Unternehmen

Für Unternehmen zählt die THG-Prämie grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen — anders als bei Privatpersonen, bei denen die Auszahlung außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit steuerfrei bleiben kann. Wie die Einnahme im Einzelfall zu verbuchen und zu versteuern ist, hängt von Rechtsform, Gewinnermittlungsart und der Behandlung der zugrunde liegenden Fahrzeuge ab.

Klären Sie die konkrete Verbuchung und etwaige umsatzsteuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie die Prämie fest in die Kalkulation der Fuhrparkkosten einrechnen. Pauschale Aussagen dazu gibt es nicht, weil zu viele unternehmensspezifische Faktoren hineinspielen.

Häufige Fragen zur THG-Prämie für Firmenwagen

Bekommt beim Firmenwagen das Unternehmen oder der Fahrer die THG-Prämie?

Das Unternehmen — sofern es in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist, was bei geleasten Firmenwagen der Regelfall ist. Ob und wie Mitarbeitende an der Prämie beteiligt werden, ist eine interne Entscheidung des Unternehmens, keine gesetzliche Vorgabe.

Können Plug-in-Hybride als Firmenwagen die THG-Prämie erhalten?

Nein. Nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) sind berechtigt. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie weiterhin auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

Muss die THG-Prämie für jedes Fahrzeug einzeln beantragt werden?

Ja. Jedes berechtigte Fahrzeug wird einzeln über seine Zulassungsbescheinigung Teil I registriert, und jedes Fahrzeug generiert seine eigene, unabhängige Prämie für das jeweilige Verpflichtungsjahr. Eine Registrierung gilt außerdem nur für ein Jahr und muss danach erneuert werden.

Bis wann muss die Registrierung für ein Verpflichtungsjahr erfolgen?

Das Umweltbundesamt setzt den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres als äußerste Frist. Viele Dienstleister verlangen die Unterlagen aber schon einige Wochen früher, um die Anmeldung rechtzeitig einreichen zu können — informieren Sie sich frühzeitig, statt bis zum offiziellen Stichtag zu warten.

Wie hoch ist die THG-Prämie für einen Firmenwagen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Der Betrag entsteht am Markt zwischen Dienstleistern und quotenverpflichteten Unternehmen, schwankt seit Jahren spürbar und unterscheidet sich je nach Anbieter und Zeitpunkt der Registrierung. Ein Vergleich aktueller Konditionen kurz vor der Anmeldung ist aussagekräftiger als jede pauschale Zahl.

Weiterführend zu Firmenwagen und E-Mobilität