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KFZ-Steuer bei Elektroautos – Steuerfreiheit bis 2030

Die KFZ-Steuerfreiheit für Elektroautos ist bis 2030 verlängert worden

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 17. September 2020 eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge verlängert. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

E-Fahrzeuge sind momentan für einen bestimmten Zeitraum von der KFZ-Steuer befreit. Das gilt für alle Fahrzeuge, die erstmals vor dem 17.05.2011 zugelassen wurden. Diese waren 5 Jahre von der Steuer befreit. Liegt der Zeitpunkt der Zulassung nach dem 18.05.2011 und bis zum 31.12.2020, ist das Elektroauto 10 Jahre lang steuerfrei.

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Wie lange bleiben Elektroautos steuerfrei?

Die Steuerbefreiung beginnt ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen E-Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 31.12.2020 liegt die Kfz-Steuerbefreiung bis maximal 31.12.2030, also 10 Jahre lang. Elektrofahrzeuge mit einer Erstzulassung 01.01.2021 – 31.12.2025 ist eine Kfz-Steuerbefreiung bis maximal 31.12.2030 möglich. Nach Ablauf der steuerbefreiten Frist sind die Steuersätze um 50 Prozent reduziert.

KFZ-Steuer bei Elektroautos - Steuerfreiheit bis 2030

KFZ-Steuer bei Elektroautos - Steuerfreiheit bis 2030

KFZ-Steuer Sätze in der Übersicht ohne Reduzierung:

  • bis zu 2.000 kg – Steuer 11,25 Euro pro 200 kg
  • von 2.001 bis zu 3.000 kg – Steuer 12,02 Euro pro 200 kg
  • ab zu 3.001 kg – Steuer 12,78 Euro pro 200 kg

KFZ-Steuer bei einem Elektroauto

Die KFZ-Steuer bei einem Elektroauto berechnet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Dabei zahlen Sie bei einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2.000 kg eine Steuer von 5,625 Euro pro 200 kg. Zwischen 2.001 kg und 3.000 kg steigt die Steuer auf 6,01 Euro pro 200 kg. Für alle Fahrzeuge über 3.001 kg liegt die Steuer bei 6,39 Euro pro 200 kg.

KFZ-Steuer Sätze für Elektroautos inkl. 50 % Reduzierung in der Übersicht:

  • bis zu 2.000 kg – Steuer 5,625 Euro pro 200 kg
  • von 2.001 bis zu 3.000 kg – Steuer 6,01 Euro pro 200 kg
  • ab zu 3.001 kg – Steuer 6,39 Euro pro 200 kg

Beispielrechnung KFZ-Steuer:

Ihr neues Elektroauto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 Kilogramm. Dann teilen Sie das zulässige Gesamtgewicht durch 200 Kilogramm und erhalten die Zahl 14. Bis 2.000 kg (10 Mal) gilt der Steuersatz von 5,625 Euro pro 200 kg und 4 Mal gilt der Steuersatz von 6,01 Euro pro 200 kg.

Den Steuerbetrag von 5,625 Euro pro 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht multiplizieren Sie nun mit 10 und erhalten 56,25 Euro. Hinzu kommt 4 Mal der Steuerbetrag von 6,01 Euro pro 200 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht und Sie erhalten 24,04 Euro. In der Summe kommt dann als KFZ-Steuer der Betrag von 80,29 Euro heraus. Nach der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge müssen Sie dann 80,00 Euro im Jahr an Kfz-Steuer bezahlen.

Hinweis: Ein Hybrid-Fahrzeug gilt nicht als Elektroauto, auch wenn es über eine gewisse Reichweite komplett elektrisch fahren kann.

Zukünftige Kraftfahrzeugbesteuerung

In der Zukunft will die Bundesregierung zudem noch eine stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor einführen. Auf diese Weise ist geplant, das die Nachfrage der Kunden deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial gelenkt werden soll.

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