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Wer übernimmt beim Leasing die Inspektion- und Reparaturkosten?

Der Leasinggeber als Eigentümer des Leasingfahrzeugs gibt die Rahmenbedingungen für Inspektion- und Reparaturkosten vor. Für Gewöhnlich werden diese Inspektionsaufwendungen auf den Leasingnehmer übertragen. Somit ist eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs von größter Wichtigkeit. Im Grunde genommen würden Sie bei Ihrem im Privatbesitz befindlichen Neufahrzeug ebenfalls die Wartung immer sorgfältig durchführen. Diese Aufgabe besteht also bei einem Leasingfahrzeug ebenfalls.

Verpassen Sie also keine im Bordbuch festgelegten oder vom Bordcomputer geforderten Wartungs- und Inspektionstermine.

Wer übernimmt beim Leasing die Inspektion- und Reparaturkosten?

Wer übernimmt beim Leasing die Inspektion- und Reparaturkosten?

Was passiert, wenn Sie Inspektion- und Reparaturarbeiten beim Leasingfahrzeug nicht durchführen?

Die Kosten für eine nicht durchgeführte Inspektion werden Ihnen zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/Inspektionsvorgaben des Herstellers müssen zudem in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchgeführt werden. Sie sollten einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Wartungs- und Servicearbeiten führen.

Identisch verhält es sich bei Reparaturarbeiten. Auch diese müssen in Ihrem Auftrag in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchgeführt werden.

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Nachweis von Wartungs- und Servicearbeiten aufheben

Der vom Hersteller anerkannte Betrieb muss durchgeführte Inspektionsarbeiten im Serviceheft des Fahrzeuges eintragen. Dieses Serviceheft wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber ausgehändigt. Des Weiteren sollten Sie alle Unterlagen und Bescheinigungen von durchgeführten Reparaturen als Nachweis aufheben. Der Eigentümer des Fahrzeugs wird eine gründliche Überprüfung durchführen und alle Schäden dokumentieren. Dazu gehört auch die Untersuchung, ob eventuell nicht eingehaltene Inspektionen zu den Schäden geführt haben.

TIPP: Kopieren Sie alle Nachweise für Ihre Unterlagen oder Fotografieren Sie die Nachweise ab.

Gibt es eine Werkstattbindung beim Leasing?

Es stellt sich beim Leasing ja nicht nur die Frage nach der Durchführung von Wartungsarbeiten sondern auch die Frage, welche Werkstatt diese durchführen darf. Hier könnte ja auch der Schrauber um die Ecke eine Wartung durchführen. Diese Entscheidung darf nur der Eigentümer eines Fahrzeuges selber treffen. Da Sie als Leasingnehmer aber kein Eigentümer sind, sondern nur der „Mieter“, müssen Sie fällige Inspektionen und Reparaturen am Leasingauto in einer Vertragswerkstatt bzw. in einer Kooperationswerkstatt des Leasinggebers durchführen. Der Besuch einer Vertragswerkstatt wird in aller Voraussicht nach teurer werden, als  in einer vergleichbaren Fachwerkstatt. Da das „Dicke Ende“ aber zum Schluss kommt, raten wir Ihnen sich strikt an die Vorgaben des Leasinggebers zu halten und eine Vertragswerkstatt aufzusuchen.

Einige Leasinggeber bieten speziell für diesen Fall ein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service Paket an. Diese müssen Sie als Aufschlag auf die monatliche Leasingrate begleichen. Damit sind Sie allerdings vor teuren Wartung- und Verschleißreparaturen geschützt. Schauen Sie sich aber immer die Bedingungen dazu an und rechnen Sie sich die Kosten für das Servicepaket aus. Die Kosten sollten immer im Verhältnis der tatsächlich erwarteten Kosten für eine Inspektion sein.

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