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Aktuelle 2022 Förderung für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge

Hadern Sie auch noch mit dem Gedanken, ein E-Auto oder ein Hybrid-Fahrzeug zu kaufen? Sie möchten Ihren Beitrag zu einer besseren Umwelt leisten und die Benzinpreise sind mittlerweile mehr als schmerzhaft. Vor den hohen Kosten von E-Autos oder Hybrid-Fahrzeugen müssen Sie keine Angst haben, denn es gibt Förderungen, die richtig hilfreich sind. Die Innovationsprämie ist unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt worden.

Aktuelle 2022 Förderung für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge

Aktuelle 2022 Förderung für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge

Steuerbefreiung für E-Autos

Beim Kauf eines Elektroautos, das bis zum Jahr 2025 zugelassen wurde, müssen Sie 10 Jahre keine Kfz-Steuer bezahlen. Selbst wenn in dieser Zeit der Halter wechselt, ändert das nicht an der Steuerbefreiung. Somit würde es sich auch lohnen, wenn Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen. Jedoch entfällt dieser Steuerbefreiung, wenn Sie einen Plug-In-Hybride kaufen. Sofern Sie sich bei Ihrem Dienstwagen für ein E-Auto entscheiden, profitieren Sie ebenfalls von Steuervorteilen.

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Förderung für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge bis 31.12.2022

BAFA-Förderung E-Autos oder Hybrid-Fahrzeuge

Bis Ende 2022 gibt es eine Innovationsprämie, die bis zu 9000 Euro für Elektroautos und bis zu 6750 Euro für PHEVs beträgt. Spätestens im Jahr 2023 wird es dann eine Umgestaltung der Förderung geben, bei der die Regeln dann auch etwas strenger sind.

Von einer Förderung betroffen sind Batterieelektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride, Brennstoffzellenfahrzeuge, alle Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen haben sowie alle Plug-In-Hybride die maximal 50 g CO2 pro km oder mindestens 40 km mit reiner elektrischer Energie fahren.

Sie können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag für einen Umweltbonus stellen, wenn Sie ein Neufahrzeug mit einem maximalen Preis von 65.000 Euro kaufen, finanzieren oder leasen. Dies darf aber nur der Netto-Listenpreis sein und es darf sich auch nur um ein Basismodell handeln. Zudem muss das Fahrzeug über 4 Räder verfügen und maximal 8 Sitzplätze haben. Auch muss die Zulassung auf den Antragsteller erfolgen und er muss den Neuwagen mindestens für 6 Monate behalten. Es ist für Sie jedoch wichtig zu wissen, dass Sie den staatlichen Anteil am Umweltbonus nicht gleich erhalten. Sie strecken ihn praktisch vor und können nach Zulassung des Autos Ihren Antrag beim BAFA einreichen. Danach erhalten Sie den Betrag zurück. Beachten Sie aber, dass das Fahrzeug bei Antragstellung nicht länger als 1 Jahr zugelassen sein darf.

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Hinweis Hybrid-Fahrzeuge:

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind förderfähig, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreichen. Bei Anschaffung und Beantragung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km. Ab 01.01.2022 bis 31.12.2024 beträgt elektrische Mindestreichweite 60 km und bei Anschaffung und Beantragung nach dem 1. Januar 2025 muss diese 80 km betragen.

Hinweis BAFA Förderung Leasing

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Hinweis AVAS

Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist nicht mehr förderfähig, da alle zugelassene E-Autos, Plug-In-Hybride und Wasserstoffautos laut einer EU-Verordnung ein AVAS ( Acoustic Vehicle Alert System) eingebaut haben müssen.

Doppelförderung

Interessant ist auch die Doppelförderung, bei der Sie nicht nur den staatlichen Umweltbonus, sondern auch weitere Fördermaßnahmen miteinander kombinieren können.

Sie können zum Beispiel als zusätzliche Fördermittel wählen:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMUV
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)

Fördervoraussetzungen für Neufahrzeuge

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
  • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
  • Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird. Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Fördervoraussetzungen für Gebrauchtfahrzeuge

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Zweitzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
  • Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen worden sein. Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
  • Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf zum Zeitpunkt der Zweitzulassung maximal eine Laufleistung von 15 000 Kilometern aufweisen.
  • Das Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Um diesen zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
  • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.
  • Das junge gebrauchte Fahrzeug kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) bezuschusst werden, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.
  • Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein.

Gründe für eine Ablehnung

Sofern Ihr E-Auto oder Plug-In-Hybride alle Voraussetzungen erfüllt, lehnt das BAFA den Antrag in der Regel auch nicht ab. Die Bearbeitung kann etwas dauern, wenn gerade sehr viele Anträge eingehen. Eine direkte Ablehnung passiert meist aber nur dann, wenn bei den Unterlagen etwas nicht stimmt. So zum Beispiel, wenn der Antrag doppelt eingereicht wurde oder vom Antragsteller noch Unterlagen fehlen. Ebenso gibt es eine Ablehnung, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist.

Fazit zur Förderung für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge

Die hohen Preise von E-Autos oder Plug-In-Hybriden sollten Sie nicht abschrecken. Lassen Sie sich auch gerne vom Händler Ihres Vertrauens beraten. Sofern Sie alle Voraussetzungen einhalten, ist Ihnen die Prämie sicher und Sie haben beim Kauf eine Menge Geld gespart.

Ihr Fahrzeug muss nach aktuellem Stand bis 31.12.2022 zugelassen sein, um die Förderung zu erhalten. Allerdings sind die Lieferzeiten der Fahrzeuge sehr lang. Informieren Sie sich bei Ihrem Händler über die Lieferzeit Ihres Fahrzeugs. Alternativ schauen Sie in unserer Übersicht über sofort verfügbare Leasingangebote.

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