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Behindertenrabatt beim Autokauf und Leasing

Gerade Personen mit einem körperlichen Handicap benötigen ein Auto. Sie bleiben damit unabhängig. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und die Anschaffung eines Neuwagens planen, können Sie mit Ihrem Behindertenausweis einen deutlichen Preisnachlass erreichen. Einige Hersteller gewähren den Menschen mit Handicap Rabatte bis zu 25 Prozent. Das ist im Grunde eine großzügige Geste, die wir an dieser Stelle auch entsprechend würdigen wollen. Sie sollten auf diesen Vorteil nicht verzichten.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie den Behindertenrabatt?

Die Grundvoraussetzung ist natürlich ein gültiger Behindertenausweis. Nur mit ihm erhalten Sie diesen Rabatt. Ob Ihnen die Vergünstigung gewährt wird und wie hoch sie ausfallen kann, hängt prinzipiell von diesen beiden Faktoren ab:

  • #1 Grad Ihrer Behinderung: Die meisten Hersteller gewähren den Rabatt ab einem Schwerbehindertengrad von wenigstens 50 Prozent. Doch es gibt Ausnahmen, die Sie erfragen bzw. recherchieren sollten: Einige Händler und Hersteller bieten nämlich einen gewissen Rabatt schon ab einem Schwerbehindertengrad von 20 Prozent an. Der Nachweis Ihres Behindertengrades erfolgt in jedem Fall durch Ihren gültigen Behindertenausweis.
  • #2 Hersteller, Modell und Händler Ihres Wunschautos: Die Höhe des Rabatts hängt vom Hersteller, vom Fahrzeugmodell und vom Händler ab. Der Händler folgt zwar in der Regel den Herstellervorgaben, muss sich aber fallweise nicht unbedingt daran halten. Er könnte den Rabatt sogar etwas großzügiger gestalten. Das sind zwar Ausnahmen, die für Sie jedoch einen echten Glücksgriff bedeuten können.

Es kann noch weitere Einflüsse auf den Behindertenrabatt geben. So berücksichtigen manche Hersteller und Händler auch die spezielle Art Ihrer Behinderung. Sie steht als Merkzeichen in Ihrem Behindertenausweis. Rabattfähig sind regelmäßig diese Merkzeichen:

  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
  • G: erhebliche Gehbehinderung
  • H: Hilflosigkeit
  • GL: Gehörlosigkeit, Fremdfahrer zum Führen des Kfz erforderlich
  • BL: Blindheit, Fremdfahrer zum Führen des Kfz erforderlich

Es gibt bei vielen Herstellern die Möglichkeit, auch bei einer Krebserkrankung oder einer Contergan-Schädigung einen Rabatt zu bekommen.

Behindertenrabatt bei Leasing

Behindertenrabatt bei Leasing

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Behindertenrabatt bei Leasing

Prinzipiell gelten die Rabatte der Hersteller und Händler für den Kauf und das Leasing gleichermaßen. Beim Leasing sinkt der gesamte Preis des Leasingvertrages. Dementsprechend reduzieren sich eine eventuelle Anzahlung und Schlussrate genauso wie die monatlichen Leasingraten um den üblicherweise gewährten Rabatt. Sollte dieser beispielsweise 25 Prozent betragen, dürften die Leasingkosten ebenfalls um einen vergleichbaren Betrag sinken. Doch erkundigen Sie sich beim Händler nach den genauen Konditionen.

Wie wird der Rabatt beantragt?

Wenn Sie zu einem Händler vor Ort gehen, zeigen Sie dort den Behindertenausweis und erfragen Sie den entsprechenden Rabatt. Wichtig zu wissen: Nahezu alle Hersteller und Händler gewähren den Rabatt in irgendeiner Form. Sollte der Händler entgegnen, er wisse davon nichts, suchen Sie sich einen anderen Händler und gegebenenfalls auch eine andere Automarke. Doch solche Fälle dürften extrem selten sein. Lediglich Unterschiede bei den Marken gibt es. Sie müssen für sich entscheiden, ob Ihnen an einer bestimmten Marke sehr viel liegt und Sie dort auch eventuell einen etwas kleineren Rabatt in Kauf nehmen würden.

Sie können den Rabatt auch beim Online-Leasing oder Online-Kauf eines Fahrzeugs beantragen. Wählen Sie hierfür zunächst Ihr Wunschfahrzeug aus, starten Sie dann den Online-Konfigurator, den praktisch jeder Händler anbietet, und schauen Sie in der Konfiguration nach einem Feld, das eine mögliche Schwerbehinderung erfragt. Dort setzen Sie ein Häkchen. Wenn der betreffende Hersteller oder Händler den Behindertenrabatt gewährt, zieht ihn der Händler unmittelbar vom Kaufpreis oder beim Leasing von der Anzahlung, der eventuellen Schlussrate und der monatlichen Rate ab. Sie sehen in der Darstellung den Rabatt. Sie müssen dann bei der Vertragszusendung an den Händler eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mitschicken (beide Seiten). Die Händler liefern solche Fahrzeuge in der Regel zu den Personen mit Handicap nach Hause.

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Für welche Wagen gilt der Behindertenrabatt?

Er gilt für jeden Neuwagen und für vorproduzierte Neuwagen (Lagerwagen), aber nicht für Tageszulassungen und Fahrzeuge mit einer Sonderpreisaktion. Den Rabatt erhalten bei den meisten Leasinggebern und Verkäufern nur Privatkunden. Für Gewerbekunden gibt es andere Rabatte.

Technische Anpassungen eines Behindertenfahrzeugs

Ein Behindertenfahrzeug benötigt fast immer technische Anpassungen. Eine Ausnahme bilden allerdings die Wagen für BL- und GL-Handicap, die ohnehin von Fremdfahrern geführt werden müssen. Doch bei einem sonstigen körperlichen Handicap, bei dem Sie das Fahrzeug selbst lenken, gehören Ein- und Umbauten dazu wie:

  • Einstiegshilfe
  • Lenkradknaufe
  • Gasringe
  • Pedalerhöhungen

Gerade beim Leasing ist es nun entscheidend, dass diese Veränderungen rückbaubar sind. Das Fahrzeug soll schließlich nach Ablauf Ihres Leasingvertrages an einen anderen Halter veräußert werden. Sie müssen sich also erkundigen, ob die Ein- und Rückbauten bei Ihrem Wunschfahrzeug möglich sind. Für diese erhalten Sie Zuschüsse durch die Agentur für Arbeit, die Renten- und Unfallversicherung, das Integrationsamt und die Kriegsopferfürsorge. Wer genau den Zuschuss gewährt, hängt von der Ursache Ihres Handicaps und dem Zweck der Anschaffung ab. Wenn Sie beispielsweise den Wagen für Ihren Arbeitsweg benötigen, bezuschusst ihn auf jeden Fall die Agentur für Arbeit. Hierzu gibt es Beratung und Unterstützung durch den Bund behinderter Auto-Besitzer e.V., der Sie auch zu einer passenden Marke und den möglichen Rabatten berät.

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