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Der Wertverfall beim Diesel gefährdet auch Leasingverträge

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten vom 27.02.2018 wird von massiven Wertverlusten bei Dieselfahrzeugen gewarnt. Fast in jeder Zeitung und in Onlineportalen werden Sie mit dem Dieselthema konfrontiert. Die Besitzer von Dieselfahrzeugen müssen wohl mit massiven Wertverlusten bei Ihnen Fahrzeugen rechnen. Aber auch die Händler, die noch einige Dieselfahrzeuge von Euro 1 bis 5 auf dem Hof stehen haben, müssen mit Verlusten rechnen. Für viele kann der Wertverfall dabei schon existenzbedrohend sein, denn die Fahrzeuge stehen auf den Höfen und verlieren weiter munter an Wert. Die negativen Nachrichten zum Dieselmotor hören ja anscheinend gar nicht auf. Aber was machen die Privat- oder Geschäftskunden mit Ihrem Leasingfahrzeug?

Wertverfall beim Diesel gefährdet auch Leasingverträge

Wertverfall beim Diesel gefährdet auch Leasingverträge

Restwertrisiko eines Dieselfahrzeug beim Leasing

Bei gebrauchten Dieselfahrzeugen purzeln aktuell die Preise. Dadurch kann es bei Leasingkunden unter Umständen zu kommen, dass Nachzahlungen für den Wertverlust am Ende der Leasingzeit aufkommen. Es besteht eine sehr große Gefahr, dass Sie als Leasingnehmer eines Dieselfahrzeugs am Ende noch draufzahlen müssen. Aber bei welchen Kunden besteht diese Gefahr und warum ist das so? Bei einigen Leasingverträgen liegt das Restwertrisiko nicht bei der Leasingbank, sondern beim Leasingnehmer. Es handelt sich dabei um Restwertleasingverträge. Diese Art von Leasingvariante ist gerade bei Privatkunden verbreitet und aus unserer Sicht absolut nicht zu empfehlen. Firmenkunden setzen schon immer auf ein Kilometerleasing, da es dort kein Restwertrisiko gibt.

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Restwertleasing:  Eine Falle für den Verbraucher?

Ein Restwertleasingvertrag beinhaltet einen festgelegten Restwert für das Leasingfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit. Diese Kalkulation beinhaltet natürlich die im Vertrag vereinbarte Laufzeit und auch die vereinbarten Kilometer. Aber auch den prognostizierten Marktwert am Ende der Laufzeit und den zu erwartenden Zustand des Fahrzeugs. Somit können Sie jetzt schon erkennen, dass dieser festgelegte Restwert durch sehr viele verschiedene Annahmen ermittelt wird. Wenn eine dieser Annahmen am Ende der Leasingzeit, welche meist zwischen 24 und 36 Monaten beträgt, nicht mehr passen sollte wird es teuer für den Leasingnehmer.

Der tatsächliche Restwert wird bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges mit dem im Vertrag kalkulierten Restwert verglichen. Wenn dieser tatsächliche Restwert niedriger ausfällt als der kalkulierte Restwert, müssen Sie die Differenz übernehmen und bekommen vom Leasinggeber eine Rechnung ausgestellt. Angesichts des drohenden Wertverlusts infolge möglicher Diesel-Fahrverbote kann genau das für die Verbraucher eine Falle darstellen und sehr teuer werden.

Dadurch ist die Leasingart Restwertleasing mit einem hohen Risiko verbunden und wir können Ihr von solch einem Vertrag abraten. Wenn Sie aktuell einen Diesel leasen wollen, dann mit einem Kilometerleasingvertrag. Ob das leasen eines Diesel noch sinnvoll ist, können Sie hier nachlesen.

Diesel in Kombination mit einem Kilometerleasingvertrag ohne Risiko?

Bei einem Kilometerleasingvertrag legen Sie die von Ihnen benötigte Kilometerlaufleistung fest und gehen dementsprechend einen Vertag ein. Bei der Festlegung der Kilometerlaufleistung sollten Sie allerdings genau berechen, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren. Dazu alle Fahrten zur Arbeit, alle Privatfahrten und Urlaubsfahrten mit einkalkulieren. Hinzu sollten Sie noch einen Puffer hinzurechen, da es sicherlich Gründe geben kann bei denen sich ihr Fahrverhalten ändert.

Das Risiko des Wertverlustes liegt dann bei der Leasingbank und nicht mehr beim Leasingnehmer. Somit sind diese Verträge wesentlich geeigneter und fairer gegenüber dem Leasingnehmer. Wir berichten ausschließlich über Kilometerleasingangebote und können Ihnen auch nur solch einen Vertrag empfehlen. Denn gerade das Beispiel Wertverlust bei Dieselfahrzeugen zeigt auf, dass ein Fahrzeug mit einem Restwertleasingvertrag trotz guter Pflege und einwandfreiem Zustand weniger Wert ist, als im Vertrag ursprünglich einmal berechnet. Genau dieses Risiko ist es nicht Wert, einen Restwertleasingvertrag einzugehen.

Restwertrisiko eines Dieselfahrzeug beim Gewerbeleasing?

Das Restwertrisiko eines Dieselfahrzeug trifft meist nur Privatkunden. Gewerbekunden setzen schon seit Jahren nur noch auf Kilometerleasing. Die Planungssicherheit ist für viele Unternehmer absolut wichtig, denn beim Geschäftsleasing sind alle Kosten für die Firmen kalkulierbar und es gibt kein Restwertrisiko. Somit können für Firmenkunden nur noch Mehrkilometer und ggf. eine Nachzahlung aufgrund einem nicht dem alter entsprechenden Zustand des Leasingfahrzeugs kommen.

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