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Ist beim Auto-Leasing die Wartung Pflicht ? Wie sind die Bedingungen?

Wer ein Fahrzeug least, ist generell für die Wartung verantwortlich. Das müssen Leasinginteressenten wissen, wenn sie nach Leasingangeboten schauen: Zu den Kosten für den Leasingvertrag kommen noch diejenigen für Wartungen und Inspektionen, Reifenwechsel, Versicherung und HU/AU dazu.

Bedingungen für die Wartung des Leasingfahrzeugs

Die Wartung eines Leasingautos ist sogar an recht genaue Auflagen geknüpft. So schreibt der Leasinggeber eine zwingende Werkstattbindung und auch die Einhaltung von turnusmäßigen Wartungsintervallen vor. Der Leasinggeber bleibt immerhin während der Laufzeit des Leasingvertrages Eigentümer des Wagens. Daher kann er darüber bestimmen, wie Inspektionen und Wartungen abzulaufen haben. Er wird verlangen, dass sie pünktlich durchgeführt werden. Wenn ein Leasingnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, die sich durch entsprechende Rechnungen belegen lässt, haftet er bei der Rückgabe für Folgeschäden, die aus mangelnder Wartung resultieren.

Auch einen höheren Wertverlust des Wagens wird ihm der Leasinggeber in Rechnung stellen. Die Leasinggeber schreiben dabei meist eine Vertragswerkstatt vor, um die Qualität der Wartungen zu gewährleisten. Sollte das nicht so sein, können Sie die Inspektion auch von einer freuen Werkstatt ausführen lassen. Die Vertragswerkstatt ist in der Regel etwas teurer als eine freie Werkstatt. Auch die Einhaltung dieser Bedingung muss der Leasingnehmer durch seine Wartungsrechnungen belegen. Der Hintergrund: Die Hersteller geben auf die Fahrzeuge heutzutage oft sehr lange Garantien. Diese gelten aber nur, wenn die Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.

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Wartung durch den Leasingnehmer vs. Full Service Leasing

Da die Leasingnehmer die Kosten für Wartungen unter den genannten Bedingungen (unter anderem der Werkstattbindung) schlecht einschätzen können, bieten fast alle Leasinggeber inzwischen das Full Service Leasing an. Das bedeutet: Die Kosten für HU/AU, Inspektionen, Verschleißreparaturen, Räderwechsel und turnusmäßige Wartungen sind in der Leasingrate enthalten.

Räderwechsel

Räderwechsel

Es können zusätzlich auch noch Versicherungskosten enthalten sein. Die angebotenen Leistungen unterscheiden sich je nach Paket. In einem echten Full Service Leasing ist wirklich alles drin bis auf Unfallreparaturen. Die Leistungen können wie folgt aussehen:

  • Leasingrate
  • Wartungsdienste und Verschleißreparaturen
  • Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  • GAP-Deckung
  • Reifen- bzw. Räderwechsel
  • Ersatzwagenservice
  • Hol- und Bringservice
  • 24-h-Notdienst

Es handelt sich mithin um ein Rundum-Sorglos-Paket, bei dem sich der Leasingnehmer um gar nichts mehr kümmern muss. Bei einer fälligen Inspektion wird er vorab informiert und erhält für die Dauer der Inspektion einen Ersatzwagen. Dieser steht morgens vor der Tür, sein Leasingfahrzeug wird abgeholt und nach dem Ende der Inspektion (meistens am selben Tag) wieder im Austausch gegen das Ersatzfahrzeug vor die Tür gestellt. Der Leasingnehmer zahlt auch selbst keine Versicherungsbeiträge, vor allem aber muss er sich über die Kosten für Inspektionen, HU und Wartung keine Gedanken machen.

Er bezahlt sie über seine monatliche Leasingrate. Das ist höchst bequem, aber deutlich teurer als ein Leasingvertrag, bei dem sich der Leasingnehmer um alles selbst kümmert. Doch es gibt auch leicht abgespeckte Versionen dieses Service-Leasings, bei denen nur bestimmte Leistungen wie die Inspektionen und die HU/AU enthalten sind, wahlweise auch nur die Versicherung oder andere Bausteine. Sparfüchse rechnen nach und entscheiden über die für sie günstigste Variante.

Einfach ist das freilich nicht, weil es dabei gilt, die möglichen Kosten für eine Wartung selbst zu ermitteln. Wer allerdings nicht unbedingt den sparsamsten Leasingvertrag benötigt, lebt mit dem Full Service Leasing deutlich ruhiger.

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Kommentare



Roland 15. Dezember 2021 um 19:49

Hallo,

ihre Informationen sind nicht ganz richtig. Die Leasinggesellschaft überweist den Kaufpreis an den Händler, also gehört das KFZ der Leasinggesellschaft, an die man die Raten zahlt. Ist keine verpflichtende Werkstattbindung im Leasingvertrag, kann man die Inspektionen auch von einer freien Werkstatt ausführen lassen. Mache Händler bieten dem Leasingeber auch bei Kilometerleasing den Wagen zum Kauf an, allerdings mit einer hohen Ablösesumme. Beispiel: Renault Kangoo Limited Automatik TCE 115 EZ. 3.2018, 5 Jahre Leasing 11800 €, bei 10000 km. Soll der Renault übernommen werden verlangt der Händler 9600 € inkl. Mw.St. Der Kaufpreis war laut Vertrag 17.600 €, die der Händler von der Renault Bank/Leasing erhielt. 11800+ 9600 sind 21400 €. Der Händler kassiert also nochmals über 3000 € inkl, Steuer auf den schon gezahlten Neupreis, obwohl er den Kaufpreis schon Jahre vorher erhalten hat. Unter diesen Bedingungen übernimmt man kein Leasingfahrzeug und gibt es ab. Deshalb, kein Leasing für Privatkunden, da am Ende zu teuer. Ich lease nie wieder, besser ist eine Finanzierung oder Barkauf, Leasing kann Abzocke sein.

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