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Rahmenvertrag beim Leasing – wann sinnvoll & was ist zu beachten?

Rahmenvertrag für das Flottenleasing

Unternehmen, die sich für das Flottenleasing entscheiden (zehn oder mehr Wagen), sparen durch einen Rahmenvertrag Geld und gewinnen gleichzeitig einen zuverlässigen Partner – die Leasinggesellschaft oder gleich einen Hersteller. Dieser wird kostengünstige Zusatzleistungen anbieten, um den Kunden mit dem Rahmenvertrag zu binden, denn Dauerkundschaft erspart die Neuakquise von Kunden. Es entsteht eine Win-win-Situation.

Rahmenvertrag beim Leasing

Rahmenvertrag beim Leasing

Was ist ein Rahmenvertrag?

Der Vertrag heißt so, weil sich beide Seiten über einen gewissen konstanten Rahmen einigen. Dieser schließt sowohl die Mindestabnahmemenge über einen gewissen Zeitraum durch den Leasingnehmer als auch günstige Konditionen und Zusatzleistungen durch den Leasinggeber mit ein. Naturgemäß profitieren beide Seiten von so einer Vereinbarung, wenn sie gut austariert ist. So kann ein Leasinggeber oder Hersteller nicht grenzenlos im Preis nachgeben, nur weil ihm ein Kunde eine bestimmte Abnahme zusichert. Umgekehrt benötigt der Kunde das Leasing nur in einem bestimmten Umfang – Sonderkonditionen hin oder her.

Doch es gibt sehr gute Rahmenvertragsvereinbarungen, die sich in der Praxis bewährt haben. Rahmenverträge werden praktisch immer für das Flottenleasing angeboten. Dabei werden Abnahmen ab rund fünf Fahrzeugen (besser ab zehn) für meistens mindestens drei Jahre vereinbart. Die Fahrzeuge sollen von einem bestimmten Hersteller (oft vom selben) stammen und müssen einen bestimmten Zustand (Baujahr, bisherige Laufleistung, Ausstattung) aufweisen. Der Rahmenvertrag zwischen einer Leasinggesellschaft und einem Fuhrparkbetreiber ist in juristischer Hinsicht der Rahmen für fahrzeugorientierte Einzelverträge. Aufgrund der versicherungsrechtlichen Bestimmungen muss es Einzel-Leasingverträge für jeden Wagen geben.

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Wann lohnt sich ein Rahmenvertrag?

Rahmenverträge lohnen sich für größeres Fuhrparks, die gern mit einer Leasinggesellschaft und/oder einem Hersteller eine Dauerbeziehung eingehen wollen. Im Rahmenvertrag lassen sich spezifische Unternehmensanforderungen berücksichtigen, so zum Beispiel das Flottenleasing von Kleintransportern (ein sehr häufiger Fall). Der Rahmen für diese Art von Vertrag ist unter anderem durch den wiederkehrenden Bedarf an Leasingfahrzeugen gekennzeichnet. Durch Rahmenverträge stellen sich meistens sehr langfristige, kalkulierbare und auch belastbare Geschäftsbeziehungen zwischen Leasinggeber und -nehmer her. Die Pflege solcher Beziehungen führt zu Vertrauen und damit auch zu hoher Effizienz. Sie ist am Ende kostengünstiger als kurzfristige günstige Angebote von Branchenneulingen, die diese beim Eintritt in den Markt ausrufen. Der Preisvorteil ist in der Regel nur vorübergehend. Zudem weiß niemand, was diese Neulinge leisten werden.

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Leistungsbestandteile von Rahmenverträgen

In der Regel werden Leasing-Rahmenverträge mit Wartungsverträgen verbunden. Außerdem bieten die Leasinggeber die Kraftfahrzeugversicherung an (Haftpflicht und Kasko), den Reifenservice, die Fahrzeugreinigung und am Ende auch die Fahrzeugverwertung. Von dort ist es nur noch ein Schritt zur kompletten Fuhrparkverwaltung durch den Leasinggeber. Das wirkt ein wenig ungewöhnlich, denn eigentlich sollte ja das Unternehmen seinen Fuhrpark und dessen Aufgaben besser kennen. Doch eine solche Verwaltung ist ein komplexes logistisches Unterfangen. Wenn in einem Unternehmen der Fuhrpark nicht organisch über viele Jahre gewachsen ist, kann es wesentlich effizienter sein, diese Aufgabe per Outsourcing an eine Leasinggesellschaft abzugeben. Schnell wachsende Start-ups profitieren sehr deutlich solchen Vereinbarungen. Doch das ist, wie erwähnt, der zweite Schritt nach dem Rahmenvertrag.

Wie hoch ist der Mengenrabatt bei einem Rahmenvertrag?

Zentral ist für den Rahmenvertrag die Verbesserung der finanziellen Leasingkonditionen durch die erhöhte Abnahmemenge des Kunden. Dieser Mengenrabatt liegt je nach Vertragsgestaltung (Laufzeit etc.), Art der Fahrzeuge und Leasinggeber zwischen rund 4,1 bis 10,08 %.

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