Ein geleastes Fahrzeug gehört bis zum Vertragsende dem Leasinggeber — Sie sind Nutzer, nicht Eigentümer. Genau deshalb verlangt jeder Leasingvertrag, dass Sie das Fahrzeug angemessen versichern: teils, weil es das Gesetz ohnehin vorschreibt, teils, weil der Leasinggeber sein Eigentum absichern will.

Dieser Beitrag ordnet die Grundlagen: was gesetzlich Pflicht ist, was der Leasingvertrag üblicherweise zusätzlich vorschreibt, welche Rolle die GAP-Versicherung als eigentliche Leasing-Besonderheit spielt, und was im Schadenfall zu tun ist.

Haftpflicht ist Gesetz, Vollkasko ist beim Leasing Vertragssache

Nur eine Versicherung ist bei jedem zugelassenen Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben: die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern, Tieren oder Sachen zufügen — unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast ist. Ohne sie darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Vollkaskoversicherung ist dagegen kein gesetzliches Erfordernis, sondern beim Leasing üblicherweise eine vertragliche Vorgabe des Leasinggebers. Weil das Fahrzeug sein Eigentum bleibt, will er es auch gegen selbst verschuldete Schäden und Vandalismus abgesichert wissen — die Formulierung dafür steht im jeweiligen Leasingvertrag, meist als Pflicht zu einem „angemessenen Versicherungsschutz". Wie streng diese Vorgabe ausfällt und welche Selbstbeteiligung dabei zulässig ist, unterscheidet sich zwischen Leasinggebern und Fahrzeugklassen — lesen Sie die Klausel in Ihrem eigenen Vertrag, statt sich auf eine allgemeine Regel zu verlassen.

Wer schließt die Versicherung ab?

Üblicherweise ist der Leasingnehmer selbst Versicherungsnehmer: Er wählt den Versicherer und schließt die Police in eigenem Namen ab. Manche Leasinggeber bieten daneben eine eigene Rahmen- oder Paketversicherung an, die zusammen mit der Leasingrate abgerechnet wird — ob das im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt vom konkreten Angebot ab und lässt sich nur durch einen Vergleich mit einer frei gewählten Police beantworten.

Unabhängig davon, wer die Police vermittelt, verlangt der Leasinggeber in aller Regel einen Nachweis, dass sein Eigentum am Fahrzeug versicherungsseitig abgesichert ist — häufig über einen Sicherungsschein. Wie dieser Nachweis beim Abschluss oder bei einem späteren Versichererwechsel funktioniert, ordnet unser Beitrag Kfz-Versicherungsvergleich beim Leasing ein.

GAP-Versicherung: die wichtigste Leasing-Besonderheit

Der eine Punkt, der bei einem geleasten Fahrzeug anders liegt als bei einem eigenen: Bei Totalschaden oder Diebstahl reguliert die Vollkaskoversicherung in der Regel auf Basis des Wiederbeschaffungswerts — dem Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt. Der Leasinggeber rechnet den Vertrag dagegen über den vertraglich kalkulierten Ablösewert ab, der sich aus der ursprünglichen Ratenkalkulation ergibt und vom aktuellen Marktwert unabhängig ist. Weil beide Werte auf unterschiedliche Weise entstehen, können sie auseinanderfallen — und eine daraus entstehende Lücke tragen Sie ohne zusätzlichen Schutz selbst.

Genau diese Lücke schließt eine GAP-Versicherung (Guaranteed Asset Protection): Sie übernimmt die Differenz zwischen dem, was die Kaskoversicherung als Wiederbeschaffungswert zahlt, und dem, was der Leasinggeber als Ablösewert verlangt. Sie ist in aller Regel freiwillig und wird separat abgeschlossen, nur selten schreibt der Leasinggeber sie zwingend vor — sinnvoll ist sie dennoch für praktisch jeden Neuwagen-Leasingvertrag, weil dieses Risiko in dieser Form nur entsteht, wenn Sie einem Dritten eine Ablösesumme schulden. Die vollständige Mechanik mit allen Details erklärt unser Beitrag Totalschaden mit dem Leasingauto: Wie geht es weiter?.

Selbstbeteiligung und Werkstattbindung: zwei Punkte, die vorab abzugleichen sind

Wie hoch die Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko ausfallen darf, ist reine Vertragssache — manche Leasinggeber begrenzen sie ausdrücklich nach oben, andere überlassen die Wahl vollständig dem Leasingnehmer. Eine pauschale Zahl dafür gibt es nicht; entscheidend ist die Klausel im eigenen Leasingvertrag und ein Betrag, den Sie im Schadenfall tatsächlich aufbringen können.

Ein zweiter Punkt, der leicht übersehen wird: Manche Kaskotarife senken den Beitrag, wenn Sie sich auf eine Partnerwerkstatt des Versicherers festlegen. Leasingverträge verlangen umgekehrt häufig, Wartung und Reparaturen in einer markengebundenen Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Beides muss nicht zusammenpassen — prüfen Sie deshalb vor Abschluss eines werkstattgebundenen Tarifs, ob die vorgesehene Partnerwerkstatt die Wartungsvorgaben Ihres Leasingvertrags überhaupt erfüllen kann.

Im Schadenfall: melden Sie es immer auch dem Leasinggeber

Ein Schaden am Leasingfahrzeug betrifft zwei Vertragspartner gleichzeitig: Ihre Versicherung reguliert den Schaden, der Leasinggeber ist als Eigentümer über den Zustand seines Fahrzeugs zu informieren — unabhängig davon, wie die Regulierung ausgeht. Melden Sie einen Schaden deshalb grundsätzlich an beide Seiten, nicht nur an die Versicherung. Wie der Ablauf nach einem Unfall im Detail aussieht, behandelt unser Beitrag Unfall mit dem Leasingauto.

Häufige Fragen zur Versicherung beim Auto-Leasing

Muss ich ein geleastes Fahrzeug versichern?

Ja. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzliche Pflicht. Darüber hinaus schreibt der Leasingvertrag üblicherweise eine Vollkaskoversicherung vor, weil der Leasinggeber während der Laufzeit Eigentümer bleibt.

Ist die Vollkaskoversicherung beim Leasing gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflicht. Die Vollkasko ist beim Leasing eine vertragliche Vorgabe des Leasinggebers, keine gesetzliche. Die genaue Formulierung und eine mögliche Selbstbeteiligungsgrenze stehen im jeweiligen Leasingvertrag.

Wer ist Versicherungsnehmer bei einem geleasten Fahrzeug?

Üblicherweise der Leasingnehmer — er schließt die Police in eigenem Namen ab. Der Leasinggeber lässt sich daneben in der Regel bestätigen, dass sein Eigentum am Fahrzeug abgesichert ist, häufig über einen Sicherungsschein.

Was bringt eine GAP-Versicherung beim Leasing?

Sie schließt die Lücke, die bei Totalschaden oder Diebstahl entstehen kann: zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung zahlt, und dem Ablösewert, den der Leasinggeber laut Vertrag verlangt. Sie ist in aller Regel freiwillig, aber gerade beim Leasing eine Überlegung wert, weil diese Lücke ein Effekt der Vertragskonstruktion selbst ist.

Kann ich die Versicherung für mein Leasingfahrzeug frei wählen?

In aller Regel ja, solange die Police die Vorgaben des Leasingvertrags erfüllt. Manche Leasinggeber bieten zusätzlich eine eigene Rahmenversicherung an, die Sie annehmen können, aber nicht müssen. Wie ein Vergleich und ein Wechsel zwischen Anbietern konkret funktionieren, behandelt unser Beitrag Kfz-Versicherungsvergleich beim Leasing.

Was muss ich bei einem Schaden am Leasingfahrzeug tun?

Melden Sie den Schaden sowohl Ihrer Versicherung als auch dem Leasinggeber — er bleibt Eigentümer des Fahrzeugs und muss über dessen Zustand informiert sein, unabhängig vom Ausgang der Regulierung.

Versicherungspflichten vor der Unterschrift klären

Welche Versicherung Ihr Leasingvertrag verlangt, steht in der Klausel zum Versicherungsschutz — prüfen Sie sie, bevor Sie unterschreiben.

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