Firmenwagen: Neues zum geldwerten Vorteil bei Elektrofahrzeugen
Ein Elektroauto kann auch ein Firmenwagen sein. Damit können Sie ab 2019 beim geldwerten Vorteil profitieren. Viele Firmen gewähren bestimmten Arbeitnehmern den Vorteil eines Dienstwagens, den diese auch privat nutzen können. Den geldwerten Vorteil müssen sie freilich versteuern. Dabei kommt meistens die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung. Für Elektroautos oder Plug-in Hybride wird seit Januar 2019 dieser geldwerte Vorteil nur noch hälftig besteuert. Damit will die Bundesregierung die Elektromobilität fördern. Die Ersparnis – möglicherweise einige Hundert Euro pro Jahr – ließe sich beispielsweise für das Leasing des entsprechenden Fahrzeugs nutzen. Bewertung des geldwerten Vorteils Weitere beliebte Leistungen sind zum Beispiel Fahrkarten für […]
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