Kann ich mein Leasingfahrzeug von der Steuer absetzen?
Ja. Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug beruflich nutzen, können Sie es von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hat dagegen keine Einwände. Viele Leasingnehmer stellen sich bezüglich des Fahrzeugleasings die Frage, inwieweit und in welcher Form die entstehenden Kosten steuerlich wirksam absetzbar sind. Es geht dabei um viele Kosten: Leasingsonderzahlung Leasingraten Kosten für Wartungen, Reparaturen und Inspektionen Räderwechsel Versicherungen Es gilt bei diesen Kosten grundsätzlich: Wenn sie berufsbedingt anfallen, sind sie steuerlich wirksam, bei rein privatem Leasing sind sie es nicht. In der Praxis können sich diese Bestandteile beim Leasing durch Selbstständige und beim Firmenwagenleasing mischen, weshalb hier zu differenzieren ist. Der […]
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