Fahrzeugmängel bei laufendem Leasing-Vertrag geltend machen
Ein Leasingfahrzeug kann bei der Übernahme durch den Leasingnehmer einen zunächst unbemerkten Mangel aufweisen. Der Leasingnehmer wird ihn in den ersten Tagen oder Wochen feststellen und beim Händler anzeigen. Dafür nun einen Austausch des Fahrzeugs, eine Senkung der Leasingrate oder eine andere Kompensation zu erreichen ist gar nicht so einfach. Der Händler darf zunächst zweimal versuchen, den Mangel zu beheben. Es muss eindeutig ein Mangel sein, den der Leasinggeber zu verantworten hat. Anzeige von Fahrzeugmängeln: Vertragsgrundlagen Wichtig zu wissen: Der Leasingvertrag ist so aufgebaut, dass er zwar zwischen Leasinggeber und -nehmer besteht, der ausliefernde Händler als beteiligte Partei im Leasingvertrag […]
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